Autokauf über mobile.de oder Autoscout24: Ein Leitfaden, von V. Markus Schulte, Berlin

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Valentin Schulte

Als Mitgründer von ABOWI LAW und einem Master in Volkswirtschaft, sowie als Jurastudent, besitzt er ein tiefes Verständnis für ökonomische Zusammenhänge und rechtliche Fragestellungen. Seine vielseitige akademische Ausbildung ermöglicht es ihm, fundierte, strategische Beratungen anzubieten und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln.

Der Kauf eines Gebrauchtwagens über Online-Portale wie mobile.de oder Autoscout24 bietet viele Vorteile. Diese Plattformen ermöglichen es Kaufinteressenten, gezielt nach Fahrzeugen zu suchen, Preise zu vergleichen und sich einen umfassenden Überblick über den Markt zu verschaffen. Dennoch gibt es rechtliche und praktische Aspekte, die beachtet werden sollten, um eine fundierte Entscheidung zu treffen und Probleme zu vermeiden.

Funktionsweise der Portale

Mobile.de und Autoscout24 sind die größten Gebrauchtwagenportale in Deutschland und verfügen über eine umfangreiche Datenbank an Fahrzeugangeboten von Händlern und Privatpersonen. Die Nutzer können gezielt nach Automarken, Modellen, Preisklassen und weiteren Kriterien suchen. Diese Filtermöglichkeiten machen die Plattformen besonders attraktiv für potenzielle Käufer.

Ein typischer Kaufprozess beginnt mit der Online-Suche nach einem passenden Fahrzeug. Nachdem der Interessent eine Anzeige ausgewählt hat, kann er den Verkäufer direkt kontaktieren, um weitere Details zu klären oder eine Probefahrt zu vereinbaren. Hierbei ist wichtig zu verstehen, dass die Portale lediglich als Vermittler zwischen Käufern und Verkäufern agieren.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens gelten die allgemeinen Vorschriften des Kaufrechts nach den §§ 433 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dabei unterscheidet sich der rechtliche Rahmen je nachdem, ob der Verkäufer eine Privatperson oder ein gewerblicher Händler ist. Während bei privaten Käufen die Sachmängelhaftung gemäß § 444 BGB ausgeschlossen werden kann, ist dies bei gewerblichen Verkäufen (B2C) nur unter strengen Voraussetzungen möglich.

Rechtssprechung und Verbraucherschutz

Die Rechtsprechung zum Gebrauchtwagenkauf unterstreicht die Bedeutung der Sachmängelhaftung. Ein wegweisendes Urteil ist das des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 24. Februar 2016 (Az. VIII ZR 38/15). In diesem Fall entschied der BGH, dass ein Verkäufer auch dann haftet, wenn der Mangel erst nach dem Kauf auftritt, sofern er bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses latent vorhanden war.

Darüber hinaus gilt bei gewerblichen Verkäufen ggf. ein Widerrufsrecht, sofern der Kaufvertrag online abgeschlossen wurde (§§ 355, 312c, 312g BGB). In der Praxis bedeutet dies, dass der Käufer das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgeben kann, wenn der Kauf ausschließlich über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurde.

Probefahrt und Fahrzeugüberprüfung

Ein wesentlicher Nachteil des Online-Autokaufs ist die häufig fehlende Möglichkeit einer Probefahrt. Gemäß den Empfehlungen des ADAC sollte jede Kaufentscheidung durch eine persönliche Inspektion und eine Probefahrt abgesichert werden. Diese Schritte sind entscheidend, um den Zustand des Fahrzeugs und die Fahrperformance zu bewerten.

Typische Risiken und deren Minimierung

Online-Portale bieten Transparenz und Komfort, sind jedoch nicht frei von Risiken. Hierzu gehören falsche Angaben in den Anzeigen, versteckte Mängel oder Betrugsversuche. Interessenten sollten daher folgende Punkte beachten:

  1. Fahrzeugbesichtigung und Probefahrt: Es ist essenziell, das Fahrzeug vor dem Kauf persönlich zu inspizieren. Dies umfasst sowohl die äußere Begutachtung als auch eine Probefahrt, um den Zustand des Autos zu prüfen.
  2. Prüfung der Fahrzeughistorie: Mittels der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) kann der Kaufinteressent die Historie des Fahrzeugs überprüfen. Plattformen wie Carfax oder die Anfragen bei der Zulassungsstelle bieten hilfreiche Informationen über Vorbesitzer, Unfälle oder Wartungen.
  3. Kaufvertrag und Garantie: Bei jedem Kauf sollten die Fragen rund um die Gewährleistung bezüglich eines Ausschlusses oder einer Verringerung der Frist geklärt werden. Eine Garantie kann zusätzliche Sicherheit bieten, ist jedoch freiwillig.

