Autobetrug-Abzocke beim Gebrauchtwagenkauf oder -verkauf

Im Erstgespräch:
Picture of Maximilian Bausch

Maximilian Bausch

Als Gründer von ABOWI und studierter Wirtschaftsingenieur, berät er Unternehmen in Online-Reputation und Internetauftritt berät. Vor seinem Studium absolvierte er eine Ausbildung als Industriemechaniker und zeigte früh Interesse an technologischem Fortschritt. Mit seiner Expertise kombiniert er technisches Wissen und betriebswirtschaftliche Fähigkeiten, um maßgeschneiderte Lösungen für seine Kunden zu entwickeln und deren digitale Präsenz zu optimieren.

Was geprellte Käufer und Verkäufer wissen sollten? Diskussion mit Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt aus Berlin.

Der § 433 BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch vom 18. August 1896 – in Kraft getreten am 01. Januar 1900) regelt das Kaufrecht für Deutschland eigentlich ganz einfach: Der Käufer eines VW-Golf III in Wuppertal zahlt den Kaufpreis, der Verkäufer liefert den Kaufgegenstand. Der Golf Deal wird auch im Autohandel täglich tausende Mal durchgeführt, weil ungefähr 6 Millionen Gebrauchtwagen und 3 Millionen Neuwagen pro Jahr gegen Kaufpreis den Eigentümer wechseln. 

Anfangs gab es nur ein paar Tausend Autos in Deutschland und schon damals beschäftigte sich das Reichsgericht mit Streitigkeiten rund um Autobetrug (berühmt der Streit um fünf oder sechs PS). Heute hat sich um diese Menge an Kaufverträgen eine regelrechte „Betrugsindustrie“ gebildet, weil jedes Jahr Milliardenwerte übertragen werden. Dies bestätigt auch die Statistik der Betrugsdelikte des Bundeskriminalamts. Autobetrug ist sehr weit vorn. Betrügereien kommen diesbezüglich andauernd vor: Laut offiziellen Angaben des ADAC  ist jedes dritte Fahrzeug in Deutschland mit einem manipulierten Tachostand ausgestattet. “Doch das ist nur eine von vielen Maschen, die sowohl Käufer als auch Verkäufer ins Visier der Betrüger nehmen“, sagt Dr. Thomas Schulte, erfahrener Rechtsanwalt aus Berlin. Also Augen auf und notfalls einen tüchtigen Rechtsanwalt um juristische Hilfe bitten. 

Wie können sich Betroffene also schützen? Was sollten Sie tun, wenn Sie das Gefühl haben, betrogen worden zu sein? Und welche rechtlichen Schritte sind möglich? Dr. Thomas Schulte, seit 30 Jahren als Rechtsanwalt tätig, sagt: “Es gibt nichts, was es nicht gibt! So auch bei Betrugsmaschen rund um den Autohandel.” Hier ein kurzer Überblick über die gängigen Betrugsmaschen, Ihre Rechte und die Handlungsoptionen im Falle eines Betrugs.

 Typische Betrugsmaschen beim Gebrauchtwagenkauf

Der Gebrauchtwagenmarkt ist ein weites Feld für Kriminelle, die mit raffinierten Tricks arbeiten. Dr. Schulte fügt hinzu, dass dies für den Laien kompliziert ist, weil dieser ja nur gelegentlich ein Auto kauft und das Auto eine komplexe Maschine ist, aber kein Problem für Berufskriminelle und ihre Lehrjungen, die sich auskennen.

“Der manipulierte Tachostand zählt statistisch zu einem der häufigsten Betrugsfälle. Es gab und gibt so viele Fälle, dass sogar ein eigener Straftatbestand eingeführt wurde“, erklärt Dr. Schulte weiter. Der Kilometerstand des Fahrzeugs wird künstlich heruntergesetzt, um einen höheren Verkaufspreis zu erzielen. Dann gilt nach dem Oberlandesgericht München (Urteil vom 14.12.2016 – Aktenzeichen 20 U 1458/16) Folgendes: aufgrund der Strafbarkeit der Manipulation des Tachos gemäß  § 22b I Nr. 1 StVG darf ein Käufer grundsätzlich davon ausgehen, dass der Kilometerzähler die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeugs anzeigt. Ist das nach der Kenntnis des Verkäufers nicht der Fall, hat er den Käufer darauf hinzuweisen, ohne dass es darauf ankommt, ob die Abweichung auf einer nach § 22b I Nr. 1 StVG strafbaren Manipulation beruht. Ansonsten kann der Kaufvertrag rückabgewickelt und das Auto zurückgegeben werden, weil es sich um einen Betrugsfall handelt. Neben den zivilrechtlichen drohen jedoch auch strafrechtliche Folgen. Also wartet auch der Staatsanwalt auf den “Zurückdreher“ des Tachos. 

Tachomanipulation: Dreistigkeit nutzt Naivität, jeder kann Opfer werden!

Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Schulte schildert einen typischen Fall: Autohändler Brutalo aus Wuppertal verkauft den Golf III an Bürger Doof aus Soltau. Brutalo bereitet sich clever vor: erst bastelt er eine schöne Anzeige im Internet. Den Preis macht er attraktiv. Noch schnell produziert er einen Kaufvertrag Marke “Rechtlos” für das Opfer. Getreu dem Motto: Wer so blöd ist, extra aus Soltau anzureisen, unterschreibt auch jede Art von Kaufvertrag. Den Tacho lässt der Autohändler Brutalo schnell für ein paar Euro neu programmieren. Der Kauf wird abgewickelt. Brutalo feiert seinen Sieg über Bürger Doof mit einer Kurzreise in die Sonne: im Gepäck die Beute und eine neue Flamme. 

