Geheimnisverrat vor Gericht: LG Münster fällt wegweisendes Urteil

Im Erstgespräch:

Geheimnisverrat vor Gericht.  Das Landgericht Münster fällte ein signifikantes Urteil gegen ein Unternehmen, das verbotenerweise Geschäftsgeheimnisse eines Konkurrenten nutzte. Dank der engagierten Arbeit des Rechtsanwalts konnte sich die geschädigte Firma erfolgreich zur Wehr setzen. Das Landgericht Münster folgte der Argumentation, nannte die Argumentation des beklagten „Informationsdiebs“ völlig unglaubwürdig und sendete ein klares Signal an Unternehmen, die glauben, illegale Methoden blieben ohne Konsequenzen.

Dieses Urteil dürfte weitreichende Folgen haben. Laut einer 2023 veröffentlichten Analyse des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) entstehen deutschen Firmen durch Wirtschaftsspionage jährlich Schäden von bis zu 55 Milliarden Euro. Besonders betroffen sind mittelständische Unternehmen, die sich oft nicht ausreichend gegen Datendiebstahl absichern.

Wirtschaftskrimi im Detail

Am 10. Oktober 2024 entschied das Landgericht Münster (Az. 2 O 317/20) über einen der Fälle von Geheimnisverrat der letzten Jahre. Die Klägerin, ein führendes Unternehmen der Vliesstoffindustrie, stellte fest, dass ehemalige Mitarbeiter geheime Unternehmensdaten an einen direkten Konkurrenten weitergegeben hatten. Das Problem kennt jeder: Ein Mitstreiter eines Unternehmens, ob nun Chef oder kleiner Angestellter, kann das Unternehmen verlassen. Seine Füße tragen ihn aus dem Büro und auch seinen Kopf nimmt er mit. Und was ist im Kopf? Alles, was das bisherige Unternehmen betrifft.

Diese Informationen umfassten strategische Kalkulationen, interne Angebotsauswertungen und Marktprognosen. Ein eklatanter Verstoß gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz (§ 4 GeschGehG). Besonders brisant: Ein ehemaliger Angestellter hatte zwischen Dezember 2019 und März 2020 über 17.000 interne Dateien auf eine externe Festplatte kopiert. Anschließend lieferte er sie dem neuen Arbeitgeber, der diese Daten nutzte, um sich einen unerlaubten Vorteil zu verschaffen.

Das beklaute Opferunternehmen wurde aktiv, mit guten Beweisen, überzeugender Argumentation und einem vernünftigen Anwalt. Die Beweisführung überzeugte das Landgericht: Die Beklagte hatte Geschäftsgeheimnisse illegal erlangt und entgegen geltendem Recht genutzt.

Eine Studie des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung (ISI) zeigt, dass betroffene Unternehmen häufig nicht nur an Marktwert verlieren, sondern langfristig an Wettbewerbsfähigkeit einbüßen. Besonders problematisch ist, dass Datendiebstahl oft erst spät bemerkt wird – dann ist der Schaden meist bereits erheblich.

Gericht bestätigt: illegale Nutzung von Geschäftsgeheimnissen

Das Urteil des LG Münster war eindeutig: Die Beklagte wurde verpflichtet, alle erlangten Geschäftsgeheimnisse umgehend zu löschen und sicherzustellen, dass sie nicht wiederhergestellt werden können (§ 7 GeschGehG). Außerdem untersagte das Gericht die weitere Nutzung oder Weitergabe vertraulicher Informationen.

Eine besonders bedeutende Entscheidung: Die Beklagte haftet auch für das Fehlverhalten ihrer ehemaligen Mitarbeiter. Unternehmen können sich also nicht darauf berufen, von illegalen Handlungen lediglich „profitiert“ zu haben, ohne selbst aktiv beteiligt gewesen zu sein.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte begrüßte das Urteil: „Dieses Verfahren zeigt eindrucksvoll, dass Unternehmen sich wehren können. Das nahezu unbekannte Geschäftsgeheimnisgesetz bietet klare rechtliche Möglichkeiten, um Wirtschaftsspionage zu stoppen.“

Laut einer Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln) schützt eine konsequente Strafverfolgung nicht nur einzelne Unternehmen, sondern stärkt langfristig das Vertrauen in den Standort Deutschland.

