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Gefährliche Klicks: Wie Promi-Werbung zum Betrug führt

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Gefährliche Klicks- Wie Promi-Werbung zum Betrug führt - ABOWI Law
Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt
Dr. Thomas Schulte – Rechtsanwalt
Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt in Berlin, zum Missbrauch von Prominenten in betrügerischer Werbung: „Die systematische Nutzung prominenter Persönlichkeiten für betrügerische Werbezwecke – ob über Deepfakes, gefälschte Interviews oder manipulierte Bilder – ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine gefährliche Form des Identitätsmissbrauchs mit hoher Reichweite und massivem Schadenspotenzial. Die Täter greifen gezielt das Vertrauen an, das bekannte Gesichter in der Gesellschaft genießen, um Produkte oder Investments glaubwürdiger erscheinen zu lassen. Juristisch sind solche Fälle eindeutig: Die unautorisierte kommerzielle Nutzung von Name, Bild oder Stimme verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht (§ 823 BGB i. V. m. Art. 1 und 2 GG) sowie das Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG). Doch die Praxis zeigt: Selbst bei klarer Rechtslage ist die Durchsetzung mühsam. Die Täter operieren international, verstecken sich hinter anonymen Strukturen und nutzen Plattformen, die nur zögerlich reagieren. Hier braucht es dringend eine gesetzgeberische Nachschärfung – etwa durch schnelle Sperrmechanismen, klare Plattformverantwortung und abgestimmte internationale Verfolgungsstrategien. Vor allem aber braucht es mehr digitale Wachsamkeit – in der Justiz, bei den Betroffenen und in der gesamten Gesellschaft.“

Ein vertrautes Gesicht, ein angebliches Zitat und ein vielversprechender Link – so beginnt für viele Nutzer ein folgenschwerer Klick. Was auf den ersten Blick nach einer harmlosen Werbeanzeige aussieht, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als gezielter Onlinebetrug, der immer häufiger mit dem Bild und Namen prominenter Persönlichkeiten arbeitet.

Promi-Werbung, die nie autorisiert wurde, wird zur Täuschungswaffe: Ob Günther Jauch, Dieter Bohlen oder Elon Musk – kaum ein bekanntes Gesicht, das nicht schon für angebliche Bitcoin-Systeme, dubiose Trading-Plattformen oder riskante Investitionen „geworben“ hat, ohne davon überhaupt zu wissen. Diese gefälschten Testimonials wirken professionell gestaltet, tauchen als gesponserte Beiträge auf Social Media, in Suchmaschinen oder sogar auf vermeintlich seriösen Nachrichtenseiten auf – und verleihen unseriösen Angeboten einen Anschein von Seriosität.

Doch was steckt hinter diesem Phänomen? Wer zieht im Hintergrund die Fäden? Und wie gelingt es Tätern, Prominente, Verbraucher und Plattformen gleichermaßen zu täuschen – mit fatalen Folgen für das Vertrauen in digitale Finanzkommunikation? Dieser Beitrag beleuchtet die Mechanismen hinter dem Missbrauch von Promi-Werbung, klärt über rechtliche Hintergründe auf und zeigt, welche Verantwortung Behörden, Plattformbetreiber und Nutzer tragen, um diesem hochprofessionellen Betrug Einhalt zu gebieten.

Prominente als Auslöser für Vertrauen

Die Strategie ist so simpel wie effektiv: Werbekampagnen, die vermeintlich von bekannten Persönlichkeiten unterstützt werden, erzeugen sofort Aufmerksamkeit – und vor allem: Vertrauen. Denn das menschliche Gehirn neigt dazu, Informationen aus bekannten Quellen für glaubwürdiger zu halten. In Kombination mit Logos seriöser Medienhäuser, täuschend echt wirkenden Artikeln und geschickt gestalteten Landingpages wird der Schein der Seriosität perfekt.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte erklärt:

„Das Vertrauen, das Prominenten entgegengebracht wird, lässt viele Menschen unkritisch klicken – besonders, wenn das Angebot finanziell attraktiv klingt. Diese Psychologie machen sich Betrüger zunutze.“

Besonders betroffen sind laut Studien der Universität Mannheim und der Verbraucherzentrale Bundesverband Bevölkerungsgruppen mit niedriger digitaler Medienkompetenz – darunter ältere Menschen, Interneteinsteiger und Personen mit eingeschränktem Zugang zu vertrauenswürdigen Informationsquellen.

