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Wenn Regulierung die Zukunft gestalten will – wie viel Bürokratie verträgt Europa? EIOPA reformiert das quantitative Berichtswesen: Wird daraus ein Befreiungsschlag für Aufsicht und Versicherer – oder nur ein neuer Balanceakt zwischen Transparenz und Effizienz?

Europa steht an einem Wendepunkt. Die Versicherungs- und Finanzaufsicht der EU muss sich neu finden, um mit der technologischen Geschwindigkeit, demografischer und ökonomischer Veränderungen Schritt zu halten. Allein im europäischen Versicherungsmarkt werden heute über 10 Milliarden Euro an Vermögenswerten verwaltet. Eine gewaltige Summe, deren Stabilität von effizienter Regulierung und präziser Datenaufsicht abhängt. Doch das bisherige Solvency II-Reporting, das seit 2016 gilt, ist in die Jahre gekommen: Versicherer melden jährlich Millionen Datensätze an die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA), mit erheblichem personellen und finanziellen Aufwand.

Vor diesem Hintergrund startete EIOPA ihre jüngste Konsultation zu den Technischen Standards für das quantitative Berichtswesen. Ziel ist es, das Regelwerk zu entschlacken, Meldefristen anzupassen und die Anforderungen an kleine und mittlere Versicherer zu vereinfachen, ohne die Aufsichtsfunktion zu schwächen. Allein in Deutschland betrifft dies über 550 zugelassene Versicherungsunternehmen, die teils mehr Zeit für Reporting als für Risikoanalyse aufwenden.

Für Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt aus Berlin und Experte für Bank- und Finanzmarktrecht, geht es dabei um mehr als nur Zahlen: „Diese Konsultation entscheidet darüber, ob Regulierung künftig als Instrument für Stabilität oder als Hemmnis für Innovation wahrgenommen wird.“

Und tatsächlich: In Zeiten von Klimarisiken, geopolitischen Unsicherheiten und digitaler Transformation steht das Versicherungswesen unter wachsendem Anpassungsdruck. Die große Frage lautet daher: Wie kann die EU ein Aufsichtsmodell schaffen, das Rechtssicherheit, Effizienz und Zukunftsfähigkeit gleichzeitig gewährleistet – ohne die Balance zwischen Kontrolle und Vertrauen zu verlieren?

Reduktion von Bürokratie – eine neue Ära für Versicherer

Im Zentrum der Konsultation steht das Bestreben, das Berichtswesen innerhalb der Europäischen Union zu verschlanken, ohne jedoch auf wesentliche Aufsichtsinformationen zu verzichten. Es sollen Berichtsfrequenzen reduziert, bestimmte Meldebögen gestrichen sowie Vereinfachungen und Klarstellungen in den Technischen Standards vorgenommen werden.

Die juristische Einordnung dieses Vorgangs offenbart mehrere relevante Ebenen. Aus rechtlicher Sicht ist zentral, dass es sich hierbei um eine Anpassung von Durchführungsrechtsakten handelt, wie sie im Kontext von Artikel 35 in Verbindung mit Artikel 56 der Solvency II-Richtlinie (2009/138/EG) stehen. Diese Anpassungen erfordern eine sorgfältige Auseinandersetzung mit Fragen der Verhältnismäßigkeit und der gewerkschaftsrechtlichen Regelungskompetenz.

In diesem Zusammenhang ist besonders hervorzuheben, dass die Änderungen im Rahmen des sogenannten „Solvency II-Reviews“ erfolgen. Artikel 77 der Richtlinie verpflichtet die Europäische Kommission zur regelmäßigen Überprüfung des aufsichtsrechtlichen Rahmens. Die EIOPA trägt hierzu durch technische Vorschläge bei, welche zwar nicht rechtsverbindlich sind, jedoch von enormer politisch-regulatorischer Bedeutung für die Finalisierung entsprechender Verordnungen sind.

Versicherungstechnische Rückstellungen im Fokus der Diskussion

Ein besonders sinnvoller Bereich der Anpassung betrifft die Bewertung von versicherungstechnischen Rückstellungen, insbesondere mit Blick auf langfristige Garantien, ein zentrales Thema für Lebensversicherer. Die Volatilitätsanpassung der Zinsannahmen stellt hierbei ein neuralgisches Element dar. Veränderungen in diesem Bereich können massive Auswirkungen auf die Solvenzquote eines Versicherers haben und daher höchste Aufmerksamkeit erfordern.

