Email: law@meet-an-expert.com
Telefon: +370 (5) 214 3426

Strengere Regeln für Gebrauchtwagen: Was 2026 auf Verkäufer zukommt

ABOWI Law
Strengere Regeln für Gebrauchtwagen- Was 2026 auf Verkäufer zukommt - ABOWI Law

Darf ich meinen alten Golf 4 bald nicht mehr bei eBay verkaufen? Eine neue EU-Verordnung wirft fundamentale Rechtsfragen auf – und könnte den privaten Gebrauchtwagenhandel revolutionieren.

Ab dem 1. Januar 2026 wird der Online-Verkauf gebrauchter Fahrzeuge in der EU juristisch auf den Kopf gestellt. Was bislang mit wenigen Klicks und einem schlichten „Bastlerfahrzeug, keine Garantie“ möglich war, wird künftig zur rechtlichen Hochseilnummer: Nur noch Fahrzeuge mit aktuellem Nachweis der Verkehrssicherheit – etwa durch gültige HU-Bescheinigung oder zertifiziertes Gutachten – dürfen überhaupt online inseriert werden. Das klingt nach mehr Sicherheit. Doch was bedeutet das konkret?

Darf ein Rentner in Rügen seinen 18 Jahre alten Kleinwagen überhaupt noch im Netz anbieten – oder riskiert er bereits durch die bloße Annonce eine Ordnungswidrigkeit? Und was passiert mit all den Verkaufsplattformen, auf denen tagtäglich Tausende Inserate von Privatpersonen erscheinen – wird aus einem simplen Autoverkauf plötzlich ein genehmigungspflichtiger Vorgang?

Die Zahlen zeigen die Brisanz: Allein im Jahr 2024 wechselten laut DAT-Report in Deutschland rund 6,2 Millionen Gebrauchtwagen den Besitzer – zwei Drittel davon über digitale Plattformen wie mobile.de, AutoScout24 oder eBay Kleinanzeigen. Etwa 58 Prozent dieser Verkäufe erfolgten privat. Diese gigantische Zahl steht nun vor einem Systemwandel, der nicht nur juristisch, sondern auch wirtschaftlich erhebliche Auswirkungen haben dürfte.

Juristen wie Dr. Thomas Schulte, Experte für Verbraucherschutzrecht und digitale Märkte, stellen bereits kritische Fragen: „Ist ein Verkaufsverbot ohne TÜV-Gutachten überhaupt mit dem Grundsatz der Vertragsfreiheit vereinbar? Gilt das auch für den Export – und was ist mit nicht fahrbereiten Autos, die zu Restaurationszwecken gehandelt werden?“

Klar ist: Diese neue EU-Verordnung – offiziell ein Instrument zur Förderung von Recycling, Kreislaufwirtschaft und Verbraucherschutz – dürfte sich als weitreichender Eingriff in den Alltag ganz normaler Menschen entpuppen. Der juristische Teufel steckt wie so oft im Detail – und wer 2026 noch rechtssicher verkaufen will, braucht nicht nur ein Gutachten, sondern womöglich auch anwaltlichen Rat. Der Gebrauchtwagenmarkt steht vor einer Zäsur. Die entscheidende Frage lautet: Wird das Internet ab 2026 nur noch ein Ort für geprüfte Autos – oder verlieren Millionen Privatverkäufer ihre digitale Stimme?

Das sagt der Gesetzgeber: Inserieren nur mit Nachweis

Die neue Vorschrift gilt explizit für den Onlineverkauf über Plattformen wie mobile.de, AutoScout24 oder eBay Kleinanzeigen. Private Verkäufer müssen demnach künftig einen Nachweis über den Zustand und die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs einreichen, bevor sie es bewerben dürfen.

In Artikel 5 der EU-Verordnung heißt es klar:

„Ein Altfahrzeug darf nicht ohne Nachweis der Verkehrstauglichkeit als verkehrsfähig beworben oder angeboten werden.“

Dr. Thomas Schulte, Vertrauensanwalt bei ABOWI Law, erläutert:

„Mit dieser Regelung soll der Wildwuchs auf dem digitalen Fahrzeugmarkt eingedämmt werden. Doch zugleich wird damit ein erheblicher Druck auf Privatpersonen ausgeübt, die bisher mit geringem Aufwand ihre Autos verkaufen konnten.“

Was bedeutet das für Privatverkäufer?

