Was der digitale Zugriff auf Ihren SCHUFA-Basisscore bedeutet – und warum gerade sensible Daten rechtlich besonders geschützt werden müssen. Eine Einschätzung von Dr. Thomas Schulte.
Digital, direkt – und jederzeit auf dem Handy: Mit der Bonify-App können Verbraucher 2025 ihren SCHUFA-Basisscore bequem per Smartphone abrufen. Ob beim Wohnungsgesuch, dem Abschluss eines Kreditvertrags oder beim neuen Handyvertrag – die entscheidende Zahl, die Türen öffnen oder verschließen kann, ist nun mobil, jederzeit einsehbar und in wenigen Sekunden verfügbar. Ein Quantensprung im Hinblick auf Transparenz? Oder der Anfang eines digitalen Albtraums?
Dr. Thomas Schulte, erfahrener Rechtsanwalt aus Berlin und bekennender Verfechter digitaler Lösungen, begrüßt grundsätzlich die Modernisierung des Verbraucherdatenschutzes. Doch gerade bei sensiblen Informationen wie dem SCHUFA-Score warnt er vor zu viel Naivität. „Technologie muss dem Menschen dienen – nicht ihn in vorprogrammierte Schubladen stecken“, erklärt Schulte.
Denn was nach Nutzerfreundlichkeit klingt, kann in der Praxis schwerwiegende Konsequenzen haben: Fehlerhafte Einträge, intransparente Bewertungsalgorithmen oder falsche Vergleichsgruppenzuordnungen führen nicht selten zu echten wirtschaftlichen Schäden. Ein veralteter oder fehlerhafter Datensatz – und plötzlich ist die Wohnung weg, der Kredit verweigert oder der neue Vertrag geplatzt.
In einer Zeit, in der laut Studien rund 30 Prozent der gespeicherten SCHUFA-Daten fehlerhaft oder veraltet sind, sei ein so direkter Zugriff auf eine so mächtige Zahl kein reines Komfort-Feature, sondern ein juristisch hochbrisantes Thema. Der Balanceakt zwischen digitaler Selbstbestimmung und algorithmischer Bevormundung wird zur zentralen Frage.
Und genau hier setzt Dr. Schulte an: Mit juristischer Expertise, praktischen Beispielen und einem klaren Ziel – Verbraucher vor den Schattenseiten der digitalen Scoringwelt zu schützen, ohne den Fortschritt zu verteufeln.
Ein Fall aus Köln – wie ein Zahlendreher zur Lebenshürde wird
Andreas L., ein 38-jähriger Vertriebsmitarbeiter aus Köln, stand Anfang 2025 vor einem der wichtigsten Schritte in seinem Leben: dem Umzug in eine neue Wohnung, näher am Arbeitsplatz, familienfreundlich, mit Garten. Die Besichtigung war erfolgreich, der Vermieter zeigte sich interessiert, die Unterlagen waren vollständig – bis die Schufa-Auskunft zum Stolperstein wurde.
Ein vermeintlich negativer Eintrag in seiner SCHUFA-Datei ließ die Hausverwaltung kurzerhand vom Mietangebot abrücken. Die Begründung: ein „nicht vertrauenswürdiger Zahlungsverlauf“, basierend auf einem Zahlungsrückstand bei einem Onlineanbieter. Das Problem: Andreas L. hatte diese Forderung nie verursacht – ein Tippfehler in der IBAN des Gläubigers hatte dazu geführt, dass ein offener Betrag nicht korrekt zugeordnet und in der Folge als „nicht bezahlt“ an die SCHUFA gemeldet wurde. Ohne Vorwarnung, ohne direkte Mahnung.
Die Auswirkungen waren dramatisch: Die Wohnung war verloren, Andreas L. stand mit gepackten Kisten und ohne Mietvertrag da. Seine Existenz war ins Wanken geraten – nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch ein fehlerhaftes System, das sich auf maschinell generierte Daten stützte.
In seiner Not wandte er sich an die Kanzlei Dr. Thomas Schulte, die auf Verbraucherrecht und Datenschutz spezialisiert ist. Dort wurde der Fall umgehend juristisch analysiert. Dr. Schulte identifizierte die Rechtsgrundlagen für eine Löschung des Eintrags – insbesondere Art. 16 DSGVO, der das Recht auf Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten garantiert, sowie § 35 BDSG, der die Korrektur und Löschung von Daten bei Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit regelt.
Nach einer rechtlich fundierten Stellungnahme, begleitet von Nachweisen und einer formal korrekt formulierten Löschungsaufforderung an die SCHUFA sowie an den meldenden Gläubiger, konnte innerhalb von nur zwei Wochen eine Löschung des Eintrags erreicht werden. Die Kanzlei dokumentierte lückenlos die Kommunikation, nutzte das gesetzlich vorgesehene Verfahren und machte zudem deutlich, dass hier eine wirtschaftliche Existenz durch eine fehlerhafte Datenverarbeitung konkret gefährdet war – ein Punkt, der auch im Sinne des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) juristisch erheblich ist.
Der Fall von Andreas L. ist kein Einzelfall. Laut aktuellen Studien sind rund 30 Prozent der bei der SCHUFA gespeicherten Daten falsch oder veraltet. Dr. Schulte sieht darin ein systemisches Problem: „Wenn Algorithmen über reale Lebensverhältnisse entscheiden – über Wohnen, Kreditwürdigkeit, Arbeitsverträge –, dann darf kein Platz für fehlerhafte Automatismen sein.“
2025: Das Jahr der Gesetzesreform
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-634/21) verbietet vollautomatisierte Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung über Verbraucher. Dies führte zur Einführung von § 37a BDSG, der die Nutzung bestimmter personenbezogener Merkmale wie Wohnortwechsel untersagt.
