Email: law@meet-an-expert.com
Telefon: +370 (5) 214 3426

Gefälschte Insolvenzangebote: Neue Betrugsmasche beim Autokauf

ABOWI Law
Gefälschte Insolvenzangebote- Neue Betrugsmasche beim Autokauf - ABOWI Law
Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt
Dr. Thomas Schulte – Rechtsanwalt
Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt, Berlin – „Betrug durch fingierte Insolvenzverkäufe – Was können Geschädigte wirklich tun?“ Der zunehmende Missbrauch juristischer Begrifflichkeiten wie „Insolvenzverwertung durch Kanzlei“ ist aus meiner Sicht ein besonders perfider Weg, um Vertrauen zu erschleichen. Hier wird gezielt mit der Autorität des Rechts gearbeitet, um seriöse Strukturen zu imitieren – was die Aufdeckung für Laien besonders schwer macht. Die zentrale juristische Frage lautet: Liegt hier lediglich ein zivilrechtlicher Täuschungsfall vor oder handelt es sich um bandenmäßigen, gewerbsmäßigen Betrug nach § 263 StGB mit internationaler Dimension? Viele Mandanten berichten mir, dass sie trotz offensichtlicher Täuschung kaum Aussicht auf den Rückgewinn ihrer Gelder sehen. Doch das ist zu pauschal. Strafanzeigen, internationale Rechtshilfe, Auswertung digitaler Spuren (z. B. IP-Adressen, Domaininhaber) und zivilrechtliche Unterlassungsklagen können – bei geschicktem Vorgehen – durchaus Wirkung entfalten. Wichtig ist es, den rechtlichen Rahmen der Deliktsaufklärung mit reputationsrechtlicher Vorsicht zu verbinden, denn insbesondere Firmen, die auf vermeintliche Insolvenzangebote hereingefallen sind, stehen zusätzlich unter dem Druck, ihren Ruf gegenüber Kunden und Partnern zu wahren. In solchen Fällen empfehle ich dringend die Kombination aus IT-forensischer Beweissicherung, sofortiger anwaltlicher Beratung und ggf. begleitender Krisenkommunikation. Die große Herausforderung bleibt: Wie kann man digitale Täter in Drittstaaten effektiv verfolgen – und welche rechtlichen Instrumente stehen deutschen Betroffenen zur Verfügung? Hier ist nicht nur juristisches Fachwissen gefragt, sondern auch strategisches Handeln über Ländergrenzen hinweg. Mit ABOWI Law und Vertrauensanwalt Dr. Thomas Schulte haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite – international vernetzt, strategisch denkend und persönlich engagiert. Wenn Sie ein rechtliches Anliegen haben: Nehmen Sie Kontakt auf. Dr. Schulte und sein Team finden für Sie den passenden Anwalt – präzise, diskret und lösungsorientiert.

Insolvenzverkauf oder Betrugsfalle? Wie raffinierte Banden den Fahrzeugmarkt unterwandern. Verlockende Schnäppchen, gefälschte Kanzleien, verschwundene Autos – und die Opfer stehen am Ende ohne Fahrzeug, ohne Geld und ohne rechtliche Handhabe da. „Wenn der Preis zu gut ist, um wahr zu sein“

Es beginnt mit einer E-Mail. Oder einen Anruf. Oder ein Inserat auf einer bekannten Plattform. „Insolvenzverkauf: Audi Q5, EZ 2021, nur 28.000 km, für 13.900 Euro, Verwertung durch Kanzlei XY“. Was wie ein seriöser Insolvenzfall klingt, ist in Wirklichkeit Teil eines perfiden Plans: Der Wagen existiert nicht – die Kanzlei auch nicht. Und wer zahlt, sieht weder Fahrzeug noch Geld wieder. Die Täter? Professionell organisiert, oft im Ausland sitzend, juristisch kaum greifbar.