Zunächst trifft die neue Regelung vor allem die, die ohnehin am unteren Rand des Marktes agieren: Privatpersonen, Kleinverdiener, Studierende oder Rentner, die ein altes Fahrzeug verkaufen möchten – oft nicht aus Luxus, sondern aus Notwendigkeit. Denn künftig gilt: Wer keinen gültigen TÜV-Bericht vorweisen kann, muss ein kostenpflichtiges Verkehrssicherheitsgutachten beauftragen, um das Auto überhaupt online anbieten zu dürfen. Dieses Gutachten darf ausschließlich von anerkannten Kfz-Sachverständigen erstellt werden – freie Schrauber, Werkstätten oder Laiengutachten genügen nicht.

Die Kosten für ein solches Gutachten sind erheblich: Je nach Region, Fahrzeugzustand und Prüfinstitut liegen sie zwischen 300 und 500 Euro. Das mag bei einem jungen Gebrauchten mit vierstelliger Preisperspektive verkraftbar sein – nicht aber bei den Millionen älteren Fahrzeugen, die sich am Ende ihrer Lebensdauer befinden. Ein Beispiel verdeutlicht das Dilemma: Ein 20 Jahre alter Diesel mit kosmetischen Mängeln und einem realistischen Marktwert von etwa 1.000 Euro müsste zusätzlich mit ca. 400 Euro Gutachtenskosten belastet werden. Der Verkauf wird damit wirtschaftlich vollkommen unattraktiv – oder anders gesagt: unmöglich.

Dr. Thomas Schulte warnt: „Genau hier beginnt das juristische Risiko. Wer keine legalen Wege mehr sieht, wird versuchen, das Auto über inoffizielle Kanäle oder informelle Exporte loszuwerden – etwa über dubiose Ankäufer oder Zwischenhändler. Doch solche Verkäufe ohne ordnungsgemäße Dokumentation sind nicht nur zivilrechtlich angreifbar, sondern können auch strafrechtlich relevant sein – vor allem dann, wenn das Fahrzeug ins Ausland verbracht wird, ohne dass eine ordnungsgemäße Eigentumsübertragung oder technische Prüfung erfolgt.“

Besonders heikel ist das in Fällen, in denen Altfahrzeuge in Länder außerhalb der EU verbracht werden. Hier gelten strenge Exportvorgaben, etwa aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, dem Abfallverbringungsrecht oder dem Zollkodex. Wer als Privatperson einen Gebrauchtwagen ohne TÜV oder Gutachten an einen Händler verkauft, der das Fahrzeug anschließend ins Ausland bringt, läuft Gefahr, sich wegen illegaler Abfallentsorgung oder sogar wegen Beihilfe zu Umgehungshandlungen strafbar zu machen – auch dann, wenn er „nur“ eine Kleinanzeige geschaltet hat.

Die neue Regelung wirkt auf den ersten Blick wie ein Schritt zu mehr Sicherheit – doch sie bringt insbesondere für wirtschaftlich schwächere Gruppen enorme Hürden mit sich. Ein ganz normaler Fahrzeugverkauf wird zum bürokratischen und finanziellen Drahtseilakt. Und wer aus Unwissenheit falsche Wege geht, könnte nicht nur seinen Wagen, sondern auch seine rechtliche Unbescholtenheit verlieren.

Wer ist betroffen?

Die neue EU-Altfahrzeugverordnung unterscheidet deutlich zwischen öffentlichem Anbieten im Internet und privatem Direktverkauf im persönlichen Umfeld. Das bedeutet: Wer sein Auto an ein Familienmitglied, einen Nachbarn oder einen langjährigen Bekannten verkauft – ohne es vorher auf einer Online-Plattform zu inserieren – ist von der neuen Pflicht zur technischen Dokumentation nicht betroffen. In solchen Fällen bleibt der Verkauf rechtlich unkompliziert. Ein handschriftlicher Kaufvertrag, etwa mit Übergabedatum, Kaufpreis und Unterschrift beider Parteien, genügt weiterhin, sofern beide sich kennen und der Verkauf nicht öffentlich beworben wurde.

Ein Beispiel aus der Praxis:
Ein Rentner aus Mainz möchte seinen 15 Jahre alten VW Polo mit kleinen Mängeln für 700Euro an seine Enkelin verkaufen. Er schaltet keine Anzeige, sondern klärt den Verkauf telefonisch. Hier greift die neue Verordnung nicht – es besteht keine Pflicht zur TÜV-Bescheinigung oder zum Sachverständigengutachten, da es sich um einen nicht öffentlichen Privatverkauf handelt.