Das Opfer “Bürger Doof”  hat nach Anfechtung des Kaufvertrages Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung (§§ 123 I, 142 I, 812 I 1 Fall 1 BGB) sowie Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten (culpa in contrahendo; §§ 280 I, 241 II, 311 II BGB), weil– die Angaben des Verkäufers im Kaufvertrag zur Gesamtfahrleistung des streitgegenständlichen Fahrzeugs unzutreffend sind und der Beklagte zudem pflichtwidrig verschwiegen hat, dass der Tacho zurückgedreht wurde. Die Gerichte sind auf der Jagd nach Gerechtigkeit und nehmen vielfach einen Autobetrugsfall an (Stichwort: Arglistige Täuschung gemäß § 123 BGB), weil die Verkäuferseite trickreich ihre Gewährleistung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch auszuschließen weiß. Da wird versucht, im “Kundenauftrag zu verkaufen” oder durch Kleingedrucktes (die berühmten “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” “AGB”) den Käufer zu prellen. So wollte es auch Brutalo machen. 

“Ich sehe, was Du nicht siehst oder Du siehst nicht, was ich weiß?”

“Etwas zu verschweigen, ist auch eine Art von Lügen. Das Verschweigen von Mängeln beim Autoverkauf, die der Verkäufer kennt, zählt zum Betrug, ist eine Straftat”, sagt der erfahrene Rechtsanwalt.  Die Verkäufer verschweigen oft bekannte technische oder optische Mängel des Fahrzeugs. Dies reicht von simplen Defekten bis hin zu gravierenden Schäden, wie nicht gemeldeten Unfallschäden. Das muss sich das Opfer nicht gefallen lassen – auch wenn die allgemeinen Geschäftsbedingungen etwas anderes sagen. Zum einen muss der Verkäufer erst einmal beweisen, dass die AGBs überhaupt Vertragsgegenstand waren, zum anderen prüfen die Gerichte, ob das Kleingedruckte überhaupt den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Außerdem haben die Gerichte den Begriff der arglistigen Täuschung weit ausgelegt. “Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil (Az. V ZR 171/10) entschieden, dass bei arglistiger Täuschung, der Haftungsausschluss nicht greift. Mit anderen Worten: Im Rahmen eines Gerichtsverfahrens wird ein Betrüger verurteilt, muss das Geld herausrücken und bekommt das Auto zurück”, so Dr. Schulte.

Tipps aus Käufersicht

Dr. Schulte sagt, dass der Kauf eines Autos immer beim Versicherungsvertreter beginnt. Warum? “Weil kluge Menschen vorab eine Rechtsschutzversicherung abschließen”, so Dr. Schulte. Nach der obligatorischen Wartefrist der Versicherung kann ein Kauf „abgesichert“ vorgenommen werden. Gut zu wissen, dass die Rechtsschutzversicherung im Rahmen eines möglichen Gerichtsverfahrens auch Gutachten und Gerichtskosten zahlt.

Um Betrügereien zu vermeiden, sollten sämtliche Unterlagen kopiert und gesichert werden. Das gilt auch für die Internetanzeigen, die zwar häufig seitens der Verkäufer als unverbindlich bezeichnet werden, jedoch durch die Gerichte häufig als Zusicherungen gewertet werden. So ist in § 434 III Nr. 2 b) BGB normiert: „Soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde, entspricht die Sache den objektiven Anforderungen, wenn sie eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen derselben Art üblich ist und die der Käufer erwarten kann unter Berücksichtigung der öffentlichen Äußerungen, die von dem Verkäufer oder einem anderen Glied der Vertragskette oder in deren Auftrag, insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett, abgegeben wurden.“

“Zudem sollte sich ein Käufer von einem Zeugen begleiten lassen, der in Bezug auf die gesamten Vertragsverhandlungen vor Gericht aussagen kann”, schlägt Rechtsanwalt Dr. Schulte vor. Vorsicht auch beim zu günstigen Angebot. “Zu billig ist immer gefährlich. Niemand ruft andere, wenn er eine Goldmine gefunden hat”, so Dr. Schulte und weist darauf hin, dass ein schriftlicher Kaufvertrag zu Beweiszwecken absolut notwendig ist. Mündliche Nebenabreden sollte es nicht geben. 

Die “Fahrzeug Schufa” als weitere Sicherheit für Käufer

“Es gibt im Übrigen eine „Fahrzeug Schufa“, die Käufer beschaffen könnten. Anhand der VIN “Vehicle Identification Number” können Anfragen bei der Versicherungsgemeinschaft gestartet werden. Dort sind dann bspw. über Versicherungen abgerechnete Schäden dargestellt”, erklärt Dr. Schulte.

Wenn Autokäufer den Verdacht haben, dass sie betrogen wurden, sollten sie unverzüglich rechtliche Schritte einleiten, da Sie als Käufer nicht rechtlos sind. Erst einmal muss dem Verkäufer die Chance gegeben werden, nachzubessern. Diese Nachbesserung muss aber zumutbar für die Verkäuferseite sein. Es kann aber auch eine Preisminderung oder Rücktritt durchgesetzt werden. Hier gilt es, die Formalien zu beachten und Fristen einzuhalten. 

Wir helfen bei Ihrem Autoproblem
Kontaktiere uns

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Füllen Sie das Formular aus, und unser Team wird sich so schnell wie möglich bei Ihnen melden. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Ihre Rechte beim Autokauf-Betrug durchzusetzen.

Wir melden uns schnell

Was benötigen Sie für Ihren Autokauf?

Ihre Frage zu Ihrem Autokauf