ABOWI: Mit 197 Jura-Interviews um die Welt – Projekt der Juristen

ABOWI: “Die Anwälte der Welt” – eine Interviewreihe von Josefine Schulte, Jurastudentin aus Berlin, Deutschland. Jura um die Welt, Josefine Schulte fragt sich durch alle Staaten der Erde, von Ägypten bis hin zur Zentralafrikanischen Republik, durch.

Das Projekt ABOWI- Across Borders With Information hat das Ziel, Anwälte aus 197 Staaten der Erde zu interviewen. Juristenausbildung, Rechtswissenschaften, juristische Entscheidungen und Gesetze – was vereint Juristen weltweit? Beeinflusst die Digitalisierung den Berufsstand der Juristen? Wie entwickelt sich die Digitalisierung der Juristen im Vergleich Europa, Amerika, China oder Afrika? Dank des Internets bereisen wir jedes Land virtuell. ABOWI – Across Borders With Information – reist virtuell durch das World Wide Web und interviewt Menschen, die bereit sind, ihre Erfahrungen, Visionen und Wissen zu teilen. Antworten auf absurde Gesetze, wie zum Beispiel in Idaho (USA): Pralinenschachteln, die von Männern an ihre Liebste verschenkt werden, müssen mehr als 50 Pfund wiegen. