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Cyberkriminalität und Finanzaufsicht – Schlag gegen internationale Täter

ABOWI Law
Cyberkriminalität und Finanzaufsicht – Schlag gegen internationale Täter - ABOWI Law
Dr. Thomas Schulte – Rechtsanwalt
Mit ABOWI Law und Vertrauensanwalt Dr. Thomas Schulte haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite – international vernetzt, strategisch denkend und persönlich engagiert. Wenn Sie ein rechtliches Anliegen haben: Nehmen Sie Kontakt auf. Dr. Schulte und sein Team finden für Sie den passenden Anwalt – präzise, diskret und lösungsorientiert.

Cyberkriminalität explodiert – und das Recht rennt hinterher. Wie gut sind wir wirklich geschützt? Was bedeutet ein europäischer Ermittlungserfolg für Banken, Aufsicht und Anleger?

Die zunehmende Digitalisierung durchdringt mittlerweile jeden Winkel unseres privaten und wirtschaftlichen Lebens – und mit ihr wächst ein Schattenreich, das kaum jemand im Blick hat, bis es zu spät ist. Laut Bundeskriminalamt stiegen allein im Jahr 2023 die registrierten Cybercrime-Delikte in Deutschland um fast 28 Prozent, während der verursachte finanzielle Schaden erstmals die Schwelle von 100 Milliarden Euro jährlich überschritt. Die Dunkelziffer ist massiv: Experten schätzen, dass nur jede zehnte Tat überhaupt angezeigt wird. Die Täter agieren global, hochprofessionell, arbeitsteilig – und oft schneller als Ermittler und Gesetzgeber reagieren können.

Vor diesem Hintergrund sorgte eine aktuelle gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, des Landeskriminalamts Baden-Württemberg und der BaFin für Aufsehen. Ermittlern gelang ein bedeutender Schlag gegen ein internationales Netzwerk von Cyberkriminellen, das über Jahre hinweg hochkomplexe digitale Betrugssysteme aufgebaut hatte. Dieser Erfolg steht exemplarisch für eine neue Ära der Strafverfolgung, in der Cybercrime nicht mehr nur ein „IT-Problem“ ist, sondern ein finanzaufsichtsrechtliches Risiko mit enormer Sprengkraft für Banken, Zahlungsdienstleister und Kapitalmärkte.

Als erfahrener Jurist im Bank- und Kapitalmarktrecht erkennt Dr. Thomas Schulte in diesen Entwicklungen nicht nur strafrechtliche Implikationen. Die Beteiligung der Finanzaufsicht lässt uns aufhorchen: Wo die BaFin aktiv wird, stehen regelmäßig unerlaubte Finanzgeschäfte, Geldwäsche, illegale Zahlungsdienste oder betrügerische Kapitalanlagen im Raum. Genau hier liegt die juristische Bruchlinie: Wie sauber sind die Strukturen hinter den digitalen Transaktionen wirklich – und wie gut sind deutsche und europäische Aufsichtsmechanismen auf diese neue Welle digitaler Finanzkriminalität vorbereitet?

Kooperation von Strafverfolgung und Aufsicht – eine rechtliche Analyse

Die Beteiligung der BaFin an dieser Aktion zeigt, wie eng inzwischen die Kooperation zwischen Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden verläuft. Diese enge Verzahnung findet ihre rechtliche Grundlage unter anderem im § 6 Kreditwesengesetz (KWG), der den Austausch von Informationen zwischen der BaFin und anderen Behörden ausdrücklich erlaubt. „Die Geldwäscheprävention ist längst keine rein bankinterne Angelegenheit mehr, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, so Dr. Thomas Schulte aus Berlin.

Dabei verpflichtet das Finanzinstitut nach § 25h KWG zur Einrichtung eines wirksamen Risikomanagements zur Verhinderung von Geldwäsche und anderen Finanzverbrechen. Verstöße, wie sie durch Cyberkriminelle regelmäßig begonnen werden, stellen nicht nur strafbare Handlungen dar, sondern zugleich erhebliche aufsichtsrechtliche Verstöße. Diese können gemäß § 56 Kreditwesengesetz auch mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Die Täter: gut organisiert, international vernetzt, finanziell raffiniert

Nach Angaben der Behörden handelt es sich bei den Tätern um eine Gruppe, die in verschiedenen Ländern operierte und sich modernster Technologien bediente. Durch den massenhaften Versand von Phishing-Mails und die Manipulation gefälschter Online-Banking-Schnittstellen wurden tausende von Bürgern ebenso wie Unternehmen geschädigt. Die illegal erbeuteten Gelder sollen anschließend mittels Kryptowährungen verschleiert und über Offshore-Konten weitertransferiert werden.

Hier greifen mehrere Rechtsgebiete ineinander. So ist § 263 StGB (Betrug) häufig die strafrechtliche Grundlage entsprechender Taten. Gleichzeitig kommt jedoch mit der Erhebung entsprechender Vermögenswerte zunehmend auch die Frage nach der Finanzmarktregulierung auf. Wer Kundengelder verwaltet oder überträgt, ohne über eine Zulassung zum Betreiben von Bankgeschäften im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG zu verfügen, betreibt unerlaubtes Bankgeschäft – ein Delikt, das mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft wird (§ 54 KWG).

Ein weiteres Finanzinstrument der Täter ist laut Ermittlungen die Nutzung von sogenannten „Money Mules“ – also ahnungslosen Nutzern, deren Konten für den Geldfluss missbraucht werden. Dieses Vorgehen macht nicht nur die Täter strafbar, sondern bringt auch die damit verbundenen Finanzdienstleister in Schwierigkeiten. „Die Institute haften bei organisatorischen Schwächen in den Prüfmechanismen, was wiederum aufsichtsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht“ , erklärt Dr. Thomas Schulte.

