EuGH-Urteil: Transparenzpflicht für Schufa & Co. gestärkt!

Im Erstgespräch:

Verbraucher erhalten mehr Rechte – Dr. Thomas Schulte setzt sie durch

Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) setzt ein klares Zeichen mit Transparenzpflicht: Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa müssen offenlegen, wie sie Bonitätsscores berechnen. Verbraucher dürfen nicht länger im Dunkeln tappen, wenn es um ihre Kreditwürdigkeit geht. Wer sich gegen fragwürdige Bonitätseinstufungen wehren will, hat mit Dr. Thomas Schulte einen erfahrenen Partner an seiner Seite.

Lange Zeit hatten Verbraucher kaum eine Chance, die Berechnungsgrundlagen ihrer Bonitätsscores nachzuvollziehen. Ein schlechter Score konnte Kredite, Mietverträge, Autoleasingverträge oder Handyverträge unmöglich machen, ohne dass die Betroffenen wussten, warum. Mit dem aktuellen EuGH-Urteil ändert sich die Transparenzpflicht für Wirtschaftsauskunfteien, sie sind nun verpflichtet, ihre Bewertungsmethoden transparenter zu gestalten.

„Es kann nicht sein, dass Menschen durch geheime Algorithmen wirtschaftlich benachteiligt werden,“ sagt Dr. Schulte, renommierter Jurist im Bereich Datenschutz- und Verbraucherrecht. Mit seiner Expertise hilft er Betroffenen, ihre Daten zu überprüfen und unberechtigte Einträge bei Auskunfteien wie der bekanntesten Schufa-Holding AG löschen zu lassen.

Transparenzpflicht: EuGH verpflichtet Schufa zur Offenlegung – Warum das Urteil so wichtig ist?

Am 28. Februar 2025 entschied der EuGH (Az. C-634/21), dass Wirtschaftsauskunfteien ihre Berechnungsprozesse transparenter machen müssen. Grundlage dieses Urteils ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), insbesondere Artikel 22, der besagt, dass automatisierte Entscheidungen ohne menschliche Prüfung nicht zulässig sind.

Die Auswirkungen dieser Entscheidung könnten enorm sein. Die Ergebnisse der Studie der GP-Forschungsgruppe, im Auftrag des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, werfen einen dunklen Schatten auf die gängige Praxis der Bonitätsprüfung durch Scoringmethoden. Bis zu 45 Prozent der bei den vier größten Auskunfteien gespeicherten personenbezogenen Daten sind fehlerhaft – eine alarmierende Zahl, die weitreichende Auswirkungen auf die betroffenen Verbraucher hat. Besonders gravierend ist, dass diese fehlerhaften Daten, die oft automatisiert und ohne menschliche Prüfung verarbeitet werden, massive Konsequenzen für die Kreditwürdigkeit eines Menschen nach sich ziehen können. So listet die Schufa beispielsweise gekündigte Mobilfunkverträge als noch aktiv, falsche Girokontonummern oder gar nicht existierende Kreditkarten auf. Diese Fehler, die aus rein automatisierten Systemen resultieren, führten dazu, dass Menschen zu Unrecht als kreditunwürdig eingestuft werden.

Dr Thomas Schulte - ABOWI Law
Dr Thomas Schulte – ABOWI Law

Dr. Thomas Schulte, Experte für Verbraucherschutz und Kapitalmarktrecht, warnt: „Die Auswirkungen dieser automatisierten Entscheidungen sind enorm und beeinflussen das Leben der Betroffenen nachhaltig. Wer aufgrund eines fehlerhaften Schufa-Eintrags abgelehnt wird, verliert nicht nur die Chance auf einen Kredit oder eine Wohnung, sondern leidet häufig auch unter den negativen Folgen, die sich daraus für die berufliche und private Situation ergeben.“  Der Rechtsanwalt betont, dass eine präventive und schnelle Reaktion auf diese Fehler entscheidend ist. Das zeigt, wie wichtig es ist, sich der Gefahren dieser automatisierten Systeme bewusst zu sein, aktiv gegen fehlerhafte Bonitätsprüfungen vorzugehen und warum die EuGH-Entscheidung einen weiteren Meilenstein bedeutet.

Ein Fall zeigt exemplarisch die Problematik: Benedikt A. aus Köln wollte Anfang 2024 eine Eigentumswohnung kaufen. Trotz eines gesicherten Einkommens lehnte seine Bank den Kredit ab – wegen eines schlechten Schufa-Scores. Erst durch die Unterstützung von Dr. Schulte stellte sich heraus, dass unrichtige Daten zu der negativen Bewertung geführt hatten. Nach rechtlichen Schritten wurde der Score korrigiert, und Benedikt konnte sein Darlehen doch noch erhalten.

Dr. Schulte betont: „Jeder Verbraucher muss das Recht haben, seine Bonitätsbewertung nachvollziehen zu können. Nur Transparenz schützt vor Fehlbewertungen.“

Warum Verbraucher jetzt aktiv werden sollten

Das EuGH-Urteil stärkt die Rechte von Millionen Menschen. Doch viele wissen nicht, dass sie gemäß § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa einholen können. Um diese Selbstauskunft zu erhalten, müssen sie einfach ein Formular auf der Schufa-Website ausfüllen oder das entsprechende Schreiben an die Schufa-Holding senden. In der Regel erhalten sie innerhalb von wenigen Tagen ihre Daten, die detailliert auflisten, welche Informationen über sie gespeichert sind. Dieser einfache Schritt ermöglicht es, Unstimmigkeiten frühzeitig zu erkennen und korrigieren zu lassen, bevor sie schwerwiegende Auswirkungen auf Kreditwürdigkeit oder Finanzgeschäfte haben.

