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Gefahren vermeintlicher Jobangebote im Bereich Krypto und Zahlungsdienste

ABOWI Law
Gefahren vermeintlicher Jobangebote im Bereich Krypto und Zahlungsdienste - Dr Thomas Schulte

Wenn vermeintliche Karrierechancen zur Falle werden – wer schützt die Verbraucher in der digitalen Finanzwelt? Zwischen Social-Media-Rekrutierung, Fake-Investments und Identitätsdiebstahl verschwimmen die Grenzen zwischen seriösen Angeboten und kriminellen Strukturen immer mehr – doch wie weit reicht der Schutz des Rechtsstaats?

In einer Zeit, in der berufliche Kontakte zunehmend über Plattformen wie LinkedIn, Telegram oder WhatsApp entstehen, ist der Übergang zwischen legitimer Finanzvermittlung und betrügerischem Lockangebot fließend geworden. Laut einer Erhebung des Bundeskriminalamts (BKA) von 2025 stieg die Zahl der gemeldeten Fälle von Anlagebetrug über digitale Kanäle innerhalb eines Jahres um über 40 Prozent. Besonders perfide: Die Täter geben sich als Personalvermittler, Finanzcoaches oder Mitarbeiter bekannter Institute aus – mit professionell gestalteten Webseiten, vermeintlichen Lizenznummern und oft sogar gestohlenen Identitäten echter Berater.

Ein aktueller Fall, der die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu einer ausdrücklichen Warnung veranlasste, zeigt, wie gefährlich diese Täuschungen geworden sind: Hier wurde ein vermeintliches Jobangebot im Finanzsektor genutzt, um sinnvolle Daten abzugreifen, Kryptowährungskonten zu eröffnen und unter fremdem Namen betrügerische Finanzgeschäfte abzuwickeln.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Berlin, spezialisiert auf Kapitalmarkt-, Bank- und Aufsichtsrecht, beobachtete diese Entwicklung mit zunehmender Besorgnis. Denn hinter der Fassade des digitalen Fortschritts entsteht ein juristisches Spannungsfeld zwischen Innovation und Missbrauch. Wie weit reicht der Schutz der Verbraucher wirklich, wenn sich Täuschung immer professioneller tarnt? Und welche rechtlichen Instrumente stehen Behörden und Geschädigten tatsächlich zur Verfügung, um diesen neuen Formen der Wirtschaftskriminalität zu begegnen?

Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Dimensionen solcher Fälle – von strafrechtlicher Täuschung über aufsichtsrechtliche Eingriffsbefugnisse bis hin zu den zivilrechtlichen Möglichkeiten, verlorene Vermögenswerte zurückzuerlangen – und zeigt, warum Aufklärung heute wichtiger ist denn je.

Die Rolle der BaFin und der rechtliche Hintergrund

Die BaFin ist die zentrale deutsche Finanzaufsichtsbehörde und überwacht unter anderem den Zahlungsverkehr, die Erbringung von Finanzdienstleistungen und den Handel mit Kryptobeständen. Ein aktueller Fall zeigt, dass unter dem Deckmantel eines Jobangebots vernünftiges Verhalten verlangt wird, das zivil- als auch sowohl strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. Konkret ging es um angebliche Stellenangebote der Firma Standard Data GmbH aus Berlin, welche über dubiose Webseiten wie „axl-staking(.)de“ offeriert wurden. Den Adressaten wurde vorgeschlagen, eine Tätigkeit als Support-Mitarbeiter im Homeoffice ausüben zu können. Inhaltlich sollten sie in ihrem eigenen Namen Zahlungskonten eröffnen, Gelder empfangen, Kryptowährungen erwerben und diese an Dritte weiterleiten.

Die BaFin stellte in diesem Zusammenhang klar, dass es sich um einen Identitätsmissbrauch handelt. Es wurde kein Stellenangebot von der genannten Firma veranlasst. Die betroffenen Verbraucher laufen Gefahr, ohne eigenes Wissen gegen Gesetze zu verstoßen, insbesondere gegen das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG).

