DER SCHOCK NACH DEM AUTOKAUF: WENN DIE POLIZEI DAS FAHRZEUG SICHERSTELLT! 110!

Im Erstgespräch:
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Maximilian Bausch

Maximilian Bausch, Gründer von ABOWI UAB, erfahrener Berater für Unternehmen im Bereich Online-Reputation. Als studierter Wirtschaftsingenieur und mit einer Ausbildung als Industriemechaniker bringt er eine einzigartige Kombination aus technischem Wissen und betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten mit. Früh zeigte er Interesse an technologischem Fortschritt, was ihn dazu befähigt, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Mit seiner Expertise hilft er Unternehmen, ihre digitale Präsenz zu optimieren und rechtliche Herausforderungen im Online-Bereich zu meistern. Maximilian Bausch vereint technisches Verständnis, betriebswirtschaftliches Know-how mit unternehmerischer Kompetenz, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

DER SCHOCK NACH DEM AUTOKAUF: WENN DIE POLIZEI DAS FAHRZEUG SICHERSTELLT

Ein sonniger Nachmittag in Hamburg: Jens Krause war voller Freude, als er seinen frisch gekauften Audi A6 Avant vom Hof des Händlers fuhr. Doch die Euphorie hielt nur wenige Wochen. Eines Morgens stand die Polizei vor seiner Tür – mit einem Durchsuchungsbefehl. Das Auto wurde beschlagnahmt. Der Grund? Es war als gestohlen gemeldet und im Schengener Informationssystem (SIS) registriert. Für Krause ein Albtraum: Er hatte ein kleines Vermögen für das Fahrzeug bezahlt, doch es gehörte ihm gar nicht. Der Gebrauchtwagenhändler verweigerte die Rückabwicklung. Jetzt kämpft er um sein Recht.

DER VERDECKTE RISIKOFAKTOR BEIM AUTOKAUF

Die Zahl der Fälle, in denen Käufer unbewusst gestohlene oder belastete Fahrzeuge erwerben, steigt. Viele Betroffene ahnen nichts von den drohenden Konsequenzen, bis die Polizei vor ihrer Tür steht. Doch wie kann es überhaupt so weit kommen?

DIE TECHNISCHE HERAUSFORDERUNG

Moderne Diebesbanden nutzen ausgeklügelte Methoden, um Fahrzeuge in den legalen Markt zu schleusen. Sie fälschen Fahrzeugbriefe, manipulieren Fahrgestellnummern und umgehen durch systematische Dokumentenfälschung Sicherheitsprüfungen. Käufer verlassen sich auf die vermeintliche Echtheit der Papiere – ein fataler Irrtum.

AUF DEM WEG ZUR KRISE

Ein weiteres Problem: Viele Käufer sind sich der rechtlichen Risiken nicht bewusst. Wer ein Fahrzeug erwirbt, das noch im Besitz eines Dritten oder als gestohlen gemeldet ist, kann es in der Regel nicht behalten. Ein rechtskräftiger Kaufvertrag schützt nicht vor behördlicher Sicherstellung. Käufer wie Jens Krause verlieren oft ihr Geld – und stehen vor einem langwierigen Rechtsstreit.

DIE OPFER SCHLAGEN ALARM

Krause ist nicht der einzige Betroffene. Immer wieder melden sich verzweifelte Käufer bei Verbraucherschutzorganisationen oder Anwälten.

„Ich war fassungslos, als mir die Polizei sagte, dass mein Auto gestohlen war. Ich habe doch alles überprüft!“, klagt Melanie R., die ebenfalls in Hamburg einem Betrüger aufgesessen ist.

Solche Fälle sind keine Seltenheit. Die Opfer stehen vor dem finanziellen Ruin, denn oft ist der Verkäufer nicht mehr greifbar oder verweigert jede Verantwortung.

