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Warnung vor Fbswealth: BaFin greift erneut durch

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Warnung vor Fbswealth- BaFin greift erneut durch - ABOWI Law

Achtung: Fbswealth & ic-swiss.eu – Wenn digitale Tarnung echte Risiken birgt. Wie gut ist eine Webseite, die „Swiss“ im Namen trägt, wirklich geschützt – und wie sicher ist Ihr Geld wirklich?

Die BaFin hat am 21. Juli 2025 erneut eindringlich vor dem Anbieter Fbswealth und dessen neuer Internetpräsenz ic‑swiss.eu gewarnt: Den Betreibern wird vorgeworfen, in Deutschland Finanz-, Anlage- und Kryptowertdienstleistungen anzubieten – und das gänzlich ohne die erforderliche Erlaubnis nach § 37 Abs. 4 KWG bzw. § 10 Abs. 7 KMAG. Bereits am 10. Juli 2025 hatte die BaFin vor Fbswealth gewarnt – offenbar weicht der Anbieter nun auf eine neue Domain aus, ein typisches Muster unseriöser Akteure.

Diese Warnungen sind kein Formalismus, sondern handfeste Signale: Laut BaFin, BKA und Landeskriminalämtern sollten Verbraucher*innen bei Investmentangeboten im Internet unbedingt Misstrauen walten lassen – und vorab sorgsam recherchieren. Ein aktueller Gesprächstipp von Verbraucherschutzforen lautet: „Swiss“ im Domainnamen suggeriert Seriosität – ist aber keine Lizenz. Vertrauen allein reicht nicht.

Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt für Banken-, Kapitalmarkt- und Finanzaufsichtsrecht in Berlin, warnt: „Die Regulierung des Finanzmarktes dient dem Anlegerschutz, und Verbraucher sollten sich stets vergewissern, ob ein Anbieter tatsächlich über diese erforderliche Erlaubnis verfügt.“ Doch wie kann juristischer Schutz greifen, wenn unseriöse Anbieter Domain auf Domain eröffnen und digital praktisch unsichtbar bleiben? Und genügt unser aktueller Rechtsrahmen, um solche Praktiken effektiv zu stoppen – oder verfolgen wir die Täuschung nur hinterher?

Weitere Fragen stehen im Raum: Wie agieren illegitime Anbieter, warum wirken typische Schutzmechanismen oftmals zu langsam – und welche Schritte können Verbraucherinnen und Juristinnen heute schon unternehmen, um sich rechtlich abzusichern und aktiv gegen digitale Fallen vorzugehen?

BaFin nutzt scharfe rechtliche Instrumente

Die BaFin stützt ihre Warnung auf § 37 Abs. 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie § 10 Abs. 7 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG). Diese Vorschriften erlauben es der Aufsichtsbehörde, öffentlich vor Unternehmen zu warnen, die ohne eine notwendige Genehmigung tätig sind.

Es heißt im Gesetz:
„Wer im Inland ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen betreibt, […] handelt rechtswidrig“ (§ 37 Abs. 1 KWG).

Das Kryptomärkteaufsichtsgesetz erweitert diesen Schutzbereich auf Anbieter von Kryptowertdienstleistungen. Bereits das Angebot solcher Leistungen – wenn es ohne Erlaubnis geschieht – kann rechtswidrig sein.

„Die Rechtslage ist eindeutig“, erklärt Dr. Schulte. „Wer ohne eine Zulassung der BaFin tätig wird, begeht nicht nur ein Ordnungswidrigkeit, sondern schafft auch erhebliche Risiken für Anleger.“

Kryptowerte als Risikofaktor

Insbesondere durch den wachsenden Markt digitaler Vermögenswerte und Kryptowährungen wird es für viele Verbraucher zunehmend schwieriger, zwischen seriösen und zweifelhaften Anbietern zu unterscheiden. Die Digitalisierung des Finanzmarktes bringt neue Produkte und neue Marktteilnehmer hervor – doch leider auch neue Formen der Täuschung.

Dr. Thomas Schulte mahnt: „Die Attraktivität digitaler Finanzprodukte verleitet viele Menschen zu vorschnellen Investitionsentscheidungen. Doch genau hier müssen Verbraucher besonders wachsam sein.“

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) sowie die Landeskriminalämter betonen in ihrer gemeinsamen Warnung, dass insbesondere Online-Anbieter, die hohe und schnelle Gewinne versprechen, kritisch geprüft werden sollten.