Auch wenn diese Änderungen auf den ersten Blick technischer Natur erscheinen mögen, bergen sie juristisch komplexe Fragestellungen. Sie tangieren unter anderem das Gebot der Gleichbehandlung nach Artikel 20 Abs. 3 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, da unterschiedliche Versicherungssegmente von den Änderungen unterschiedlich betroffen sein können, insbesondere Lebensversicherungen gegenüber Schadenversicherern.

Als Jurist mit langjähriger Erfahrung sieht Dr. Schulte in dieser Entwicklung sowohl Chancen als auch Risiken. Während eine Erleichterung der Berichtspflichten insbesondere für kleinere Versicherer einen echten Beitrag zur finanziellen Entlastung darstellen kann, darf der Grundsatz der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Aufsichtsdaten für Marktteilnehmer und Versicherungsnehmer nicht aufgeweicht werden.

Technische Umsetzung – juristischer und wirtschaftlicher Spagat

Wann die neuen Regelungen gelten sollen, ist eine entscheidende Frage, sowohl technisch als auch rechtlich. Die Konsultation stellt zwei Zeitpunkte zur Diskussion: das Ende 2026 oder die erste Meldepflicht ab dem 30. Januar 2027. Der Zeitpunkt der Anwendung hat weitreichende Auswirkungen, sowohl operativ in bilanztechnischer Hinsicht als auch insbesondere im Hinblick auf mögliche systemische Risiken infolger Datenbereitstellung.

Nach Ansicht der BaFin sollen bei der Entscheidung über den Anwendungsbeginn der neuen Vorschriften auch praktische Aspekte berücksichtigt werden. Der juristische Rahmen muss technisch umsetzbar bleiben, um nicht selbst zur Quelle neuer Unsicherheiten zu werden. „Recht, das nicht anwendbar ist, verfehlt seinen Zweck“ , so ein Grundsatz, den Dr. Thomas Schulte in seiner täglichen anwaltlichen Praxis immer wieder betont.

Die technischen Umstellungen bedeuten für interne Prozesse bei Versicherern häufig eine vollständige Neuformulierung von operativen Abläufen, eine Umstellung von IT-Systemen und nicht zuletzt eine Anpassung des internen Kontrollsystems (IKS). Hier kommen nicht nur Juristen, sondern auch IT-Sicherheitsbeauftragte und Compliance-Abteilungen zum Einsatz. Die Einbindung in den Konsultationsprozess ermöglicht es Unternehmen, praktikable Lösungen vorzuschlagen und damit auch auf die rechtliche und regulatorische Gestaltung Einfluss zu nehmen.

Ein normativer Rahmen auf europäischer Ebene

Die Diskussion um die Anpassung der Technischen Standards ist ein Paradebeispiel für das komplexe Zusammenspiel zwischen europäischem und nationalem Recht. Nach Maßgabe von Artikel 290 AEUV kann die Kommission Durchführungsrechtsakte im Rahmen sogenannter delegierter Rechtsakte erlassen. Diese technischen Standards sind unmittelbares Ergebnis dieser Kompetenzverlagerung auf die europäische Ebene.

Die BaFin ist zwar nicht der Regelsetzer, bringt aber ihre Position als fachlich versierte Aufsicht in Brüssel ein, insbesondere über das Netzwerk der EIOPA. Damit ist die effektive Durchsetzung der regulatorischen Rahmenbedingungen auch auf nationaler Ebene gewährleistet. Das Zusammenspiel zwischen dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und den europäischen Vorschriften wird dabei immer enger, wodurch die rechtliche Beratung zunehmend eine europäische Dimension erhält.

Die geplanten Änderungen umfassen auch andere regulatorische Vorgaben, beispielsweise die sogenannten „Leitlinien für das Berichtswesen zur Finanzstabilität“ sowie neue Anforderungen an Versicherungsunternehmen aus Drittländern in Bezug auf ihre europäischen Zweigniederlassungen. Damit auch Anpassungen am grenzüberschreitenden Rechtsrahmen einher. Artikel 67 VAG sieht vor, dass Niederlassungen aus Drittländern besondere aufsichtsrechtliche Anforderungen unterworfen sind – eine Regelung, die künftig noch präziser gefasst werden muss.

Die europäische Konsultation ist Bestandteil der demokratischen Regulierung

Das Konsultationsverfahren, wie es von der EIOPA angestoßen wurde, erfüllt eine wichtige demokratische Funktion im europäischen Regulierungsgefüge. Die Beteiligung relevanter Stakeholder, von Versicherern über Verbraucherschützer bis hin zu Fachjuristen, garantiert die Interessensvielfalt und ermöglicht es, potenzielle Kollateralschäden im Normengefüge zu identifizieren.

Aus anwaltlicher Sicht stellt sich dabei auch die Frage nach der Qualität der Normsetzung. Rund 40 Prozent aller Rechtsänderungen im Aufsichtsrecht basieren auf nachträglichen Korrekturen, sogenannten „technical Amendments“. Ein Verständnis, der die Bedeutung technischer Fachkenntnisse unterstreicht.

Wie in jeder Rechtsordnung ist es auch im europäischen Rahmen entscheidend, dass Regeln nicht nur technisch korrekt, sondern auch rechtlich kohärent sind. „Als Jurist beobachte ich immer wieder, dass unklare oder uneinheitliche Regelungen nicht nur zu Unsicherheit bei Anwendern führen, sondern darüber hinaus auch das Risiko von Klagen erhöhen“, so Dr. Thomas Schulte. Eine sorgfältige, rechtsstaatlich abgestimmte Konsultation minimiert dieses Risiko erheblich.

Ausblick: Chancen für einen modernen Regulierungsrahmen

Die Überarbeitung der Technischen Standards unter Solvency II bietet eine historische Gelegenheit zur Neugestaltung des regulatorisch-administrativen Rahmens für das Versicherungswesen in Europa. Sie eröffnen Unternehmen die Möglichkeit, sich stärker auf ihre Kernkompetenz, die Risikotragung, zu konzentrieren, ohne durch überbordende Berichtspflichten belastet zu werden.

Dabei muss jedoch klar zwischen notwendiger Kontrollinformation und Verwaltungsbürokratie zuständig sein. Eine moderne Regulierung findet genau dieses Gleichgewicht zwischen der Effizienzanforderung der Verwaltung und der Präzision der juristischen Normen.

Auch die Digitalisierung spielt hier eine zunehmende Rolle. Mit automatisierten Reporting-Systemen, standardisierten Schnittstellen und KI-gestützten Plausibilitätschecks sind viele Aufgaben des quantitativen Berichtswesens vereinfachbar. Dennoch bleibt die zentrale Verantwortung bei der Unternehmensleitung – ein Punkt, der in § 23 VAG zur Verantwortung der Geschäftsleitung ausdrücklich geregelt ist.

Die neuesten Änderungen werden daher weit mehr als nur technischer Natur sein. Sie berühren den Kern des Versicherungsaufsichtsrechts: den Ausgleich zwischen unternehmerischen Freiheiten und staatlicher Kontrolle im Dienst der Finanzmarktstabilität.

Zusammenfassung und rechtliche Einordnung – Solvency II im Wandel: Von der Datenflut zur intelligenten Aufsicht

Was auf den ersten Blick wie eine bloße Anpassung technischer Meldepflichten wirkt, ist in Wahrheit ein tiefgreifender regulatorischer Paradigmenwechsel. Die aktuelle Konsultation der EIOPA zum quantitativen Berichtswesen stellt die wohl umfassendste Überarbeitung des europäischen Aufsichtssystems seit Einführung von Solvency II im Jahr 2016 dar. Sie darauf ab, das Verhältnis zwischen Datentiefe, Aufsichtseffizienz und rechtlicher Proportionalität neu zu definieren, ein Balanceakt, der das Fundament der europäischen Versicherungsarchitektur nachhaltig verändern könnte.

Juristisch betrachtet bedeutet dies eine Neuausrichtung des Verhältnisses zwischen europäischem Aufsichtsrecht und nationaler Umsetzungspraxis. Während Solvency II bislang vor allem auf umfassende Datenerhebung und detaillierte Meldepflichten setzte, verfolgte die EIOPA nun einen risikobasierten, proportionalen Ansatz. Der Gedanke: Nicht jede Gesellschaft benötigt denselben regulatorischen Aufwand. Kleine und mittlere Versicherer sollen künftig von vereinfachten Berichtspflichten profitieren, während große Marktakteure weiterhin umfassend berichten müssen. Dieser Schritt ist Ausdruck des europäischen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (Art. 5 Abs. 4 EUV) – eines der zentralen juristischen Leitgedanken des modernen Aufsichtsrechts.