ZITATE AUS DEM CHAOS

Ein betroffener Käufer berichtet: „Ich habe über 20.000 Euro für das Auto bezahlt. Jetzt stehe ich ohne Fahrzeug da, und mein Geld ist weg. Die Polizei hat mir gesagt, dass ich keine Ansprüche auf das Auto habe. Das ist einfach nicht fair.“

Ein Ermittler erklärt: „Diese Fälle sind besonders heikel. Käufer handeln oft in gutem Glauben, doch sobald ein Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist, bleibt uns keine Wahl – wir müssen es sicherstellen.“

WENN DAS GESETZ SCHLÄGT: RECHTSLAGE & ANSPRÜCHE

Ein Auto muss frei von Rechtsmängeln übergeben werden. Das regelt § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB. Wird das Fahrzeug später von der Polizei sichergestellt, liegt ein erheblicher Rechtsmangel vor, denn ein Dritter macht Rechte geltend. Entscheidend ist, dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestand – wie es in vielen Fällen der Fall ist.

Nach § 437 BGB hat der Käufer mehrere Ansprüche:

  • Nacherfüllung: Der Verkäufer muss das Fahrzeug zurückholen oder ein Ersatzfahrzeug bereitstellen.
  • Rücktritt: Ist die Nacherfüllung nicht möglich, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
  • Minderung: In bestimmten Fällen kann eine Kaufpreisminderung durchgesetzt werden.
  • Schadensersatz: Wurde der Käufer getäuscht oder wurde der Mangel verschwiegen, kann er Schadenersatz verlangen.

DIE ROLLE VON DR. THOMAS SCHULTE: EIN RETTER IN DER NOT?

Dr. Thomas Schulte, renommierter Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, hat bereits zahlreichen Käufern in solchen Situationen geholfen. Schon 2007 wurde er von der Fachzeitschrift Capital für seine Expertise gewürdigt. Sein Ansatz: Strategien für Opferschutz, Durchsetzung von Ansprüchen und umfassende rechtliche Beratung.

„Verbraucher müssen wissen, dass sie nicht schutzlos sind. Es gibt klare gesetzliche Regelungen, und Verkäufer haften für Rechtsmängel. Wichtig ist, schnell zu handeln“, so Dr. Thomas Schulte. Eine Rechtsschutzversicherung schließt man vor dem Kauf ab, so Schulte.

FAZIT: WACHSAMKEIT IST GEFRAGT

Die Zahl der Fälle, in denen Käufer durch betrügerische Autoverkäufe geschädigt werden, nimmt zu. Jeder, der ein Fahrzeug kauft, sollte sich vorab intensiv mit der Herkunft des Fahrzeugs befassen.

  • Überprüfung von Fahrzeugbrief und Vorbesitzerhistorie
  • Einsicht in das Schengener Informationssystem (SIS)
  • Kaufvertrag mit klarer Klausel zur Rechtsmängelfreiheit

Doch selbst mit aller Vorsicht gibt es keine absolute Sicherheit. Inwieweit hat Dr. Thomas Schulte mit seinem Einfluss die entscheidende Wende herbeigeführt? Ja eine Strafanzeige und spätere Verhandlungen führten zur Lösung.


Zum juristischen Hintergrund

Nach § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB muss der Verkäufer dem Käufer eine mangelfreie Kaufsache übergeben. Ein Rechtsmangel liegt nach § 435 BGB vor, wenn Dritte Rechte an der Kaufsache geltend machen können.

Bei der polizeilichen Sicherstellung handelt es sich um eine behördliche Maßnahme nach § 111b StPO. Diese erfolgt in der Regel dann, wenn das Fahrzeug gestohlen oder unrechtmäßig veräußert wurde. In solchen Fällen bleibt dem Käufer meist nur die Rückabwicklung des Kaufvertrags.

Gemäß §§ 437 ff. BGB stehen dem Käufer verschiedene Gewährleistungsrechte zu. Der Vorrang der Nacherfüllung (§ 439 BGB) bedeutet, dass der Verkäufer zunächst die Möglichkeit erhalten muss, den Rechtsmangel zu beheben. Ist dies nicht möglich, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten (§ 440 BGB), den Kaufpreis mindern (§ 441 BGB) oder Schadensersatz geltend machen (§§ 280, 281 BGB).

Ein Haftungsausschluss für Rechtsmängel ist nach § 444 BGB nur dann wirksam, wenn keine Arglist des Verkäufers vorliegt. Ist dem Verkäufer der Mangel bekannt oder hätte er ihn kennen müssen, bleibt der Käufer geschützt. Käufer sollten daher stets auf eine sorgfältige Prüfung des Fahrzeugs und seiner Herkunft achten, um spätere Probleme zu vermeiden.

 

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