ZAG: Rechtslage und Sanktionen

Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz schafft in seinem § 1 Abs. 1 eine klare rechtliche Grundlage für die Definition und Regulierung von Zahlungsdiensten. Hierbei handelt es sich um gewerbliche Tätigkeiten, bei denen Gelder zugunsten Dritter entgegengenommen und weitergeleitet werden. Wer ohne entsprechende Lizenz einen Zahlungsdienst betreibt, handelt rechtswidrig.

In § 8 Abs. 1 ZAG heißt es dazu:
„Ein Zahlungsdienst darf in Deutschland nur von Zahlungsinstituten, E-Geld-Instituten oder anderen aufsichtsrechtlich zugelassenen Stellen betrieben werden.“

In Verbindung mit § 8 ​​Abs. 7 Satz 1 ZAG ist die BaFin berechtigt, über Vorkommnisse dieser Art zu informieren und die Öffentlichkeit zu warnen. Die Praxis zeigt, dass gerade unbedarfte Privatpersonen, angelockt durch die Aussicht auf ein Einkommen von zu Hause aus, ihre Identität und Bankverbindung preisgeben – ein Schritt, der sich schwerwiegend auswirken kann.

Unerlaubter Zahlungsdienst – Straftatbestand?

Aus juristischer Sicht ist das Betreiben eines erlaubnispflichtigen Zahlungsdienstes ohne Genehmigung kein Kavaliersdelikt. Gemäß § 31 Abs. 1 ZAG macht sich derjenige strafbar, der Zahlungsdienste gewerblich ohne Erlaubnis erbringt. Dies kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe geahndet werden.

Als würde dies nicht schon genügen, geht mit der Entgegennahme und Weiterleitung fremder Gelder immer auch die Gefahr einher, Opfer oder sogar Unterstützer krimineller Machenschaften zu werden. Im schlimmsten Fall sind Betroffene in einen Geldwäscheprozess eingebunden, ohne dies überhaupt zu erkennen. Es besteht daher nicht nur ein strafrechtliches Risiko – auch zivilrechtlich drohen Umstände, da geschädigte Dritte Rückzahlungsansprüche gegen den Empfänger geltend machen können.

Kryptowerte: Neue Rechtslage durch das Kryptomarktaufsichtsgesetz

Ergänzend zur Regelung des Zahlungsverkehrs greift bei den meisten dieser Fälle auch das Kryptomarktaufsichtsgesetz (KMAG) an, das im Jahr 2023 in Kraft trat. In § 10 Abs. 7 KMAG wird die BaFin ebenfalls zur Information der Öffentlichkeit befugt. Kryptowährungen und ähnliche Vermögenswerte unterliegen diesem Gesetz, sobald sie als Finanzinstrumente eingestuft sind, was nach § 1 Absatz 11 KWG regelmäßig der Fall ist.

Die unerlaubte Weiterveräußerung von Kryptowerten im Namen Dritter kann ebenfalls eine Erlaubnispflicht auslösen. In vielen Fällen wissen Betroffene nicht einmal, dass sie durch das bloße Verwenden ihrer Konten den Tatbestand einer unzulässigen Finanzdienstleistung erfüllen.

Die Manipulation durch falsche Jobangebote

„Wer glaubt, mit ein paar Mausklicks von zu Hause aus seriös Geld verdienen zu können, sollte sehr genau hinschauen“, so Dr. Thomas Schulte. Die Betrüger gehen zunehmend raffinierter vor. Webseiten wirken professionell gestaltet, die Kommunikation läuft über scheinbar vertrauliche Kanäle wie Telegram oder WhatsApp. Es wird wenig oder gar kein persönlicher Kontakt aufgebaut – ein erstes Warnsignal. Zudem nutzen Kriminelle gerne die Identität real existierender Firmen, wie im ersten Beispiel die Standard Data GmbH.