Maximilian Bausch, Wirtschaftsingenieur, Experte für digitale Optimierungsabläufe und für Positionierung, Reputationsaufbau bei ABOWI Law, gibt zu bedenken:

„Diese neue Masche nutzt das Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat aus. Die Täter agieren mit juristisch klingenden Begriffen und täuschend echten Dokumenten – genau das macht sie so gefährlich.“

Was auf den ersten Blick nach einem cleveren Deal klingt, entpuppt sich allzu häufig als raffiniert inszenierter Betrug. Besonders betroffen: gutgläubige Käufer, die in Zeiten hoher Gebrauchtwagenpreise nach günstigen Alternativen suchen. Laut ADAC lag der durchschnittliche Gebrauchtwagenpreis in Deutschland im Jahr 2024 bei rund 19.400 Euro – ein Allzeithoch. Schnäppchen unter 15.000 Euro mit Premiumausstattung erscheinen da umso verlockender. Genau dieses Preisgefühl nutzen Täter gezielt aus: Sie tarnen sich als Insolvenzverwalter oder Anwaltskanzleien, versenden scheinbar professionelle Unterlagen und fordern eine „Reservierungsgebühr“ oder Vorauszahlung – für Fahrzeuge, die nie existierten.

Dr. Thomas Schulte, Vertrauensanwalt bei ABOWI Law und seit über zwei Jahrzehnten im Bereich Betrugsprävention und Finanzrecht tätig, warnt eindringlich: „Diese Form des Identitätsmissbrauchs ist hochprofessionell. Kanzleinamen werden erfunden oder leicht verfremdet, Impressen manipuliert, sogar echte Steuerberater werden unbewusst mit hineingezogen. Für Laien ist das kaum erkennbar – und für Opfer kaum rückholbar.“

Besonders prekär: Die Täter sitzen oft außerhalb der EU, in Drittstaaten, in denen rechtliche Vollstreckung kaum möglich ist. Selbst Strafanzeigen führen in der Praxis nur selten zur Rückerstattung. Die Bundesnetzagentur registrierte allein im Jahr 2023 über 60.000 Beschwerden zu betrügerischen Rufnummern und Webseiten – eine alarmierende Zunahme, die zeigt, wie massiv der digitale Fahrzeughandel betroffen ist.

Diese Entwicklung wirft dringliche juristische Fragen auf:

  • Wie kann der Missbrauch anwaltlicher Identitäten verhindert werden?

  • Welche Beweislast tragen die Opfer, und wie realistisch sind Rückforderungen?

  • Was muss der Gesetzgeber unternehmen, um Verbraucher im digitalen Raum besser zu schützen?

Die aktuelle Betrugswelle im Kfz-Bereich zeigt: Wer sich nicht schützt, zahlt doppelt – mit Geld und Vertrauen. Ein starker rechtlicher Rahmen und präventive Aufklärung sind daher nicht nur notwendig, sondern überlebenswichtig für eine funktionierende digitale Wirtschaft.

Wie die Täter vorgehen – Täuschung mit System

Die Betrüger geben sich als Insolvenzverwalter aus und behaupten, Fahrzeuge aus einem Firmenbestand zu veräußern. Sie senden PDF-Listen mit Fahrzeuginformationen, Fotos, angeblichen Gutachten – alles professionell gestaltet. Der Kontakt wirkt freundlich, verbindlich, sachlich. Doch es geht immer um eines: möglichst schnelle Zahlungsbereitschaft.

Typische Kennzeichen dieser Fake-Angebote:

  • Kein vollständiges Impressum oder keine ladungsfähige Adresse

  • Bankverbindung im Ausland (z. B. Litauen, Estland, Bulgarien)

  • Fristen von 24–48 Stunden zur „Reservierung“

  • Fahrzeuge weit unter Marktwert

  • Kommunikation nur per E-Mail oder Chat, keine echte Telefonnummer

Der Druck wird künstlich erhöht: „Mehrere Interessenten“, „Letzte Gelegenheit vor Versteigerung“, „Kaufvertrag muss bis morgen gezeichnet werden“. Viele Opfer entscheiden sich unter Zeitdruck für eine Überweisung – ohne das Auto je gesehen zu haben.

Juristische Einordnung: Straftat nach § 263 StGB

Juristisch ist der Sachverhalt eindeutig: Betrug nach § 263 StGB. Es wird eine Täuschung über Tatsachen – z. B. die Existenz eines Fahrzeugs oder die Identität des Verkäufers – begangen, wodurch ein Irrtum entsteht, eine Vermögensverfügung erfolgt und letztlich ein Schaden eintritt.

Die Strafe: bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug. Doch in der Praxis liegt das Problem woanders: Die Täter agieren grenzüberschreitend, oft anonym, mit gefälschten Identitäten. Rückverfolgung und Strafverfolgung sind daher enorm schwierig.