Verborgene Strukturen und Domains als Masche

Fbswealth und nun auch ic-swiss.eu arbeiten laut BaFin mit wechselnden Webseiten und ermöglichen es so, gegenüber der Aufsicht anonym zu bleiben. Diese Strategie erschwert es nicht nur den Ermittlungsbehörden, nötige Schritte einzuleiten, sondern auch potentielle Anleger stehen vor einem Dilemma.

Dr. Schulte erläutert: „Gerade bei der Beurteilung der Seriosität eines Anbieters ist Transparenz entscheidend. Wer sich hinter Domains versteckt, auf Impressumsangaben verzichtet oder sich gegenüber der Aufsicht entzieht, ist in aller Regel nicht vertrauenswürdig.“

Ein Blick in die Unternehmensdatenbank der BaFin kann Klarheit verschaffen. Hier kann kostenlos geprüft werden, ob ein Anbieter über eine Zulassung verfügt oder nicht. „Es ist ein einfacher Schritt, der vielen viel Leid ersparen könnte“, so der Berliner Rechtsanwalt.

Rechtsfolge bei unerlaubter Tätigkeit

Aus juristischer Sicht sind die Konsequenzen für Firmen ohne Zulassung gravierend. Aber auch die betroffenen Anleger haben Möglichkeiten, ihre Investitionen zurückzuverlangen. Nach deutschem Recht können Verträge, die mit nicht zugelassenen Anbietern abgeschlossen wurden, als nichtig eingestuft werden. Dies ergibt sich aus § 134 BGB, wonach Rechtsgeschäfte, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen, nichtig sind.

Es heißt dort:
„Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“

Dr. Schulte erklärt: „Wenn ein Anbieter bewusst ohne BaFin-Erlaubnis tätig ist, dann ist auch das gesamte Vertragsverhältnis anfechtbar. Wir prüfen regelmäßig die Rückabwicklung solcher Geschäfte für betroffene Mandanten.“

Aufklärung ist wichtiger denn je

Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt
Dr. Thomas Schulte ist ein erfahrener Rechtsanwalt, den bereits die Zeitschrift Capital (2008) für seine umfangreiche Prozesserfahrung empfohlen hat. “Ihn fragt der Chef, sagt das Handelsblatt 2011” Er weiß, dass die internationalen Behörden dank besserer Zusammenarbeit und moderner Methoden zur Verfolgung von Zahlungsströmen den Handlungsspielraum krimineller Gruppen immer weiter einschränken. Sein Ansatz ist geduldig, setzt auf staatliche Beschlagnahmungen und zieht Zahlungsdienstleister wie Täter gleichermaßen zur Verantwortung – auch mithilfe grenzüberschreitender Zusammenarbeit mit Detekteien und Rechtsanwälten. Als leitender Vertrauensanwalt von ABOWI Law und der Association of European Attorneys verfolgt er klare, sachliche Strategien, um Rechtssicherheit herzustellen.

Die anhaltende Vielzahl an betrügerischen Angeboten auf dem deutschen und internationalen Finanzmarkt zeigt die dringende Notwendigkeit einer rechtlichen und gesellschaftlichen Aufklärung. Im Internetzeitalter genügt es längst nicht mehr, klassische Betrugsmuster zu kennen. Vielmehr entwickeln sich neue Geschäftsmodelle, die rechtlich schwer zu fassen und für Laien kaum zu durchschauen sind.

Wir erleben einen Wandel des klassischen Anlageschwindels“, berichtet Dr. Thomas Schulte aus seiner Kanzleiarbeit. „Die Täter sitzen nicht zwangsläufig in Deutschland, nutzen aber hiesige Kanäle und sprechen gezielt deutsche Verbraucher an.“

Umso wichtiger sei es, bei Unsicherheiten rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Dr. Schulte empfiehlt, insbesondere bei ungewohnten Angeboten, Kryptowerten oder Finanzdienstleistungen von Unternehmen außerhalb der EU, immer eine rechtliche Prüfung vornehmen zu lassen, bevor Investitionen getätigt werden.

