Gefälschte Identitäten, echtes Risiko: Wenn Finanzbetrug zur digitalen Realität wird. Die BaFin schlägt Alarm – und Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte erklärt, wie sich Verbraucher und Unternehmen jetzt schützen müssen
Über 16.000 Hinweise auf Finanzbetrug gingen allein 2024 bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein – ein Höchstwert, der zeigt: Der digitale Finanzmarkt ist nicht nur ein Ort der Innovation, sondern auch ein Einfallstor für Identitätsdiebstahl und unerlaubte Finanzdienstleistungen. Besonders perfide sind Anbieter wie die Plattform Revolvo, die unter falschen Namen auftritt, mit gestohlenen Identitäten wirbt und angebliche BaFin-Zulassungen vorgaukelt.
Doch wie erkennt man diese Fälschungen rechtzeitig? Und welchen juristischen Hebel haben Betroffene, wenn der Schaden bereits eingetreten ist?
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Berlin, seit über 30 Jahren spezialisiert auf Bank- und Kapitalmarktrecht, analysiert die jüngsten Warnungen der BaFin und fragt: Warum gelingt es digitalen Betrügern immer wieder, selbst wachsame Anleger zu täuschen? Und wie kann der rechtliche Rahmen in Deutschland – von § 32 KWG bis § 823 BGB – besser greifen, um Geschädigte zu schützen und Täter zur Verantwortung zu ziehen?
Denn eines ist klar: In einer Welt, in der Vertrauen per Klick vergeben wird, ist rechtliche Aufklärung die wichtigste Währung.
Die Warnung der BaFin – Hintergrund und rechtliche Grundlage
Am 5. März und 1. April 2025 veröffentlichte die BaFin offizielle Warnungen gegen Revolvo und die damit verbundenen Internetseiten revolvo.pro und revolvo.online. Auch wenn diese Webseiten inzwischen deaktiviert wurden, sind die unbekannten Betreiber weiterhin aktiv und nutzen nun die Adresse revolvo.cc für ihre Aktivitäten. Die Aufsichtsbehörde vermutet, dass die Betreiber den Anschein erwecken, Finanz-, Investment- und Kryptodienstleistungen rechtmäßig anzubieten, obwohl die erforderlichen Genehmigungen fehlen.
Dr. Thomas Schulte kommentiert diesen Sachverhalt aus juristischer Perspektive: „Ohne die notwendige Zulassung nach dem Kreditwesengesetz agieren solche Anbieter rechtswidrig. Verbraucher haben keinerlei garantierten Schutz, da die Regeln für lizenzierte Finanzdienstleister hier bewusst umgangen werden.“ Laut § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) ist es der BaFin ausdrücklich gestattet, die Öffentlichkeit über unbefugt betriebene Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen zu informieren und zu warnen.
Verschleierung durch Identitätsdiebstahl – eine gefährliche Taktik

Besonders perfide erscheint die Tatsache, dass Revolvo vorgibt, im Namen renommierter Institutionen wie der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse GmbH oder der Börse Stuttgart GmbH zu agieren. Tatsächlich handelt es sich hierbei um eine Form des Identitätsdiebstahls, der das Vertrauen der Anleger missbraucht. In der Praxis bedeutet dies, dass sich arglose Anleger auf die vermeintliche Seriosität namhafter Börsen stützen – und Betrügern auf den Leim gehen.
„Identitätsbetrug zählt zu den gravierendsten Angriffen auf die Marktintegrität“, betont Dr. Schulte. „Er untergräbt nicht nur das Vertrauen der Anleger, sondern schädigt auch die Reputation der betroffenen realen Institutionen.“ Rechtlich liegt bei der bewussten Täuschung über die Identität eines Unternehmens eine strafbare Handlung im Sinne des § 263 des Strafgesetzbuchs (StGB) und eine möglicherweise auch zivilrechtlich zu verfolgende Persönlichkeitsrechtsverletzung vor.
