Typischer Fall: Frankfurt am Main, 2023. Der Kauf eines Autos sollte ein freudiges Ereignis sein, doch für Guido Läufer (Name geändert), einen 40-jährigen Ingenieur, verwandelte sich der Kauf eines Audi A4 Avant über AutoScout24.de in einen Albtraum. Viele Interessierte gehen über Internetportale wie AutoScout24 auf die Pirsch. Was zunächst wie ein lockendes Angebot aussah, endete in einer teuren und frustrierenden Erfahrung, als sich herausstellte, dass der Zustand des Fahrzeugs weit von dem entfernt war, was ihm versprochen wurde.
Ein verlockendes Angebot auf AutoScout24.de
Guido Läufer war auf der Suche nach einem zuverlässigen Familienfahrzeug, als er auf AutoScout24.de den perfekten Audi A4 Avant fand. Die Anzeige versprach einen „neuwertigen“ Zustand, der Wagen sei „sorgfältig gepflegt“ und wies „keine Mängel auf“. Die detaillierten Fotos zeigten ein glänzendes Fahrzeug, das in einwandfreiem Zustand zu sein schien. Der Preis war attraktiv, und der Verkäufer, ein privater Anbieter, machte einen vertrauenswürdigen Eindruck. Schlauerweise erstellte der Interessent Guido von der Internetseite Screenshots. Das würde später helfen, weil die Rechtssprechung auch unabhängig von den späteren Formulierungen im Kaufvertrag aus dem Internetauftritt bzw. den Aussagen, die in der Online-Anzeige getroffen wurden, Rechte für Käufer herleitet.
Der Kauf des Fahrzeugs
Nach einem kurzen telefonischen Gespräch und einer Besichtigung entschloss sich der Betroffene, den Audi A4 Avant zu kaufen. Der Verkäufer machte keinen Hehl daraus, dass er das Auto schnell verkaufen wollte. Der Kauf wurde abgeschlossen und er nahm den Wagen stolz mit nach Hause. Die Ehefrau und die Kinder waren auch zufrieden, als das Auto vor dem Haus der Familie parkte.
Erste Probleme nach dem Kauf
Nur Wochen nach dem Kauf begann die Familie Probleme mit dem Audi A4 Avant zu bemerken. Zunächst waren es kleinere Mängel wie quietschende Bremsen und ungewöhnliche Geräusche aus dem Motorraum. Doch die Probleme nahmen zu, als der Wagen bei einem Routine-Check in der Werkstatt auf schwerwiegende Mängel stieß. Der technische Gutachter stellte fest, dass der Audi A4 Avant zahlreiche schwerwiegende Mängel aufwies, darunter ein stark beschädigtes Getriebe und Roststellen an mehreren Stellen des Fahrzeugs. Diese Mängel waren in den Bildern der Anzeige nicht sichtbar gewesen und wurden vom Verkäufer absichtlich verschwiegen. Der Wagen, der als „neuwertig“ beschrieben wurde, entpuppte sich als Fahrzeug mit erheblichen Reparaturbedarfen und versteckten Schäden.
Maßnahmen zur Vermeidung von Täuschungen
Um sich vor ähnlichen Täuschungen zu schützen, sollten Käufer beim Kauf über Portale wie AutoScout24.de Folgendes beachten:
- Unabhängige Inspektion: Lassen Sie das Fahrzeug von einem unabhängigen Gutachter überprüfen, bevor Sie den Kauf abschließen. Dies kann versteckte Mängel und Schäden aufdecken, die in der Anzeige nicht angegeben sind. Expertenwissen kann durch nichts ersetzt werden.
- Fahrzeughistorie prüfen: Nutzen Sie Fahrzeughistorie, um sicherzustellen, dass das Auto keine versteckten Mängel oder vorherige Schäden aufweist. Seien Sie Datendetektive.
- Dokumentation und Kommunikation: Achten Sie darauf, alle Aussagen des Verkäufers und die Fahrzeugbeschreibung sorgfältig zu dokumentieren. Halten Sie alle relevanten Unterlagen und Kommunikationen fest, um bei Streitigkeiten Beweise zu haben. Da gilt alles kopieren und alles sichern.
- Rechtsschutzversicherung abschließen: Wer einen Autokauf plant, sollte erwägen, eine Rechtsschutzversicherung z.B. beim ADAC abzuschließen. Aber Achtung: Regelmäßig haben diese Versicherung eine Wartezeit, man sollte prüfen, ab wann die Versicherung gilt. Sie tritt nur ein, wenn der Autokauf nach Ende der Wartezeit war und innerhalb der Vertragslaufzeit der Versicherung.
Rechte des Käufers
Stellt sich der Kaufgegenstand, wie hier der Audi A4 als mangelhaft im Sinne des § 434 BGB heraus, stehen dem Käufer primär die in § 437 BGB normierten Gewährleistungsrechte zu. In Betracht kommt hier eine Abweichung von den objektiven Anforderungen, da eine Beschaffenheitsvereinbarung unwahrscheinlich ist.
Die Nacherfüllung gemäß §§ 437 Nr. 1, 439 BGB dürfte im zugrundeliegenden Fall nicht einschlägig sein. Es handelt sich um einen einmaligen Gebrauchtwagen (Stückschuld), sodass der Verkäufer, selbst wenn er es wollte, keine “Neuwertigkeit & gepflegten Zustand” herstellen kann. Der Käufer kann somit den Vertrag rückabwickeln (Rücktritt), den Kaufpreis mindern oder vertraglichen Schadenersatz verlangen.
Wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat, kann die auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung auch angefochten werden, sodass eine Rückabwicklung über das Bereicherungsrecht möglich ist. Dies ist insbesondere interessant, wenn die zweijährige kaufrechtliche Verjährung der Mängelansprüche bereits eingetreten ist.
In solchen Fällen kann auch ein Schadensersatz gemäß § 823 II BGB bspw. iVm § 263 StGB zum Erfolg führen.
Dem Käufer stehen somit viele Möglichkeiten zur Verfügung, sein Recht durchzusetzen. Diese sollte er konsequent verfolgen.
Wenn Sie Opfer einer Täuschung beim Autokauf werden, kann eine spezialisierte Anwaltskanzlei helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Unser Expertenteam unterstützt Sie bei der Klärung von Betrugsvorwürfen und der Durchsetzung Ihrer Rechte, um den finanziellen Verlust zu kompensieren. Selbst wenn im Vertrag keine Gewährleistung und Garantie gibt es häufig Ansprüche für die geprellten Käufer wie Guido Läufer.