Compliance und Vertrauen als Grundpfeiler

Ein funktionierender Finanzmarkt benötigt Vertrauen – Vertrauen in Institutionen, Unternehmen und nicht zuletzt in die Rechtssicherheit von Verträgen. Unternehmen wie Fbswealth untergraben dieses Fundament.

„Deshalb sind die Eingriffe der BaFin auch so elementar“, erklärt der Berliner Jurist. „Die Warnungen sollen nicht nur abschrecken, sondern auch signalisieren, dass der deutsche Rechtsstaat solchen Aktivitäten nicht tatenlos zusieht.“

Compliance, also die Einhaltung rechtlicher Regeln, ist eine Pflicht jedes Marktteilnehmers. Erlaubnisfreie Aktivitäten im FinTech-Bereich sind keineswegs ein Kavaliersdelikt. Vielmehr drohen strafrechtliche Konsequenzen, Vermögensabschöpfungen und zivilrechtliche Klagen.

Gesetzgeber reagiert auf digitale Bedrohungen

Die Schaffung des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes (KMAG), das seit Kurzem in Kraft ist, zeigt die Initiative des deutschen Gesetzgebers, auf die Herausforderungen digitaler Finanzprodukte zu reagieren. Die Regelungen sind umfassend und sollen insbesondere für mehr Transparenz, höhere Sicherheitsstandards und eine zuverlässige Anlegerinformation sorgen.

„Das KMAG ist ein Meilenstein“, so Dr. Schulte. „Es zeigt, wie wichtig eine moderne Regulierung ist, die neue Technologien einbezieht. Verbraucher brauchen Schutz, und dieser muss rechtlich robust gestaltet sein.“

Der verstärkte Fokus auf Kryptowertdienstleistungen ist dabei ein zentraler Aspekt. Denn häufig treten Anbieter auf, die unter dem Deckmantel innovativer Technik letztlich nur das schnelle Geld suchen – auf Kosten anderer.

Was können Verbraucher tun?

Zuallererst: Informieren. Die BaFin bietet umfangreiche Informationsangebote, auch für juristische Laien verständlich. Zudem sollten Warnsignale – wie plötzlich auftauchende Anbieter, die über keine Verankerung in Deutschland verfügen – stets kritisch beurteilt werden.

Dr. Schulte appelliert: „Wer Geld investieren will, muss Fragen stellen – nicht nur sich selbst, sondern auch dem Anbieter. Keine seriöse Firma wird Rückfragen scheuen.“

Weiterhin empfiehlt sich bei größeren Investitionen ein juristischer Schnellcheck. Die Prüfung eines Vertrags, einer Webseite oder eines Angebots ist oft günstiger als ein verlorenes Investment. „Und sie verschafft Sicherheit“, so der Berliner Anwalt weiter.

Fazit: Strafverfolgung, Rückabwicklung, Prävention

Der Fall Fbswealth zeigt, wie nötig regulatorische Eingriffe in einem zunehmend komplexen Finanzmarkt sind. Die Kombination aus neuen Technologien, grenzenloser Kommunikation und geringer regulatorischer Kontrolle in bestimmten Staaten schafft neue Herausforderungen für Verbraucher und Behörden gleichermaßen.

Dr. Thomas Schulte zieht Bilanz: „Solche Fälle sind Lehrbeispiele für die Notwendigkeit konsequenter Aufsicht, nachhaltiger Strafverfolgung und aktiver rechtlicher Unterstützung der Geschädigten.“ Jeder potenzielle Anleger ist gut beraten, sich vor Investitionen detailliert zu informieren und im Zweifel juristische Expertise einzuholen.

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Maximilian Bausch

Maximilian Bausch, Gründer von ABOWI UAB, erfahrener Berater für Unternehmen im Bereich Online-Reputation. Als studierter Wirtschaftsingenieur und mit einer Ausbildung als Industriemechaniker bringt er eine einzigartige Kombination aus technischem Wissen und betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten mit. Früh zeigte er Interesse an technologischem Fortschritt, was ihn dazu befähigt, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Mit seiner Expertise hilft er Unternehmen, ihre digitale Präsenz zu optimieren und rechtliche Herausforderungen im Online-Bereich zu meistern. Maximilian Bausch vereint technisches Verständnis, betriebswirtschaftliches Know-how mit unternehmerischer Kompetenz, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

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