Wie falsche Versprechen im Internet Anleger ins Verderben führen – und was das Recht dagegen tun kann.
Geld verdienen mit wenigen Klicks, hohe Renditen ganz ohne Risiko – das Internet ist voll von Finanzportalen, die genau das versprechen. Doch hinter vielen dieser vermeintlich seriösen Angebote verbirgt sich in Wahrheit ein betrügerisches Geschäftsmodell. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schlägt Alarm: Immer mehr Plattformen geben sich als lizenzierte Finanzdienstleister aus, operieren aber ohne jede Zulassung.
Doch wie können Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen, ob sie einem Betrug aufsitzen? Welche juristischen Fallstricke drohen, wenn scheinbar erlaubte Anbieter in Wahrheit illegal agieren? Und welche Konsequenzen hat das für Schadensersatzansprüche, Rückabwicklungen – oder sogar strafrechtliche Ermittlungen?

Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte, seit Jahrzehnten auf Kapitalmarktrecht und digitale Finanzdienstleistungen spezialisiert, nimmt die aktuelle Warnung der BaFin zum Anlass, die rechtlichen Hintergründe und Schutzmechanismen zu beleuchten. Sein Appell: Nicht jede professionelle Website ist auch ein rechtlich sicherer Ort – und Unwissenheit schützt nicht vor Vermögensverlust.
Ein Blick hinter die Fassade – juristisch präzise, praxisnah und mit klarer Orientierung für Ratsuchende.
In einer Zeit, in der digitale Technologien große Versprechen für finanzielle Freiheit machen, warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erneut eindringlich vor betrügerischen Finanzportalen im Internet. Der Berliner Jurist Dr. Thomas Schulte, langjähriger Experte für Kapitalmarktrecht und digitale Rechtsfragen, nimmt diese Warnung zum Anlass, die rechtlichen Hintergründe, Risiken und notwendigen Schutzmaßnahmen für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erläutern.
Die Finanzaufsicht als Warnsignal
Nach Erkenntnissen der BaFin operieren aktuell mehrere nahezu identisch aufgebaute Websites, welche ohne erforderliche behördliche Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie sogenannte Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Diese Aktivitäten stellen eklatante Verstöße gegen geltendes deutsches Aufsichtsrecht dar – insbesondere gegen das Kreditwesengesetz (KWG) sowie das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).
„Wenn Anbieter Finanzdienstleistungen anbieten, ohne über eine Erlaubnis der BaFin zu verfügen, dann ist höchste Vorsicht geboten“, so Dr. Thomas Schulte. Viele dieser Websites tarnen sich mit professionellem Webdesign und emotionalisierenden Werbeslogans. Ein typischer Einstiegssatz bei den Websites, die von der BaFin genannt wurden, lautet: „Entfesseln Sie Ihr finanzielles Potenzial mit [Name der Website]“.
Fehlende Transparenz und Sitz im Ausland
Ein auffälliges Merkmal dieser Websites ist der fehlende Hinweis auf einen Geschäftssitz oder verantwortlichen Betreiber. Die Geschäftsbedingungen unterstellen sich französischem Recht – ein strategischer Schachzug, der typisch für Anbieter ist, die Verantwortung und Rechtsverfolgung erschweren möchten. Die Anwendung fremder Rechtsordnungen in Vertragsverhältnissen mit deutschen Verbraucherinnen und Verbrauchern führt regelmäßig zu Rechtsunsicherheit. Auch hier ist Vorsicht geboten.
„Wenn deutsches Recht durch ausländisches ersetzt wird, handelt es sich häufig um eine bewusste Rechtsumgehung“, analysiert Dr. Schulte. Dies schafft erhebliche praktische Hindernisse, um Ansprüche durchzusetzen.
Erlaubnispflicht nach § 32 KWG und § 10 KMAG
Die gewerbliche Erbringung von Bank- und Finanzdienstleistungen ist in Deutschland erlaubnispflichtig. Rechtsgrundlage hierfür ist § 32 KWG, der eindeutig regelt:
„Wer im Inland ohne Erlaubnis Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen erbringen will, handelt rechtswidrig.“
Ebenso schreibt das neue Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) in § 10 Absatz 7 klare Rahmenbedingungen für den Umgang mit digitalen Vermögenswerten – sogenannten Kryptowerten – vor.
„Die BaFin prüft akribisch, ob Anbieter die notwendige aufsichtsrechtliche Erlaubnis besitzen“, so Dr. Schulte. „Wer dagegen verstößt, riskiert strafrechtliche Konsequenzen und empfindliche Geldbußen.“
Die Rolle der Financial Intelligence
Neben der BaFin sind auch das Bundeskriminalamt und diverse Landeskriminalämter auf die zunehmenden Angebote im Bereich der Kryptowerte und digitaler Handelsplattformen sensibilisiert. Es zeigt sich eine deutliche Zunahme an strafrechtlich relevanten Sachverhalten – von Anlagebetrug bis hin zu Geldwäsche.