Der Einstieg in den Betrug: Kleine Beträge, große Verluste

Oft beginnt der Betrug mit vermeintlich geringen Investitionen – meist um die 250 Euro. Die Nutzer werden durch aggressive Werbeversprechen dazu verleitet, das Geld auf dubiose Plattformen zu überweisen, angeblich um in KI-basierte Börsensysteme, Bitcoin-Handel oder Start-up-Projekte zu investieren.

Es folgen manipulierte Plattformen, auf denen Gewinne visualisiert werden, obwohl keine realen Handelsgeschäfte stattfinden. Diese fingierten Erfolgsmeldungen führen dazu, dass die Betroffenen weiter investieren – teilweise hohe Summen. Das System ist so ausgeklügelt, dass der Totalverlust überwiegend erst bemerkt wird, wenn es zu spät ist.

Täuschung mit Technik: Deepfakes, Fake-Seiten und digitale Tarnung

Die Methoden der Täter im digitalen Finanzbetrug sind heute hochentwickelt, präzise abgestimmt – und für Laien kaum noch von seriösem Marktverhalten zu unterscheiden. Besonders perfide ist der Einsatz von KI-generierten Deepfakes: Dabei werden bekannte Persönlichkeiten – etwa Unternehmer, Schauspieler oder Nachrichtensprecher – mit künstlicher Intelligenz in Videos oder Sprachnachrichten „nachgebildet“, sodass sie scheinbar persönlich ein Finanzprodukt empfehlen. Diese Inhalte sind visuell und stimmlich so authentisch gestaltet, dass selbst erfahrene Beobachter Mühe haben, sie als Fälschung zu identifizieren.

Diese Deepfakes werden gezielt als Werbeanzeigen auf Plattformen wie Facebook, Instagram, YouTube oder TikTok ausgespielt – algorithmisch zugeschnitten auf jene Nutzer, die bereits Interesse an Geldanlage, Kryptowährungen oder Finanzbildung gezeigt haben. Die Wirkung ist enorm: Die scheinbare Empfehlung einer prominenten Person suggeriert Sicherheit, Seriosität und Authentizität – und nimmt dem Opfer jede kritische Distanz.

Doch damit nicht genug: Die Täter setzen zusätzlich auf täuschend echt gestaltete Webseiten, die oft nur über gezielte Direktlinks zugänglich sind. Diese Seiten sind nicht über reguläre Suchmaschinen auffindbar und entziehen sich so der spontanen Entdeckung durch Aufsichtsbehörden oder kritische Beobachter. Häufig fehlen dort vollständige Impressumsangaben, oder es werden gefälschte Unternehmensdaten angegeben – etwa mit Sitz in Offshore-Staaten oder unter Verwendung real existierender, aber unbeteiligter Firmen. Dies erschwert den rechtlichen Zugriff erheblich.

Besonders gefährlich ist auch die sogenannte „zweite Betrugswelle“, der sogenannte Recovery Scam. Hier nehmen Täter erneut Kontakt mit Geschädigten auf, geben sich als Anwälte, Aufsichtsbehörden oder Rückforderungsdienste aus und behaupten, bei der Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes helfen zu können – natürlich gegen eine weitere Gebühr oder ein „Bearbeitungsentgelt“. Opfer, die bereits finanziell und emotional geschädigt sind, greifen in ihrer Not oft erneut zu – und verlieren weiteres Geld.

Ein weiteres Einfallstor sind gefälschte QR-Codes, die in gedruckten Flyern, auf Messen, an Litfaßsäulen oder sogar auf Restauranttischen zu finden sind. Ein unbedachter Scan mit dem Smartphone genügt – und der Nutzer landet auf einer professionell gestalteten, aber betrügerischen Landingpage. Auch hier gilt: Je glaubwürdiger das Umfeld, desto weniger Misstrauen – und desto schneller erfolgt eine Registrierung oder erste Zahlung.

Die Täter agieren dabei mit einer gefährlichen Doppelstrategie: Sie bauen systematisch Vertrauen auf – über persönliche Ansprache, professionelle Aufmachung und psychologisch ausgefeilte Gesprächsführung – und verschleiern zugleich gezielt ihre Spuren. Es werden VPN-Dienste, temporäre Domains, gefälschte Identitäten und verschlüsselte Kommunikationskanäle genutzt, um Strafverfolgung zu erschweren.