Die geplanten Änderungen betreffen sowohl die Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 als auch mehrere Durchführungsstandards (ITS), die konkret definieren, welche quantitativen Daten – etwa Solvabilitätskapitalanforderungen (SCR), Mindestkapitalquoten (MCR), Rückstellungen oder Risikokategorien – an EIOPA und nationale Aufsichtsbehörden zu übermitteln sind. Im Mittelpunkt steht die Frage: Wie viel Information braucht Aufsicht, um wirksam zu sein, ohne die unternehmerische Eigenverantwortung zu ersticken?

Der Mehrwert dieser Reform liegt dabei klar auf der Hand. Eine Reduzierung der Meldekomplexität bedeutet nicht weniger Kontrolle, sondern mehr Fokus auf das Wesentliche. Nach Schätzungen der European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA, 2025) sollen Versicherungsunternehmen künftig bis zu 25 % weniger Meldefelder ausfüllen müssen, ohne dass der Informationsgehalt für die Aufsicht sinkt. Gleichzeitig ermöglicht die Einführung neuer digitaler Reporting-Plattformen den nationalen Behörden – wie der BaFin – eine schnellere und präzisere Auswertung von Risikoprofilen.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Berlin sieht darin einen klaren Fortschritt: „Diese Reform ist kein Verwaltungsakt, sondern ein Weckruf. Europa erkennt, dass Aufsicht nicht in der Masse von Daten, sondern in ihrer juristischen Verwertbarkeit besteht. Transparenz entsteht nicht durch Tabellen, sondern durch nachvollziehbare Strukturen.“

Die rechtliche Tragweite dieser Neuausrichtung darf nicht unterschätzt werden. Sie betreffen Grundfragen der Haftung, Governance und Compliance. Denn wer künftig weniger, aber präziser berichten muss, trägt auch eine größere Verantwortung für die Qualität seiner Daten. Fehlerhafte oder verspätete Meldungen können unmittelbar als Verstoß gegen Aufsichtsrecht (§ 329 VAG in Verbindung mit Art. 35 Solvency II)** gewertet werden – mit Konsequenzen, die von Bußgeldern bis zu Einschränkungen der Geschäftstätigkeit reichen können.

Zudem bringt die Konsultation eine Annäherung an digitale Aufsichtssysteme (SupTech), die langfristig eine algorithmische Prüfung von Versicherungsdaten ermöglichen könnte. Das ist nicht nur ein technologischer, sondern auch ein juristischer Meilenstein – denn erstmals muss die Rechtsordnung definieren, wie automatisierte Aufsicht mit rechtsstaatlichen Prinzipien wie Transparenz, Rechtsschutz und Gleichbehandlung vereinbar ist.

Für die Praxis bedeutet dies: Unternehmen müssen ihre internen Reporting-Systeme, Datenqualität und Governance-Strukturen anpassen. Die Rechtsabteilungen gewinnen eine strategische Bedeutung – nicht nur als Kontrollinstanz, sondern als Gestalter regulatorischer Zukunftsfähigkeit.

Fazit:

Die EIOPA-Konsultation zum quantitativen Berichtswesen ist weit mehr als eine technische Anpassung. Sie ist der Versuch, europäische Aufsicht im digitalen Zeitalter zu überführen – weg von starren Formularpflichten, hin zu einer rechtlich fundierten, datenbasierten Aufsicht, die Effizienz, Verantwortung und Verbraucherschutz vereint.

Damit setzt Europa ein starkes Signal: Regulierung kann innovativ, schlank und zugleich rechtssicher sein – wenn sie verstanden, angewandt und juristisch durchdacht gestaltet wird. Oder, wie Dr. Schulte es formulierte: „ Die Zukunft der Finanzaufsicht wird nicht in Brüssel entschieden, sondern in der Qualität der Umsetzung vor Ort. Genau dort zeigt sich, ob Europa die Balance zwischen Freiheit und Kontrolle wirklich beherrscht.“

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