„Die Polizei ermittelt – aber häufig bleiben die Spuren im Sand verlaufen“, erklärt Dr. Thomas Schulte. „Deshalb ist Prävention entscheidend.“

Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen für Händler

Gerade Autohäuser, die regelmäßig Fahrzeuge ankaufen, sind zunehmend betroffen. Die Schäden gehen laut Branchenangaben in die Millionen. ABOWI Law empfiehlt betroffenen Unternehmen klare Maßnahmen zur Risikominimierung:

  • Verpflichtende Prüfung von Absenderdaten: Ist die Domain vertrauenswürdig? Gibt es die Kanzlei wirklich?

  • Gegenprüfung der IBAN: Ist das Konto im Namen der angeblichen Kanzlei registriert? Stimmen BIC und Herkunftsland?

  • Verifizierungsanruf bei der echten Insolvenzkanzlei: Ein Anruf genügt, um Klarheit zu schaffen.

  • Abgleich mit dem offiziellen Insolvenzregister: Unter www.insolvenzbekanntmachungen.de sind alle echten Verfahren dokumentiert.

  • Interne Schulungen im Einkauf: Sensibilisierung schützt vor Schnellschüssen.

  • Zahlungen nur auf verifizierte Konten in Deutschland: niemals in Vorleistung auf Auslandskonten.

Weiterhin empfehlen Experten, Angebote unterhalb von 80 Prozent des Marktwertes grundsätzlich doppelt zu prüfen – sie sind häufig zu schön, um wahr zu sein.

Fallbeispiel: Autohaus in Niedersachsen verliert 94.000 Euro

Ein niedersächsischer Mittelständler erhielt im Mai 2025 ein Angebot: 4 Leasingrückläufer von VW, angeblich Insolvenzmasse einer Baufirma. Preis: 94.000 Euro. Die Kommunikation lief über eine vermeintliche Stuttgarter Kanzlei. Nach Vertragsabschluss wurde das Geld überwiesen – und das Warten begann. Zwei Wochen später stellte sich heraus: Die Kanzlei existierte nicht. Die Website war gelöscht. Die Telefonnummer nicht vergeben.

„Ein einziger Anruf hätte gereicht, um den Betrug aufzudecken“, so Maximilian Bausch. „Doch unter Zeitdruck und wegen der professionellen Gestaltung wurde die Überprüfung versäumt.“

Was tun im Betrugsfall? – Schritt für Schritt zur Schadensbegrenzung

Wenn das Geld weg ist und der Betrug offensichtlich – beginnt die wichtigste Phase: Die Aufarbeitung. Wer jetzt strategisch, beweissicher und rechtlich sauber handelt, erhöht seine Chancen deutlich.

Wenn ein Unternehmen oder eine Privatperson Opfer eines professionell inszenierten Betrugs rund um den Fahrzeughandel wird – etwa durch ein fingiertes „Insolvenzangebot“ –, ist schnelles, überlegtes Handeln entscheidend. Nicht Panik, sondern Struktur ist gefragt.

1. Zahlung stoppen – Zeitfenster nutzen

Handeln Sie unverzüglich: Wurde die Zahlung erst vor wenigen Stunden oder Tagen ausgeführt, besteht unter Umständen noch die Möglichkeit, eine Rückbuchung zu veranlassen.

  • Kontaktieren Sie sofort Ihre Bank oder Ihr Kreditkartenunternehmen.

  • Weisen Sie auf einen mutmaßlichen Betrugsfall hin.

  • Im Fall einer SEPA-Überweisung kann ein „Rückruf des Betrags“ versucht werden – dieser muss aber vom Empfängerinstitut akzeptiert werden.

Tipp von Dr. Thomas Schulte: „Bitten Sie Ihre Bank, den Geldfluss zu stoppen und den Zahlungsempfänger zu identifizieren. Banken sind zur Mitwirkung verpflichtet – bei Betrugsverdacht sogar international.“

2. Polizeiliche Anzeige – formell, präzise, vollständig

Erstatten Sie sofort Strafanzeige bei der Polizei – persönlich oder online über die Internetwache Ihres Bundeslandes.
Wichtig ist eine vollständige Dokumentation:

  • Angebotstexte, E-Mails, Chatverläufe

  • Zahlungsnachweise, IBAN, Empfängerdaten

  • Telefonnummern, Domainnamen, IP-Adressen

  • ggf. Screenshots des Impressums oder gefälschter Anwaltsschreiben

Dr. Thomas Schulte empfiehlt: „Vermeiden Sie vage Formulierungen. Listen Sie die Beweismittel strukturiert auf. Das erleichtert der Polizei und später den Staatsanwaltschaften die Arbeit enorm – und erhöht die Wahrscheinlichkeit grenzüberschreitender Ermittlungen.“

3. Digitale Spuren sichern – bevor sie verschwinden

Cyberkriminelle löschen Spuren oft schnell. Wer Beweise hat, sollte diese noch schneller sichern:

  • Speichern Sie E-Mails und Websites als PDF mit Zeitstempel.

  • Machen Sie Screenshots inkl. URL und Uhrzeit.

  • Nutzen Sie Dienste wie whois.domaintools.com, um die Domaininhaber und Registrare zu identifizieren.

  • Führen Sie eine IP-Rückverfolgung durch, wenn IPs in den Mail-Headern enthalten sind.

„Auch vermeintlich nebensächliche Details – wie die Zeitzone einer E-Mail oder eine Telefonnummer mit Ländervorwahl – können später entscheidende Indizien liefern“, betont Dr. Schulte.

4. Anwalt einschalten – zivil- und strafrechtlich

Ein erfahrener Anwalt für Internet- und Kapitalmarktrecht kann helfen:

  • Zivilrechtlich: Prüfung auf Rückzahlungsansprüche, Schadenersatzforderungen, Mahnbescheide, zivilrechtliche Haftung Dritter (z. B. Plattformbetreiber).

  • Strafrechtlich: Begleitung des Strafverfahrens, internationale Rechtshilfeersuchen, Kontaktaufnahme mit ausländischen Behörden.

Dr. Schulte rät: „Lassen Sie auch prüfen, ob etwaige Zahlungen an Treuhänder oder Plattformbetreiber rückforderbar sind. Wer zu schnell aufgibt, verliert doppelt.“

5. Kommunikation und Reputationsschutz

Gerade Unternehmen, die Opfer eines Internetbetrugs werden, sollten frühzeitig auch an ihren guten Ruf denken:

  • Formulieren Sie proaktiv eine Stellungnahme, wenn Kunden, Partner oder Presse involviert sind.

  • Lassen Sie sich bei der Kommunikationsstrategie anwaltlich begleiten, um juristisch korrekte Aussagen zu treffen – auch im Sinne der Abwehr von Regressforderungen.

  • Melden Sie betrügerische Webseiten an Stellen wie der BaFin, der Bundesnetzagentur und Online-Plattformen.

Dr. Schulte warnt: „Ein Betrugsfall ist nicht nur ein finanzieller, sondern auch ein imageschädigender Vorgang. Wer ihn glaubwürdig, transparent und professionell aufarbeitet, schützt sich langfristig.“

6. Grenzüberschreitende Maßnahmen – Hoffnung durch internationale Zusammenarbeit

Auch wenn die Täter im Ausland sitzen, gibt es Hoffnung:

  • Die EU bietet Rechtshilfeabkommen für zivil- und strafrechtliche Verfahren.

  • Über Interpol und Europol können Ermittlungen in Drittstaaten angestoßen werden.

  • Anwälte mit internationalen Netzwerken (wie bei ABOWI Law) können Kontakt zu Kanzleien vor Ort herstellen und gerichtliche Schritte einleiten.

Fazit:

Schnelligkeit, Beweissicherung und juristische Begleitung sind die drei wichtigsten Pfeiler im Betrugsfall. Wer methodisch vorgeht und sich nicht einschüchtern lässt, kann nicht nur den Schaden begrenzen – sondern auch dazu beitragen, Täternetzwerke zu enttarnen und weitere Opfer zu verhindern.

Picture of Valentin Schulte

Valentin Schulte

Als Mitgründer von ABOWI LAW und Dipl.-Jur. ist Valentin Schulte wissenschaftlicher Mitarbeiter von ABOWI Law. Neben des Studiums der Rechtswissenschaften erlangte er einen Magisterabschluss in Wirtschaftswissenschaften.

Was benötigen Sie für Ihren Autokauf?

Ihre Frage zu Ihrem Autokauf