Anders sieht es aus, sobald das Auto im Internet öffentlich sichtbar angeboten wird – beispielsweise auf Plattformen wie mobile.de, eBay Kleinanzeigen, AutoScout24 oder auch in Facebook-Gruppen mit Verkaufscharakter. Die Verordnung versteht unter „öffentlichem Anbieten“ jede Form digitaler Inseration, die nicht auf einen bestimmten Käuferkreis beschränkt ist, sondern grundsätzlich für jeden zugänglich ist. In diesem Moment greift die neue gesetzliche Pflicht, ein gültiges Verkehrssicherheitsdokument bereitzustellen – also entweder eine aktuelle TÜV-Bescheinigung oder ein anerkanntes Kfz-Gutachten.

Auch stationäre Autohändler sind betroffen – mit einer wichtigen Unterscheidung:
Sie dürfen ihre Fahrzeuge weiterhin vor Ort auf dem Hof verkaufen, ohne dass für jedes einzelne Exemplar sofort ein TÜV-Gutachten vorliegen muss – etwa wenn ein Kunde spontan einen Gebrauchtwagen auswählt. Aber: Sobald der Händler dieses Fahrzeug online inseriert, gilt die Dokumentationspflicht. Er muss also sicherstellen, dass zum Zeitpunkt der Online-Schaltung ein gültiger Nachweis der Verkehrssicherheit hinterlegt ist – andernfalls drohen Bußgelder und rechtliche Konsequenzen.

Ein weiteres Beispiel zur Abgrenzung:
Eine freie Werkstatt in Leipzig möchte einen instandgesetzten Audi A4 verkaufen. Sie stellt das Fahrzeug auf ihrem Hof aus, ohne Internetanzeige – kein Problem. Sobald jedoch eine Anzeige mit Fotos und Preisangabe online geht, muss sie sicherstellen, dass ein aktueller TÜV-Bericht oder ein Gutachten vorliegt – sonst handelt sie ordnungswidrig.

Umwelt- und Exportkontrolle als Ziel

Die neue EU-Verordnung verfolgt ein grundsätzlich nachvollziehbares Ziel: Sie soll nicht nur mehr Transparenz im Gebrauchtwagenhandel schaffen, sondern vor allem den unkontrollierten Export problematischer Altfahrzeuge eindämmen. Ein Blick auf die Zahlen macht die Problematik greifbar: Laut Umweltbundesamt werden jedes Jahr über 250.000 Altfahrzeuge allein aus Deutschland in sogenannte Drittstaaten exportiert – häufig ohne technische Dokumentation, teilweise in schlechtem Zustand und nicht selten in Regionen, in denen Umweltstandards kaum kontrolliert oder gar nicht vorhanden sind.

Viele dieser Fahrzeuge landen auf improvisierten Schrottplätzen oder in Ländern ohne funktionierendes Recyclingsystem. Die Folge: massive Umweltbelastungen, Gesundheitsgefahren für lokale Bevölkerungen und eine systematische Umgehung europäischer Umweltvorgaben. Die EU will diesem Missstand mit der neuen Regelung entgegenwirken – ein Anliegen, das grundsätzlich sinnvoll und richtig ist.

Dr. Thomas Schulte begrüßt den Ansatz, mahnt aber zugleich zur Verhältnismäßigkeit: „Es ist vollkommen nachvollziehbar, dass die EU hier aktiv wird – niemand will, dass deutsche Altfahrzeuge als Umweltproblem im globalen Süden enden. Aber diese Regelung leidet, wie viele gut gemeinte Verordnungen, unter einer strukturellen Schwäche: Sie trifft nicht nur illegale Exportakteure, sondern auch unbescholtene Privatpersonen. Der gute Wille wird durch eine pauschale und praxisferne Umsetzung konterkariert.“

Statt pauschaler Pflichten für alle Online-Verkäufe wäre es eventuell sinnvoller gewesen, gezielt Exportstrukturen zu regulieren und Kontrollmechanismen zu verbessern, etwa durch verpflichtende Nachweise beim Grenzübertritt oder bei der Zulassungsabmeldung für den Export. Für den privaten Binnenhandel hingegen sei mehr Augenmaß angebracht, um den regulären Gebrauchtwagenverkehr nicht unnötig zu behindern.