Für juristische Laien ist kaum erkennbar, dass sie gerade ihre Konten für strafbare Handlungen zur Verfügung stellen. Im Gegenteil: Teilweise wird ein Arbeitsvertrag präsentiert, inklusive Unterschrift und Impressum. Wer will da schon misstrauisch werden? Doch spätestens wenn man gebeten wird, das eigene Bankkonto für „Testzwecke“ zu verwenden oder gar Guthaben auf Veranlassung Dritter weiterzuleiten, sollte man aufmerksam werden.

Verbraucherschutz und Handlungsempfehlungen

Die BaFin empfiehlt betroffenen Personen ausdrücklich, sich an die Strafverfolgungsbehörden zu wenden, also Polizei oder Staatsanwaltschaft. Auch sei eine Informationsweitergabe an die BaFin selbst wichtig, damit weitere Warnungen ausgesprochen werden können. „Wir alle stehen in der Verantwortung, nicht nur die Täter zu verfolgen, sondern auch die Öffentlichkeit aufzuklären“, betont Rechtsanwalt Dr. Schulte.

Neben der strafrechtlichen Bewertung muss auch der zivilrechtliche Schutz sichergestellt werden. Geschädigte bedürfen oft anwaltlicher Unterstützung, wenn es darum geht, unberechtigt eingezogene Gelder zurückzuerlangen oder sich gegen Rückforderungsansprüche vermeintlicher Gläubiger zu verteidigen. Hier hilft eine präzise rechtliche Einordnung des jeweiligen Sachverhalts, um den Schaden möglichst gering zu halten.

Ist der Betroffene Täter oder Opfer?

Eine viel diskutierte juristische Frage in solchen Konstellationen lautet: Sind die Jobannehmer Täter oder Opfer? Aus rein strafrechtlicher Sicht kann beides zutreffen. Bei Fahrlässigkeit oder mangelnder Kenntnis des rechtswidrigen Sachverhalts könnte der sogenannte Verbotsirrtum greifen. Doch dieser schützt nicht in jedem Fall. Wer hätte es besser wissen müssen oder wenigstens prüfen können, dem kann Täterschaft zugerechnet werden.

Die Grenze zwischen Unschuld und Straftat ist in Zeiten digitaler Auslagerung fließend“, so Dr. Schulte. Er warnt ausdrücklich davor, persönliche Daten, Kontozugänge oder gar Signaturen leichtfertig aus der Hand zu geben – „das Internet vergisst hier nicht, und die Konsequenzen können langfristig spürbar sein.“

Was Betroffene jetzt tun sollten

Wer in Berührung mit zweifelhaften Jobangeboten kommt oder bereits entsprechende Handlungen vorgenommen hat, sollte unverzüglich juristischen Beistand suchen und auf keinen Fall Zahlungen weiterhin entgegennehmen oder weiterleiten. Auch sollte ein unmittelbarer Kontakt mit dem eigenen Bankinstitut und der Polizei erfolgen, um weiteren Schaden zu vermeiden.

Besonders drastisch kann sich die Weitergabe von Personalausweisen und anderen sensiblen Daten auswirken. Identitätsdiebstahl gehört zu den häufigsten Formen digitaler Kriminalität und kann Monate oder sogar Jahre später noch spürbare Folgen zeitigen. Hier ist schnelles Handeln gefragt: Identitätsdiebstahl sollte sofort gemeldet und weitere Präventivmaßnahmen wie eine Anzeige bei der Schufa oder Information von Datenschutzbehörden in Erwägung gezogen werden.

Ausblick und juristische Einordnung

Die rechtliche Landschaft zur Bekämpfung solcher Fälle entwickelt sich stetig weiter. Mit dem neuen Kryptomärkteaufsichtsgesetz wird ein erster wesentlicher Schritt unternommen, auch digitalisierte Finanzdienstleistungen stärker zu regulieren. Doch das allein genügt nicht. Verbraucher müssen geschult, sensibilisiert und im Ernstfall rechtlich vertreten werden.

