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DSGVO-Auskunft: Anspruch auf Schadensersatz bei unvollständiger Auskunft?

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DSGVO-Auskunft- Anspruch auf Schadensersatz bei unvollständiger Auskunft - Dr Thomas Schulte
Dr Thomas Schulte - ABOWI Law
Dr. Thomas Schulte – Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte – die Daten gehören den Betroffenen. Die Verwendung von Daten muss daher rechtskonform vorgenommen werden. Klagewellen oder überhöhte Schadenersatzforderungen sind nicht Teil der deutschen Rechtskultur. Die deutschen Gerichte antworten massvoll und gerecht bei Datenschutzverstößen. Eine Gelddruckmaschine wird nicht angeworfen, sondern Ausgleich gesucht.

DSGVO-Auskunft: Was Betroffene über ihre Rechte wissen sollten und wie sie Schadensersatz durchsetzen können

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt hohe Anforderungen an Unternehmen, um die personenbezogenen Daten von Verbrauchern zu schützen. Doch trotz dieser strengen Vorschriften kommt es immer wieder zu Verstößen – und die Folgen können, für die betroffenen Personen schwerwiegende Konsequenzen haben. Die Frage, ob eine DSGVO-Auskunft erforderlich ist und welche Rechte sie dem Betroffenen gewährt, wird zunehmend relevant. Insbesondere, wenn Unternehmen ihre Pflichten versäumen, können Betroffene häufig Schadensersatzansprüche geltend machen.

Dr. Thomas Schulte, erfahrener Anwalt im Datenschutzrecht, erläutert die rechtlichen Hintergründe und hilft Betroffenen, ihre Rechte effektiv durchzusetzen. Ein aktuelles Gerichtsverfahren zeigt eindrucksvoll, wann und wie der Anspruch auf Schadensersatz im Falle eines Verstoßes gegen die DSGVO besteht – und welche rechtlichen Schritte nun eingeleitet werden können.

Datenschutzverstöße mit ernsten Folgen

Die DSGVO regelt, dass Unternehmen personenbezogene Daten nur unter klaren Bedingungen speichern und verarbeiten dürfen. Wird gegen diese Vorgaben verstoßen, drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Schadensersatzforderungen. Besonders häufig sind Arbeitnehmer, Kunden und Internetnutzer betroffen, die oft gar nicht wissen, dass ihnen Entschädigung zusteht.

„Viele Betroffene ahnen nicht, dass sie einen Anspruch haben“, sagt Dr. Schulte. „Unternehmen kommen ihren Pflichten nicht immer nach, doch das Gesetz gibt den Geschädigten klare Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer Rechte.“

Ein Praxisfall: Unvollständige Auskunft führt zu Schadensersatz

Datenschutzverstöße halten Gerichte immer wieder auf Trab. Ein weiteres interessantes Urteil sprach das Arbeitsgericht Düsseldorf (ArbG), vgl. Urteil vom 5. März 2020 – 9 Ca 6557/18. Das Gericht entschied, dass ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen kann. Bei einer verspäteten und/oder unvollständigen Auskunft steht dem Arbeitnehmer gemäß der DSGVO ein Schadenersatzanspruch zu. Das ArbG Düsseldorf bezifferte den Schadenersatz in einem konkreten Fall auf 5.000 €, da die Auskunft um mehrere Monate verzögert und unvollständig erfolgte.

Diese Entscheidung zeigt, dass nicht nur finanzielle Einbußen, sondern auch psychische Belastungen durch Datenschutzverstöße geltend gemacht werden können.

Wann besteht ein Anspruch auf Schadensersatz?

Die Datenschutz-Grundverordnung ermöglicht Geschädigten, Schadensersatz zu fordern. Grundlage hierfür ist Art. 82 DSGVO, der besagt:

„Jede Person, der aufgrund eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadensersatz.“

Doch nicht jeder Verstoß reicht automatisch aus. Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 4. Mai 2023 – C-300/21) hat klargestellt, dass ein konkreter Schaden nachgewiesen werden muss.