Die Kernbotschaft: Das Ziel ist berechtigt – aber der Weg dorthin muss sorgfältiger und praxisnäher ausgestaltet werden. Denn nur wenn Umweltpolitik differenziert denkt, wird sie auch in der Gesellschaft akzeptiert und erfolgreich sein.

Kritik von Verbänden und Politik

Sowohl Autoverbände, als auch Verbraucherschützer schlagen Alarm. Der ADAC nennt die Neuregelung „unverhältnismäßig“, der Bundesverband freier Kfz-Händler warnt vor einer Monopolisierung des Gebrauchtwagenmarktes. Auch aus der Politik regt sich Widerstand. So bezeichnet FDP-Politikerin Lydia Hüskens die Verordnung als „realitätsfremden Prüfzwang“. Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) hält sie für „praktisch nicht umsetzbar“.

In der Praxis bedeutet dies:

  • Ländliche Gebiete mit geringem ÖPNV-Angebot verlieren Mobilitätsoptionen

  • Ältere Menschen oder Menschen mit geringem Einkommen können keine günstigen Fahrzeuge mehr erwerben oder verkaufen

  • Der Markt verlagert sich möglicherweise in die Illegalität

So verändert sich der Verkaufsprozess

Für Verkäufer bedeutet die neue Regelung vor allem eines: mehr Aufwand. Ab 2026 gilt:

  • Ohne gültigen TÜV oder Gutachten kein Onlineinserat

  • Die Nachweise müssen zum Verkaufszeitpunkt gültig sein

  • Die Plattformen sind verpflichtet, entsprechende Nachweise zu prüfen

Das bringt eine neue Realität für private Verkäufer:

  • TÜV-Termin organisieren

  • Sachverständigen-Gutachten einholen

  • Fahrzeugdokumente vollständig digitalisieren

  • Plattformvorgaben prüfen und einhalten

Dr. Thoms Schulte, Rechtsanwalt
Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte warnt eindringlich vor einem oft unterschätzten Risiko für Millionen privater Verkäufer: „Wer ab 2026 unvorbereitet ist, wird sein Fahrzeug im Zweifel nicht mehr los. Es geht längst nicht nur um die Technik des Autos – es geht um die saubere, rechtskonforme Dokumentation, die künftig Voraussetzung für jeden digitalen Verkaufsversuch ist.“

Was zunächst wie eine rein technische Anforderung wirkt – also die Vorlage eines gültigen TÜV-Berichts oder eines anerkannten Sachverständigengutachtens – hat in Wahrheit tiefgreifende juristische Konsequenzen: Ohne diese Dokumente wird ein Fahrzeug nicht mehr rechtmäßig über Online-Plattformen angeboten werden dürfen. Wer dennoch inseriert, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Abmahnungen oder sogar strafrechtliche Vorwürfe, insbesondere im Wiederholungsfall oder bei Exporten.

Dr. Schulte sensibilisiert besonders die privaten Halter älterer Fahrzeuge, die aus wirtschaftlichen Gründen kaum bereit oder in der Lage sind, mehrere Hundert Euro in ein Gutachten zu investieren: „Viele Menschen hängen an ihrem Fahrzeug nicht nur aus praktischen Gründen, sondern auch emotional – es ist oft das letzte Stück Mobilität, das man sich leisten kann. Die neue Regelung könnte für genau diese Gruppe zu einer faktischen Verkaufsblockade werden.“

Gleichzeitig weist er auf einen gefährlichen Nebeneffekt hin: Wer den formalen Anforderungen nicht gewachsen ist, könnte in Versuchung geraten, auf inoffizielle, unregulierte Verkaufskanäle auszuweichen – etwa durch dubiose Barankäufe, Exporthändler ohne Impressum oder vermeintlich „private“ Angebote mit gewerblichen Hintergründen. Solche Umgehungsversuche sind jedoch nicht nur rechtlich riskant, sondern auch sozial und ökologisch problematisch – vorwiegend, wenn Fahrzeuge ohne technische Prüfung in Länder gelangen, in denen sie zum Umweltproblem werden.

Digitale Prüfpflicht: Chance oder Risiko?

Einige Experten sehen in der neuen Verordnung auch eine Chance, den Onlinehandel mit Fahrzeugen sicherer und transparenter zu machen. Käufer erhalten so mehr Vertrauen in Zustand und Historie des Autos. Doch Kritiker merken an, dass diese Sicherheit mit hohen Kosten und Bürokratie erkauft wird – und vor allem die Marktteilnehmer mit schwacher wirtschaftlicher Position benachteiligt.