Dr. Thomas Schulte rät jedem, regelmäßig seine Bonitätsdaten zu prüfen. Denn falsche Einträge können weitreichende Folgen haben. Wer einen negativen Schufa-Score hat, sollte rechtlich prüfen lassen, ob Korrekturen möglich sind.

„Viele Verbraucher scheuen sich, gegen große Unternehmen wie die Schufa rechtlich vorzugehen. Doch wer sein Recht kennt, kann sich wehren – und wir stehen unseren Mandanten dabei zur Seite,“ erklärt Dr. Schulte.

Schufa-Fehleinschätzungen: Wenn Algorithmen Existenzen gefährden

Ein schlechter Bonitätsscore kann weitreichende Auswirkungen haben. Ein Beispiel aus Hamburg verdeutlicht dies:

Julia K., 35 Jahre alt, fand im Frühjahr 2024 ihre Traumwohnung. Doch der Vermieter lehnte sie ab – wegen einer negativen Schufa-Bewertung. Dabei hatte sie nie finanzielle Schwierigkeiten. Erst durch eine Prüfung mit Unterstützung von Dr. Schulte stellte sich heraus, dass eine versäumte Aktualisierung eines Krediteintrags aus der Vergangenheit ihren Score belastete. Nach erfolgreicher Löschung konnte Julia den Mietvertrag doch noch unterschreiben.

Eine Studie der Universität Mannheim aus dem Jahr 2023 ergab, dass fehlerhafte Bonitätsbewertungen für rund 25 Prozent der Kreditablehnungen in Deutschland verantwortlich sind. Auch bei Mietanfragen werden fehlerhafte Daten oft als Ausschlusskriterium verwendet.

Es ist inakzeptabel, dass wirtschaftliche Existenzen von fehlerhaften Algorithmen abhängen,“ so Dr. Schulte. „Dieses Urteil bringt Verbraucher in eine deutlich bessere Position, um sich gegen ungerechte Bewertungen zur Wehr zu setzen.“

Was Verbraucher jetzt tun können

Das Urteil des EuGH ist ein bedeutender Erfolg, doch die Umsetzung wird nicht automatisch ablaufen. Wirtschaftsauskunfteien könnten versuchen, sich vor einer vollständigen Offenlegung ihrer Methoden zu drücken. Verbraucher sollten deshalb aktiv ihre Rechte einfordern.

Diese drei Schritte sind entscheidend:

  • Selbstauskunft einholen: Nach § 34 BDSG hat jeder Bürger einmal jährlich das Recht auf eine kostenlose Auskunft über seine gespeicherten Daten.
  • Daten prüfen: Enthält die Auskunft falsche oder veraltete Informationen, sollte eine sofortige Korrektur gefordert werden.
  • Rechtliche Schritte einleiten: Falls Einträge trotz offensichtlicher Fehler nicht berichtigt werden, kann ein erfahrener Anwalt helfen.

Dr. Schulte und sein Team bieten professionelle Unterstützung, um falsche Schufa-Einträge löschen zu lassen und Konsumenten vor ungerechtfertigten wirtschaftlichen Nachteilen zu schützen.

Relevante Gesetzestexte im Überblick

  • 📌 Artikel 22 DSGVO: Verbraucher haben das Recht, nicht ausschließlich automatisierten Entscheidungen ausgesetzt zu sein.
  • 📌 EuGH-Urteil C-634/21: Wirtschaftsauskunfteien sind verpflichtet, ihre Berechnungsmethoden offenzulegen.
  • 📌 § 34 BDSG: Einmal pro Jahr kann jeder Bürger eine kostenlose Auskunft über die gespeicherten Bonitätsdaten beantragen.

Fazit: Dr. Thomas Schulte hilft Verbrauchern bei ungerechtfertigten Schufa-Einträgen

Die Entscheidung des EuGH gibt Betroffenen mehr Handlungsspielraum und stärkt ihre Rechte gegenüber mächtigen Wirtschaftsauskunfteien. Viele Verbraucher benötigen jedoch rechtliche Unterstützung, um ihre Ansprüche durchzusetzen.

Dr. Schulte setzt sich seit Jahren dafür ein, dass Verbraucher sich gegen falsche Bonitätsbewertungen wehren können. „Transparenz ist der Schlüssel zu fairen Kreditentscheidungen,“ sagt der erfahrene Anwalt. „Wir helfen unseren Mandanten, sich gegen ungerechtfertigte Bonitätsabwertungen zu verteidigen.“

Betroffene sollten nicht zögern, ihre Schufa-Daten regelmäßig zu überprüfen und bei Unstimmigkeiten juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen. Wer Probleme mit falschen Einträgen hat, kann sich direkt an Dr. Thomas Schulte wenden.

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Valentin Schulte

Als Mitgründer von ABOWI LAW und einem Master in Volkswirtschaft, sowie als Jurastudent, besitzt er ein tiefes Verständnis für ökonomische Zusammenhänge und rechtliche Fragestellungen. Seine vielseitige akademische Ausbildung ermöglicht es ihm, fundierte, strategische Beratungen anzubieten und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln.
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