Phishing, Fake-Banken und Schattenmärkte: Rechte und Pflichten der Aufsicht

Die Aufsichtsbehörde BaFin verfolgt gemäß §§ 6 und 44 KWG den Auftrag, den Finanzmarkt in Deutschland stabil zu halten und Anleger zu schützen. Wenn Kriminelle im digitalen Raum vortäuschen, autorisierter Finanzdienstleister zu sein, wird dieser Schutzauftrag gefährdet. Falsche Banken oder betrügerische Handelsplattformen im Internet täuschen Professionalität und Seriösität vor, ohne über eine BaFin-Lizenz zu verfügen.

In ihrem Jahresbericht betont die BaFin regelmäßig die wichtige Rolle der Prävention. So beobachten sie verdächtige Geschäftsmodelle auch im Ausland und können über europäische und internationale Netzwerke Maßnahmen einleiten. Insbesondere Anlagebetrugsmaschen über das Internet werden durch gezielte Warnungen auf der Homepage der BaFin veröffentlicht, um Verbraucher zu sensibilisieren.

Die Abschaltung und Strafverfolgung einer internationalen Plattform ist daher nicht nur ein Erfolg der Polizei, sondern stärkt auch das Vertrauen in den regulierten Finanzmarkt. Es ist eine klare Botschaft: Wer sich außerhalb der Regulierung stellt, macht sich strafbar – und wird verfolgt. Dazu erklärt Dr. Schulte: „Der Rechtsstaat duldet keine Grauzonen im Finanzbereich. Strafverfolgung und Aufsicht müssen gerade im digitalen Raum Hand in Hand arbeiten.“

Internationale Kooperation: EU-Richtlinien und das deutsche Recht

Auch das europäische Recht spielt eine wichtige Rolle. Die Geldwäscherichtlinie der EU (zuletzt aktualisiert durch die Richtlinie (EU) 2018/843 – sogenannte 5. Geldwäscherichtlinie) verpflichtet alle Mitgliedstaaten zur Umsetzung strengerer Regulierungen für Finanzdienstleistungen. In Deutschland erfolgte dies durch das Geldwäschegesetz (GwG), dessen § 2 auflistet, welche Unternehmen verpflichtet sind, entsprechende Maßnahmen zur Geldwäscheprävention zu treffen.

Wer in diesem hochregulierten Umfeld agiert, steht in permanenter Überwachung durch die BaFin und andere Gremien. Sobald Akteure bewusst oder fahrlässig dagegen verstoßen, ist nicht nur mit Sanktionen, sondern auch mit dem Entzug der Lizenz zu rechnen. „Das Spannungsfeld zwischen technischer Innovation und rechtlicher Regulierung darf nicht zugunsten krimineller Energien aufgegeben werden“ , mahnt Dr. Thomas Schulte.

Die Opfer digitaler Finanzkriminalität – rechtlicher Schutz und Möglichkeiten

So dramatisch die Lage rund um Cybercrime auch erscheinen mag – das deutsche Recht bietet umfangreiche Schutzmaßnahmen für Betroffene. Wer Opfer von Online-Betrug oder Datenmissbrauch wurde, kann sich nicht nur an die Polizei wenden, sondern auch Schadenersatzansprüche gegen Dritte geltend machen. Dies schließt unter Umständen auch Banken mit ein, wenn diese ihre Prüfpflichten verletzt haben.

Überdies ziehen Verbraucherzentralen und spezialisierte Kanzleien regelmäßig vor Gericht, um die geschädigten Interessen zu verteidigen. Besonders wichtig ist es, schnell zu handeln, um die Spuren des digitalen Zahlungsverkehrs noch rekonstruieren zu können. „ In Fällen von Phishing oder betrügerischen Finanzplattformen zählt jede Minute“ , betont Dr. Schulte.

Fazit: Rechtsstaatliche Antworten auf digitale Herausforderungen

Der jüngste Schlag gegen international agierende Cyberkriminelle ist ein wichtiger Meilenstein in der Bekämpfung digitaler Finanzkriminalität. Die enge Zusammenarbeit von Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden zeigt, dass auch grenzüberschreitende Tätergruppen in den Fokus geraten – und die deutschen und europäischen Rechtsmechanismen funktionieren.

Für Betroffene, aber auch für Unternehmen und Finanzinstitute, ergibt sich daraus eine klare Aufforderung: Sorgfalt, Kontrolle und Transparenz im Umgang mit digitalen Finanzdienstleistungen sind Pflicht. Die BaFin wird weiterhin wachsam sein, die Justiz konsequent durchgreifen – und spezialisierte Kanzleien wie die unsere stehen bereit, rechtlichen Beistand zu leisten.

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Maximilian Bausch

Maximilian Bausch, Gründer von ABOWI UAB, erfahrener Berater für Unternehmen im Bereich Online-Reputation. Als studierter Wirtschaftsingenieur und mit einer Ausbildung als Industriemechaniker bringt er eine einzigartige Kombination aus technischem Wissen und betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten mit. Früh zeigte er Interesse an technologischem Fortschritt, was ihn dazu befähigt, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Mit seiner Expertise hilft er Unternehmen, ihre digitale Präsenz zu optimieren und rechtliche Herausforderungen im Online-Bereich zu meistern. Maximilian Bausch vereint technisches Verständnis, betriebswirtschaftliches Know-how mit unternehmerischer Kompetenz, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

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