„Wir verzeichnen immer häufiger, dass Betroffene hohe Geldsummen in vermeintlich lukrative Krypto-Anlagen investieren und das investierte Kapital nie wiedersehen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Schulte.
Verbraucherschutz und aktuelle Podcastreihen
Die BaFin hat in ihrer öffentlichen Aufklärungsarbeit ein besonderes Augenmerk auf den Verbraucherschutz gelegt. In der Podcast-Reihe „Vorsicht, Betrug“ berichtet sie über aktuelle Maschen und gibt wertvolle Hinweise. Auch hier zeigt sich: Unwissenheit schützt vor Schaden nicht.
Dr. Schulte befürwortet diese Initiative ausdrücklich. „Eine aufgeklärte Verbraucherschaft ist die wirksamste Waffe gegen unseriöse Anbieter.“
Rechtsberatung bei Verdachtsmomenten empfehlenswert
Verbraucherinnen und Verbraucher, die von dubiosen Finanzplattformen angesprochen werden oder bereits Gelder eingezahlt haben, sollten dringend anwaltlichen Rat einholen. Hier geht es nicht nur darum, den Ausgang der Investition zu beurteilen, sondern auch um die Einleitung strafrechtlicher Schritte, Rückführungen eingezahlter Gelder und gegebenenfalls die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Die Unternehmensdatenbank der BaFin ist eine zentrale Quelle für die Überprüfung von Anbietern. Dr. Schulte appelliert: „Niemand sollte heute noch Geld an einen Anbieter überweisen, ohne zuvor zu prüfen, ob dieser über eine Erlaubnis der BaFin verfügt.“
Die Erfahrung aus den letzten Jahren zeigt: Betrügerische Finanzplattformen agieren professionell, reaktionsschnell und oft unter wechselnden Domainnamen. Innerhalb weniger Wochen entstehen neue Websites mit modifizierten Namen, gleichem Aufbau – ein massives Problem auch für Gesetzgeber und Ermittlungsbehörden.
Digitales Kapitalmarktrecht im Wandel
Mit der rasanten Entwicklung rund um Kryptowährungen, digitale Plattformen und Decentralized Finance (DeFi) steht das Kapitalmarktrecht vor einem fundamentalen Umbruch. Alte Regeln stoßen an ihre Grenzen, neue Regelwerke wie das KMAG oder die europäische MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets Regulation) sollen für Transparenz, Fairness und Rechtssicherheit sorgen.
Dr. Schulte steht den regulatorischen Entwicklungen grundsätzlich positiv gegenüber, betont jedoch: „Regulierung muss mutig, rechtssicher und international abgestimmt erfolgen – nur so kann Vertrauen in neue Märkte entstehen.“
Vertragsrechtliche Stolperfallen
Ein weiteres juristisches Problem besteht in der Verknüpfung digitaler Services mit unklaren Vertragswerken. AGB, Nutzungsbedingungen oder Datenschutzrichtlinien dieser Websites beruhen oft auf fremdsprachigen Texten, sind schwer nachvollziehbar oder widersprechen deutschem Recht.
Gleichzeitig werden Kommunikationselemente wie Emojis, automatisierte Chats oder Bestätigungsklicks zunehmend als rechtsgeschäftliche Willenserklärungen qualifiziert. Dies kann zu ernsthaften Missverständnissen führen.
„Wir erleben derzeit einen Wandel der Vertragskommunikation“, so Dr. Schulte. „Was vor zehn Jahren als ‚witziges Bildchen‘ galt, kann heute eine bedeutende Erklärung darstellen.“
Was lässt sich tun, beziehungsweise, wie geht es weiter?
Neben juristischen Präventionsmaßnahmen ist eine intensive Medienkompetenz erforderlich. Digitale Finanzmärkte verlangen von Anlegerinnen und Anlegern ein hohes Maß an Eigenverantwortung. Seriosität lässt sich durch Transparenz, Aufsichtslizenzen und klare Kommunikation erkennen.
Dr. Schulte empfiehlt: „Im Zweifel lieber eine E-Mail zu viel an die Aufsichtsbehörde oder einen juristischen Rat einholen – das kann vor massiven Schäden schützen.“
Am Ende dieses Artikels bleibt die klare Botschaft: Wer auf moderne Finanzdienstleister setzt, muss wachsam bleiben, prüfen und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen. Die Rechtsentwicklung wird diesen Trend digitaler Anbieter weiterhin mitgestalten müssen.