Die gute Nachricht: Wer rechtzeitig tätig wird und sich juristisch absichert, kann seine Rechte verteidigen und sich schützen. Dennoch sollte man sich stets bewusst sein: Die beste Verteidigung ist der präventive Schutz – der prüfende Blick, die gesunde Skepsis und die Kenntnis der geltenden Rechtslage.

Vertrauen ist gut – rechtlicher Beistand ist besser“, resümiert Dr. Thomas Schulte aus Berlin. In seiner Kanzlei werden regelmäßig Mandanten beraten, die durch gutgläubige Handlungen ins Visier der Aufsichtsbehörden geraten sind. Die digitale Welt bringt neue Formen der Jobvermittlung – und ebenso neue Spielarten des Missbrauchs. Es gilt, wachsam zu bleiben.

Fazit: Wenn Täuschung zur Strategie wird – warum digitale Sorgfalt zur juristischen Pflicht wird

Die neue Generation digitaler Betrugsfälle zeigt, wie schmal der Grat zwischen beruflicher Chance und rechtlicher Falle geworden ist. Wer sich oft in gutem Glauben auf verlockende Online-Angebote einlässt, kann ungewollt zum Teil einer strafbaren Handlung werden. Der Betrieb von Zahlungsdiensten ohne Erlaubnis, das Weiterleiten von Geldern oder die Nutzung fremder Konten – all das sind Tatbestände, die schnell in den Bereich des § 54 Kreditwesengesetz (KWG) oder sogar des § 261 Strafgesetzbuch (Geldwäsche) führen können.

Doch der Schaden endet nicht beim einzelnen Betroffenen. Der Identitätsmissbrauch etablierter Firmen verleiht diesen Betrugsmodellen eine gefährliche Glaubwürdigkeit und entfaltet fatale Folgewirkungen. Wenn der Name einer seriösen Gesellschaft in betrügerischem Kontext auftaucht, drohen nicht nur rechtliche Auseinandersetzungen, sondern auch ein massiver Reputationsverlust, der Vertrauen, Kundenbeziehungen und letztlich ganze Geschäftsmodelle zerstören kann. In einer vernetzten Welt verbreitete sich Misstrauen schneller als jede Gegendarstellung, ein digitaler Schatten, der bis zur Existenzbedrohung führen kann.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte bringt es auf den Punkt: „Das Gefährlichste an diesen Betrugsmodellen ist nicht nur der finanzielle Schaden, sondern der Vertrauensverlust, den sie in das gesamte System tragen, bei Verbrauchern wie bei Unternehmen.“

Die Lehre aus diesen Fällen ist klar: Digitale Wachsamkeit ist keine Option mehr, sondern eine juristische Notwendigkeit. Unternehmen müssen ihre Markenidentität aktiv schützen, verdächtige Nutzungen ihrer Namen verfolgen und ihre Kunden regelmäßig informieren. Verbraucher sollten jedes Online-Angebot, jede Finanzdienstleistung und jedes Jobangebot kritisch prüfen – insbesondere, wenn sie mit Zahlungen, Kryptowährungen oder Kontozugängen verbunden ist.

Denn die digitale Welt vergisst nicht – aber sie verzeiht auch nicht. Nur wer rechtzeitig prüft, hinterfragt und handelt, kann verhindern, dass aus einem Klick ein Rechtsfall wird – und aus einem guten Namen ein Opfer digitaler Täuschung.

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Maximilian Bausch

Maximilian Bausch, Gründer von ABOWI UAB, erfahrener Berater für Unternehmen im Bereich Online-Reputation. Als studierter Wirtschaftsingenieur und mit einer Ausbildung als Industriemechaniker bringt er eine einzigartige Kombination aus technischem Wissen und betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten mit. Früh zeigte er Interesse an technologischem Fortschritt, was ihn dazu befähigt, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Mit seiner Expertise hilft er Unternehmen, ihre digitale Präsenz zu optimieren und rechtliche Herausforderungen im Online-Bereich zu meistern. Maximilian Bausch vereint technisches Verständnis, betriebswirtschaftliches Know-how mit unternehmerischer Kompetenz, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

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