Zusätzlich gibt es die neue 100-Tage-Regel:
- Begleichung der Forderung innerhalb von 100 Tagen
- Verweildauer des Eintrags nur noch 18 Monate (statt bisher drei Jahre)
Das soll insbesondere wirtschaftlich belasteten Haushalten helfen – bleibt jedoch ohne rechtliche Expertise oft schwer umsetzbar.
Fallstricke im System: Was Auskunfteien verbergen
Probleme entstehen häufig bei der Datenerhebung und -übermittlung. Die SCHUFA übernimmt Daten ungeprüft, oft inklusive Fehler. Besonders kritisch ist die Vergleichsgruppenzuordnung, bei der Personen mit vielen Konten oder häufigen Umzügen fälschlich als Risiko erscheinen.
Dr. Schulte sieht darin einen Verstoß gegen Art. 1 und 2 GG – Grundrechte auf Würde und persönliche Entfaltung. Seine Kanzlei kämpft dagegen juristisch vor und beantragt Löschungen individuell vor Gericht.
So können Betroffene selbst aktiv werden
Nicht jeder braucht sofort einen Anwalt. Doch wer frühzeitig handelt, kann eine Menge verhindern. Dr. Schulte empfiehlt diese 5 Schritte:
- Kostenlose Selbstauskunft bei der SCHUFA anfordern (Art. 15 DSGVO)
- Alle gespeicherten Daten sorgfältig prüfen
- Fehler schriftlich gegenüber der SCHUFA reklamieren
- Bei Ablehnung: einen spezialisierten Anwalt einschalten
- Fristgemäß ein Ombudsverfahren oder eine Klage einleiten
Für komplexe Fälle bietet die Kanzlei Dr. Schulte ein Schutzpaket inklusive rechtlicher Prüfung, Kommunikation mit der SCHUFA und gerichtlicher Vertretung. Die Erfolgsquote bei Löschungen liegt bei über 85 %.
Aktuelle Gesetzesartikel im Überblick
- Art. 22 DSGVO – Schutz vor automatisierten Entscheidungen
- § 35 BDSG – Korrektur und Löschung falscher Daten
- § 37a BDSG-E – Verbot bestimmter personenbezogener Merkmale
- Art. 15 DSGVO – Recht auf Auskunft
- Art. 16 DSGVO – Recht auf Berichtigung
Fazit: Bonität per App – Fortschritt mit Prüfpflicht
Die Bonify-App markiert einen Wendepunkt im Umgang mit der eigenen Bonität: Erstmals können Verbraucher ihre SCHUFA-Daten in Echtzeit auf dem Smartphone abrufen – digital, bequem und ohne bürokratische Hürden. Das Versprechen: mehr Transparenz, mehr Kontrolle, mehr Eigenverantwortung. Doch was wie ein technologischer Befreiungsschlag wirkt, ist in Wahrheit ein zweischneidiges Schwert.
Die ständige Verfügbarkeit sensibler Scoring-Informationen bringt nicht nur neue Möglichkeiten, sondern auch neue Gefahren mit sich. Falsche Einträge, intransparente Algorithmen und unzureichend geprüfte Vergleichsgruppen können schnell zur wirtschaftlichen Falle werden – ob beim Wohnungswechsel, beim Kredit oder im Berufsleben. Verbraucher stehen einem System gegenüber, das ihnen zwar Einblick gewährt, aber selten echte Erklärungen.
Dr. Thomas Schulte, erfahrener Rechtsanwalt und Digitalisierungsbefürworter, mahnt daher zur aktiven Selbstverteidigung im digitalen Raum: „Nur wer seine Daten kennt, kann sie auch schützen.“ Die regelmäßige Überprüfung der SCHUFA-Einträge, das Einfordern von Korrekturen bei fehlerhaften Angaben und die lückenlose Dokumentation der Kommunikation mit Auskunfteien werden zur neuen Bürgerpflicht – gerade in einer Zeit, in der wirtschaftliche Entscheidungen zunehmend automatisiert getroffen werden.
Zugleich trägt die SCHUFA selbst Verantwortung: Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Fehlerbereinigung müssen nicht nur versprochen, sondern gesetzlich garantiert und technisch umgesetzt werden. Die Einführung des § 37a BDSG, das EuGH-Urteil zur automatisierten Entscheidungsfindung und die gestiegene öffentliche Aufmerksamkeit setzen klare Signale.
Die Zukunft der Bonitätsprüfung ist digital – aber sie darf kein blindes Vertrauen in Technik bedeuten. Wer sich auf Echtzeit-Scores verlässt, muss sich auch auf deren Rechtskonformität, Richtigkeit und Fairness verlassen können. Und solange das nicht zweifelsfrei gesichert ist, bleibt digitale Bonität ein Fortschritt unter Vorbehalt – mit dem klaren Auftrag, ihn im Sinne der Verbraucher weiterzuentwickeln.
Rechte kennen, Score retten
Ob Wohnung, Kredit oder Job – der SCHUFA-Score beeinflusst zentrale Lebensentscheidungen. Doch mit dem nötigen Wissen und juristischer Hilfe lassen sich viele Probleme lösen. Dr. Thomas Schulte zeigt: Rechtsschutz ist kein Luxus, sondern oft entscheidend für wirtschaftliches Überleben.
Verbraucher sollten ihre Rechte kennen und nutzen – statt sich von fehlerhaften Algorithmen bewerten zu lassen.
Weitere Informationen zur Kanzlei:
www.dr-schulte.de
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei Problemen mit der SCHUFA wird der Gang zu einer spezialisierten Fachkanzlei empfohlen.