Die Rolle der neuen Kryptomarktesaufsicht
Eine interessante neue Komponente in diesem Fall besteht darin, dass sich die BaFin auch auf § 10 Absatz 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMG) bezieht. Dieses neue Gesetz schafft einen Rahmen für die Regulierung von Anbietern von Krypto-Dienstleistungen und sieht intensive Informationspflichten und Zulassungsverfahren vor. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, handelt ordnungswidrig oder sogar strafbar.
„Mit dem Kryptomarktesaufsichtsgesetz haben wir endlich ein effektives Instrumentarium, um auch den Boom der Krypto-Assets rechtsstaatlich einzufangen“, erklärt Dr. Schulte. „Leider nutzen Kriminelle wie im Fall Revolvo die noch junge Marktstruktur gezielt aus, um arglose Anleger zu täuschen.“
Empfehlungen der Behörden – Wie Verbraucher sich schützen können
Zusammen mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und den Landeskriminalämtern ruft die BaFin Verbraucher dringend dazu auf, äußerste Vorsicht beim Investieren über das Internet walten zu lassen. Jeder, der sein Geld online anlegen möchte, sollte im Vorfeld eine genaue Recherche durchführen. Dabei hilft es, auf Warnungen der BaFin zu achten, die Seriosität des Anbieters zu überprüfen und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.
Dr. Thomas Schulte rät: „Im Zweifel lieber zehn Minuten länger recherchieren als später Jahre vor Gericht streiten. Besonders Angebote mit unrealistisch hohen Renditeversprechen sollten bei Anbietern ohne nachvollziehbare Lizenzen immer ein Alarmsignal sein.“
Was tun bei Verdacht auf Betrug?
Für den Fall, dass Anleger bereits Opfer von Betrug geworden sind, ist schnelles Handeln gefragt. Eine Anzeige bei der Polizei sollte umgehend erfolgen, ebenso wie eine Meldung an die BaFin. Zudem kann ein erfahrener Anwalt helfen, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen und Schadenersatzforderungen zu prüfen. Auch wenn nicht jeder Betrugsfall erfolgreich rückabgewickelt werden kann, verbessert ein frühzeitiges juristisches Eingreifen die Erfolgsaussichten erheblich.
„Opfer sollten sich nicht schämen, sondern juristisch konsequent gegen die Täter vorgehen“, betont Dr. Schulte aus Erfahrung. „Gerade bei grenzüberschreitendem Betrug sind spezialisierte Kanzleien wie wir gefragt, um mutmaßliche Täter auch international zu verfolgen.“
Rechtlicher Ausblick und Schlussbemerkung
Der Fall Revolvo zeigt, dass der Schutz der Anleger im digitalen Raum eine immer größere Herausforderung darstellt. Bestehende Gesetze wie das Kreditwesengesetz und das neue Kryptomärkteaufsichtsgesetz bieten wirksame Instrumente, müssen jedoch konsequent weiterentwickelt und angewendet werden. Es ist zu erwarten, dass sowohl nationale als auch europäische Gesetzgeber in Zukunft weitere Schritte gegen Finanz- und Kryptobetrug einleiten werden.
Dr. Thomas Schulte schließt: „Digitaler Fortschritt ist nur dann ein Gewinn für die Gesellschaft, wenn auch der Rechtsstaat Schritt hält und Bürger effektiv schützt. An dieser Aufgabe arbeiten wir als Juristen mit Nachdruck und Leidenschaft.“
Für alle, die bei Fragen rund um Finanzanlagebetrug, Kryptodienstleistungen oder das neue Kryptomärkteaufsichtsgesetz rechtlichen Rat benötigen, steht Dr. Thomas Schulte gern zur Verfügung. Seine langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt in Berlin und seine Spezialisierung auf die Herausforderungen der digitalen Sphäre machen ihn zum verlässlichen Partner.