Juristisch stellen sich hier zentrale Fragen:

  • Wann beginnt die strafbare Handlung – schon mit der Veröffentlichung manipulativer Inhalte oder erst mit dem Zahlungsvorgang?

  • Wie lässt sich Haftung bei schwer identifizierbaren Tätern durchsetzen – insbesondere bei Auslandsbezug?

  • Welche Anforderungen müssen Plattformbetreiber künftig erfüllen, um ihrer Mitverantwortung für betrügerische Inhalte gerecht zu werden?

Dr. Thomas Schulte warnt: „Die Täter agieren mit den Mitteln professioneller Markenführung – aber ohne rechtliche oder moralische Grenzen. Der Gesetzgeber muss dringend auf die wachsende Lücke zwischen technischer Entwicklung und juristischer Reaktion reagieren.“

Die Kombination aus technologischer Täuschung, globaler Struktur und emotionaler Manipulation macht moderne Finanzbetrüger zu einem der größten Risiken für Verbraucher im digitalen Raum. Es braucht präzise gesetzliche Nachschärfung, länderübergreifende Ermittlungskooperationen – und eine neue digitale Wachsamkeit der Gesellschaft.

Rechtliche Einordnung: Klare Gesetze – schwierige Umsetzung

Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt
Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt

Ein besonders brisanter Aspekt der rechtlichen Einordnung betrifft die zunehmende Zahl von Fällen, in denen Prominente ohne ihr Wissen oder ihre Zustimmung für betrügerische Werbezwecke missbraucht wurden – etwa durch sogenannte „Promi-Werbung“ in Verbindung mit Deepfake-Videos oder gefälschten Zitaten. So wurden in den vergangenen Monaten unter anderem Didi Hallervorden, Andreas Gabalier, Dr. Eckart von Hirschhausen, Helene Fischer, Günther Jauch, Tom Hanks, Uschi Glas und Carolin Kebekus als angebliche Unterstützer dubioser Finanzprodukte oder Gesundheitsversprechen inszeniert. Hier wird das hohe öffentliche Vertrauen in prominente Persönlichkeiten gezielt instrumentalisiert, um Konsumenten zu einer wirtschaftlichen Fehlentscheidung zu führen.

Rechtlich steht dem § 22 und § 23 KUG (Kunsturhebergesetz) sowie das allgemeine Persönlichkeitsrecht in Verbindung mit § 823 BGB entgegen. Problematisch ist jedoch die Durchsetzung: Die Täter agieren meist anonym, grenzüberschreitend und technisch versiert. Selbst bei klarer Rechtslage sind Betroffene in der Praxis oft mit erheblichen Hürden konfrontiert, da Plattformbetreiber, Hosting-Dienste oder Zahlungsabwickler nicht sofort eingreifen – und sich die Inhalte in kürzester Zeit viral verbreiten.

Rechtsanwalt Dr. Schulte verweist auf die eindeutige gesetzliche Lage:

„§ 263 StGB stellt den Betrug unter Strafe – bereits der Versuch ist strafbar. Doch in der Realität scheitert die Strafverfolgung oft an der Internationalität der Täter.“

Viele Plattformen haben ihren Sitz in Drittstaaten, betreiben keine europäische Lizenzierung und nutzen Offshore-Zahlungsdienstleister. Neben Betrug kommen in solchen Fällen oft auch Identitätsmissbrauch (§ 238 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB) und Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht (§ 5 UWG) in Betracht.

Laut dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) sind irreführende Handlungen – wie der Missbrauch prominenter Namen und Markenlogos – klar rechtswidrig. Doch ohne greifbaren Betreiber bleibt der Weg zur Geltendmachung oft blockiert.

Ein Blick ins Ausland zeigt mögliche Lösungen: In Frankreich müssen Influencer und Werbepartner Lizenzen und Kooperationen transparent machen. Ein Modell, das auch in Deutschland intensiv diskutiert wird.