Ein Dilemma, das aus Sicht von Dr. Thomas Schulte dringend politische Nachbesserung verlangt: „Es braucht digitale, niederschwellige Alternativen – unter anderem digitale Fahrzeugpässe, einfache Upload-Systeme oder staatlich geförderte Gutachten für einkommensschwache Verkäufer.“

Gefahr für Mobilität in ländlichen Regionen

Studien zeigen, dass besonders ländliche Regionen stark auf günstige Gebrauchtwagen angewiesen sind. Laut Deutschem Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) kann jede Einschränkung des Marktzugangs dort soziale Verwerfungen nach sich ziehen.

Wenn Mobilität zum Luxus wird, geraten ganze Bevölkerungsgruppen ins Abseits – mit Auswirkungen auf Beruf, Familie und medizinische Versorgung.

Dr. Schulte warnt: „Mobilität ist ein Grundrecht in unserer Gesellschaft. Der Gesetzgeber muss darauf achten, dass Regulierung nicht zum Ausschluss führt.“

Empfehlungen für Verkäufer: Jetzt handeln!

Wer sein Auto ab 2026 online verkaufen möchte, sollte sich bereits jetzt vorbereiten. Die wichtigsten Schritte:

  1. TÜV-Prüfung vorziehen: Wer ohnehin bald zur HU muss, sollte diese möglichst zeitnah erledigen.

  2. Alternativ: Gutachten einholen: Besonders bei Fahrzeugen mit abgelaufenem TÜV.

  3. Digitale Unterlagen erstellen: Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Reparaturhistorie – alles scannen und sortieren.

  4. Verkaufsportale im Auge behalten: Viele Plattformen werden neue Tools und Anforderungen integrieren.

  5. Export vermeiden: Unregistrierte Verkäufe ins Ausland bergen hohe Risiken.

Dr. Schulte fasst es prägnant zusammen:

„Verkaufen ist künftig keine spontane Aktion mehr – es wird ein strukturiertes Projekt. Wer vorbereitet ist, hat die besseren Karten.“

Fazit: Verkaufen mit Verstand statt aus Gewohnheit

Die entscheidende juristische Schwelle ist das „öffentliche digitale Angebot“. Wer sein Auto im direkten Kontakt verkauft, bleibt im rechtlichen grünen Bereich. Wer es digital sichtbar macht, betritt einen regulierten Raum mit klaren Pflichten – ob Privatperson oder gewerblicher Anbieter. Dieses Verständnis ist zentral, um Bußgelder, Abmahnungen oder sogar strafrechtliche Vorwürfe zu vermeiden.Die neuen Regeln verändern den Gebrauchtwagenmarkt nachhaltig. Während sie einerseits mehr Transparenz und Umweltbewusstsein fördern, bringen sie andererseits bürokratische Hürden für Millionen Bürger. Insbesondere Privatpersonen müssen sich frühzeitig auf die neuen Abläufe einstellen – sonst bleibt ihr Auto 2026 schlicht unverkäuflich.

ABOWI Law und Vertrauensanwalt Dr. Thomas Schulte stehen betroffenen Verkäufern beratend zur Seite. Ob es um rechtssichere Verkaufsanzeigen, Haftungsrisiken oder Exportfragen geht – die Kanzlei bietet Lösungen für die neue Realität im Online-Gebrauchtwagenhandel.

Picture of Maximilian Bausch

Maximilian Bausch

Maximilian Bausch, Gründer von ABOWI UAB, erfahrener Berater für Unternehmen im Bereich Online-Reputation. Als studierter Wirtschaftsingenieur und mit einer Ausbildung als Industriemechaniker bringt er eine einzigartige Kombination aus technischem Wissen und betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten mit. Früh zeigte er Interesse an technologischem Fortschritt, was ihn dazu befähigt, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Mit seiner Expertise hilft er Unternehmen, ihre digitale Präsenz zu optimieren und rechtliche Herausforderungen im Online-Bereich zu meistern. Maximilian Bausch vereint technisches Verständnis, betriebswirtschaftliches Know-how mit unternehmerischer Kompetenz, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

Was benötigen Sie für Ihren Autokauf?

Ihre Frage zu Ihrem Autokauf