Wirtschaftsspionage ist kein Kavaliersdelikt

Dieser Fall unterstreicht einmal mehr, wie unverzichtbar der Schutz von Unternehmensdaten ist. Der erfahrene Jurist der Klägerseite setzte nicht nur auf überzeugende Argumentation im Gerichtssaal, sondern auch auf eine enge Zusammenarbeit mit IT-Sicherheitsexperten. Nur so konnten die Datenbewegungen des ehemaligen Mitarbeiters zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Geheimnisverrat bleibt nicht ohne Folgen.

Eine 2021 veröffentlichte Untersuchung der Universität Mannheim belegt, dass konsequente rechtliche Maßnahmen gegen Wirtschaftsspionage nicht nur den Geschädigten helfen, sondern auch abschreckend auf potenzielle Täter wirken.

Unternehmen müssen sich schützen – Dr. Schulte zeigt, wie

Dieses Urteil sollte als Warnung dienen. Firmen müssen ihre Geschäftsgeheimnisse gezielt absichern, um sich nicht unnötig Angriffen auszusetzen. Dr. Thomas Schulte, Berlin, rät insbesondere zu folgenden Maßnahmen:

  • Vertragliche Schutzmechanismen: Klare Geheimhaltungsvereinbarungen mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern.
  • Technische Sicherheitslösungen: Datenverschlüsselung und kontrollierte Zugriffsrechte.
  • Juristische Beratung durch Experten: Frühzeitige Einschaltung erfahrener Anwälte wie Dr. Thomas Schulte, um potenzielle Risiken bereits im Vorfeld zu minimieren.

Unternehmen, die Opfer von Datendiebstahl wurden, sollten nicht zögern, juristische Schritte einzuleiten. Ein entschlossenes Vorgehen kann nicht nur den eigenen Schaden begrenzen, sondern auch Nachahmer abschrecken.

Laut einer aktuellen Untersuchung des Digitalverbands Bitkom aus dem Jahr 2023 haben rund 75 Prozent der deutschen Unternehmen bereits Erfahrungen mit Cyberangriffen oder Datendiebstahl gemacht. Die Studie empfiehlt eine Verbindung aus technischen Schutzvorkehrungen und rechtlicher Absicherung als wirksamste Strategie gegen Wirtschaftsspionage.

Rechtliche Grundlagen und aktuelle Gesetzeslage

Die folgenden Paragraphen des Geschäftsgeheimnisgesetzes sind für Fälle dieser Art besonders relevant:

  1. § 4 GeschGehG – Unbefugtes Erlangen und Nutzen von Geschäftsgeheimnissen
    • Geschäftsgeheimnisse dürfen nur mit Zustimmung des rechtmäßigen Inhabers genutzt oder weitergegeben werden.
  2. § 6 GeschGehG – Unterlassungsansprüche
    • Geschädigte Unternehmen können gerichtlich durchsetzen, dass widerrechtlich erlangte Informationen nicht weiterverwendet werden.
  3. § 7 GeschGehG – Pflicht zur vollständigen Löschung
    • Unrechtmäßig erlangte Daten müssen sofort gelöscht werden. Eine Wiederherstellung ist zu verhindern.

Fazit

Das Urteil des LG Münster könnte eine neue Ära im Umgang mit Wirtschaftsspionage einläuten. Unternehmen müssen sich der Gefahr bewusst sein und präventive Maßnahmen ergreifen. Doch falls es bereits zu einem Datenmissbrauch kommt, bietet das Geschäftsgeheimnisgesetz effektive rechtliche Möglichkeiten, um sich zu wehren.

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Maximilian Bausch

Maximilian Bausch, Gründer von ABOWI UAB, erfahrener Berater für Unternehmen im Bereich Online-Reputation. Als studierter Wirtschaftsingenieur und mit einer Ausbildung als Industriemechaniker bringt er eine einzigartige Kombination aus technischem Wissen und betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten mit. Früh zeigte er Interesse an technologischem Fortschritt, was ihn dazu befähigt, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Mit seiner Expertise hilft er Unternehmen, ihre digitale Präsenz zu optimieren und rechtliche Herausforderungen im Online-Bereich zu meistern. Maximilian Bausch vereint technisches Verständnis, betriebswirtschaftliches Know-how mit unternehmerischer Kompetenz, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
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