Mögliche Schadensfälle sind:

  • Unvollständige oder verspätete Auskunft nach Art. 15 DSGVO
  • Datenverlust oder Weitergabe an unbefugte Dritte
  • Psychische Belastung durch Kontrollverlust über eigene Daten

Dr. Schulte sagt dazu: „Unternehmen dürfen Datenschutz nicht auf die leichte Schulter nehmen. Verzögerungen und Verstöße schädigen das Vertrauen der Verbraucher und Arbeitnehmer massiv.“

Dr. Schulte erzielt wichtige Erfolge vor Gericht

Der Experte für Datenschutzrecht konnte schon viele Unternehmen zur Verantwortung ziehen. Besonders in Fällen, in denen Firmen Anfragen ignorierten oder absichtlich verzögerten, setzte er spürbare Entschädigungen durch.

Ein weiteres Beispiel: Im November 2023 entschied der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 18.11.2024, VI ZR 10/24), dass bereits ein kurzfristiger Kontrollverlust über personenbezogene Daten für eine Schadensersatzforderung ausreichen kann. Betroffene erhielten in diesem Fall 100 Euro Schadensersatz pro Datenschutzverstoß.

Diese Entscheidung zeigt, dass Gerichte Datenschutzverletzungen zunehmend ernst nehmen und auch geringfügige Fälle finanziell kompensieren.

„Gerade große Unternehmen verlassen sich darauf, dass sich die Betroffenen nicht wehren“, erklärt Dr. Schulte. „Doch das ist ein Trugschluss. Wer sein Recht kennt, kann angemessen entschädigt werden.“

Was tun, wenn die DSGVO verletzt wurde?

Wer glaubt, dass seine Datenschutzrechte missachtet wurden, sollte handeln. Dr. Schulte empfiehlt:

  1. Dokumentation sichern: Schriftlichen Kontakt mit dem Unternehmen aufbewahren und Anfragen festhalten.
  2. Frist setzen: Unternehmen müssen auf eine Anfrage nach Art. 15 DSGVO innerhalb eines Monats reagieren.
  3. Anwalt kontaktieren: Ein Experte im Datenschutzrecht kann direkt Schadensersatzforderungen geltend machen.
  4. Klage erheben: Wenn ein klarer Schaden entstanden ist, bestehen gute Erfolgsaussichten.

Dr. Schulte betont: Viele Unternehmen spekulieren darauf, dass Betroffene aufgeben. Doch mit der richtigen Unterstützung lässt sich das Recht konsequent durchsetzen.“

Rechtliche Grundlagen auf einen Blick

  • 📌 Art. 15 DSGVO – Auskunftsrecht: Jeder Bürger kann vollständige Informationen über die gespeicherten Daten verlangen.
  • 📌 Art. 82 DSGVO – Schadensersatzanspruch: Wer durch einen Datenschutzverstoß beeinträchtigt wird, hat Anspruch auf Wiedergutmachung.
  • 📌 BGH-Urteil vom 18.11.2024 (VI ZR 10/24): Bereits ein kurzfristiger Kontrollverlust über Daten kann eine Entschädigung rechtfertigen.
  • 📌 EuGH-Urteil vom 4. Mai 2023 (C-300/21): Eine individuelle Prüfung des Schadens ist erforderlich, generelle Entschädigungen gibt es nicht.

Fazit: Schadensersatz durchsetzen mit Dr. Thomas Schulte

Datenschutzverletzungen sind keineswegs belanglos – sie können tiefgreifende persönliche Konsequenzen haben. Dank erfahrener Rechtsexperten wie Dr. Thomas Schulte behalten Betroffene nicht nur die Kontrolle über ihre eigenen Daten, sondern setzen auch finanzielle Wiedergutmachung durch.

Grundlage ist EU Recht. 

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Maximilian Bausch

Maximilian Bausch, Gründer von ABOWI UAB, erfahrener Berater für Unternehmen im Bereich Online-Reputation. Als studierter Wirtschaftsingenieur und mit einer Ausbildung als Industriemechaniker bringt er eine einzigartige Kombination aus technischem Wissen und betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten mit. Früh zeigte er Interesse an technologischem Fortschritt, was ihn dazu befähigt, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Mit seiner Expertise hilft er Unternehmen, ihre digitale Präsenz zu optimieren und rechtliche Herausforderungen im Online-Bereich zu meistern. Maximilian Bausch vereint technisches Verständnis, betriebswirtschaftliches Know-how mit unternehmerischer Kompetenz, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

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