Ein Beispiel aus der Praxis

Herr Müller sucht ein Fahrzeug auf mobile.de. Er findet einen gebrauchten VW Golf, Baujahr 2018, mit einer Laufleistung von 50.000 Kilometern. Der Verkäufer, ein privater Anbieter, gibt an, dass das Fahrzeug unfallfrei ist und sich in einem einwandfreien Zustand befindet.

Herr Müller vereinbart einen Besichtigungstermin. Während der Probefahrt bemerkt er ein klapperndes Geräusch im Bereich des Fahrwerks. Nach Rücksprache mit einem Mechaniker stellt sich heraus, dass ein Querlenker defekt ist. Herr Müller verhandelt daraufhin mit dem Verkäufer und erzielt eine Reduzierung des Kaufpreises um 500 Euro. Der Kaufvertrag wurde ohne den Ausschluss der Gewährleistung geschlossen.

Vergleich der Portale: mobile.de vs. Autoscout24

Beide Portale bieten umfassende Such- und Filtermöglichkeiten, unterscheiden sich jedoch in einigen Aspekten:

  • Angebotsvielfalt: Mobile.de hat eine größere Anzahl an Inseraten, insbesondere von Händlern. Autoscout24 punktet hingegen mit einer hohen Zahl privater Anbieter.
  • Benutzerfreundlichkeit: Beide Plattformen sind einfach zu bedienen, jedoch bietet mobile.de eine etwas intuitivere Oberfläche.
  • Zusatzservices: Autoscout24 integriert Funktionen wie Finanzierungsrechner oder Garantiepakete direkt in die Suche, während mobile.de sich auf die Fahrzeugvermittlung konzentriert.

Lieferung und Zusatzkosten

Ein weiterer Aspekt, der beim Online-Autokauf zu beachten ist, betrifft die Lieferung. Viele Portale bieten an, das Fahrzeug bis vor die Haustür zu liefern. Hierbei können jedoch erhebliche Zusatzkosten entstehen, die oft erst bei Vertragsabschluss offengelegt werden. Alternativ ist eine Abholung bei einer Partnerstation des Portals möglich.

Rechte bei Mängeln und Widerruf

Sollten nach dem Kauf Mängel auftreten, hat der Käufer das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung gemäß § 439 BGB. Bei erheblichen Mängeln besteht zudem die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten (§ 440 BGB). Gewerbliche Anbieter müssen für versteckte Mängel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist haften.

Das Widerrufsrecht ist ein weiterer wichtiger Punkt beim Online-Kauf. Gemäß §§ 355, 312c, 312g BGB hat der Käufer 14 Tage Zeit, den Vertrag zu widerrufen, wenn der Kaufvertrag über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wurde.

Initiativen wie „Sicherer Autokauf im Internet“, unterstützt von ADAC, Polizei und den Plattformen selbst, klären über Betrugsmaschen auf und bieten Checklisten für den sicheren Autokauf. Diese Zusammenarbeit sorgt für mehr Transparenz und Schutz für Verbraucher.

Zusammenfassung

Der Autokauf über Plattformen wie mobile.de oder Autoscout24 scheint auf den ersten Blick komfortabel und transparent, birgt jedoch versteckte Tücken, die Käufer teuer zustehen kommen können. Während diese Portale mit einer Fülle von Angeboten und präzisen Suchfiltern locken, bleibt der Käufer bei der Prüfung der Fahrzeuge und der rechtlichen Absicherung weitgehend auf sich allein gestellt. Besonders kritisch sind die Unterschiede zwischen privaten und gewerblichen Verkäufern: Während Erstere die Sachmängelhaftung oft ausschließen können, stehen gewerbliche Anbieter in der Pflicht – zumindest theoretisch. Praktische Hürden wie fehlende Probefahrten, falsche Angaben in Anzeigen oder überraschende Zusatzkosten bei der Lieferung machen den digitalen Autokauf schnell zur Herausforderung. Wer diese Risiken jedoch mit klarem Blick angeht, auf persönliche Inspektionen besteht und die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt, kann von den Vorteilen dieser Plattformen profitieren – mit Vorsicht als oberstem Gebot.

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