So erkennen Sie betrügerische Inhalte – Warnsignale im Überblick

Trotz der Perfektion in Design und Sprache lassen sich viele Fake-Anzeigen entlarven, wenn man genau hinschaut. Die häufigsten Warnsignale sind:

  • Ungewöhnliche oder nicht nachvollziehbare URLs (z. B. kryptische Zeichenfolgen, keine SSL-Verschlüsselung)

  • Fehlendes Impressum oder nicht auffindbare AGBs

  • Rechtschreib- und Übersetzungsfehler – oft maschinell erzeugt

  • Zeitdruck und Verknappung, z. B. durch Hinweise wie „Nur heute verfügbar“

  • Unrealistische Gewinnversprechen – etwa „10.000 Euro passives Einkommen pro Woche“

Technische Tools wie „Whois Lookup“, die Warnlisten der BaFin oder Browser-Plug-ins zur Phishing-Erkennung können helfen, betrügerische Inhalte zu identifizieren.

Erste Hilfe für Betroffene: So handeln Sie richtig

Wer bemerkt, dass er Opfer eines solchen Betrugs geworden ist, sollte sofort handeln, um Schaden zu begrenzen und weitere Konsequenzen zu vermeiden:

  1. Beweise sichern
    Screenshots, Chatverläufe, Mails, Zahlungsnachweise – alles dokumentieren und sichern.

  2. Strafanzeige erstatten
    Möglichst direkt bei der Polizei oder der zuständigen Staatsanwaltschaft. Die Anzeige kann auch online erstattet werden.

  3. Zahlungen rückbuchen
    Kreditkartenzahlungen oder SEPA-Lastschriften lassen sich ggf. mit Hilfe der Bank stornieren.

  4. Zugangsdaten ändern
    Alle verwendeten Passwörter (E-Mail, Plattform, Zahlungsdienste) sofort aktualisieren.

  5. Bank & Schufa informieren
    Bei Verdacht auf Datenmissbrauch ist auch die Bank und – bei Risiken für die Bonität – die Schufa zu informieren.

Ein erfahrener Anwalt kann zudem prüfen, ob Zahlungsdienstleister, Banken oder Vermittler haftbar gemacht werden können.

Prävention: Digitale Bildung und technische Unterstützung

Langfristiger Schutz vor solchen Betrugsmaschen gelingt nur durch eine Kombination aus Technologie und Aufklärung. Deshalb sollten Schulen, Betriebe und Behörden ihre Aufklärung zu Digitaler Resilienz verstärken – etwa durch:

  • Schulprogramme zur Medienkompetenz

  • Workshops für Senioren und Einsteiger

  • Infokampagnen über Plattformen mit hoher Reichweite

Technisch bieten sich folgende Tools an:

  • Browser-Add-ons zur Linkprüfung

  • KI-basierte Filter, die verdächtige Inhalte blockieren

  • Online-Prüfprogramme wie ScamAdviser oder Virustotal

Auch Plattformanbieter stehen in der Pflicht. Internationale Initiativen – wie das österreichische Modell aus 2023, das Plattformen zur schnellen Löschung irreführender Werbung verpflichtet – können auch in Deutschland als Vorlage dienen.

Fazit: Wachsamkeit verhindert Betrug

Digitale Betrugsmaschen, die sich prominenter Namen und Gesichter bedienen, sind keine Einzelfälle – sie sind Teil einer systematisch betriebenen, internationalen Cyberkriminalität. Nur durch kritische Medienkompetenz, rechtliche Sensibilität und technische Vorsorge lässt sich dieses Risiko minimieren.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte betont abschließend:

„Verbraucherschutz endet nicht an der Haustür. Unsere Rechte müssen auch im digitalen Raum durchgesetzt werden – und das geht nur mit Wissen, Tools und entschlossenem Handeln.“

Wer betroffen ist, sollte aktiv werden – und wer informiert ist, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch andere.

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Maximilian Bausch

Maximilian Bausch, Gründer von ABOWI UAB, erfahrener Berater für Unternehmen im Bereich Online-Reputation. Als studierter Wirtschaftsingenieur und mit einer Ausbildung als Industriemechaniker bringt er eine einzigartige Kombination aus technischem Wissen und betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten mit. Früh zeigte er Interesse an technologischem Fortschritt, was ihn dazu befähigt, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Mit seiner Expertise hilft er Unternehmen, ihre digitale Präsenz zu optimieren und rechtliche Herausforderungen im Online-Bereich zu meistern. Maximilian Bausch vereint technisches Verständnis, betriebswirtschaftliches Know-how mit unternehmerischer Kompetenz, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

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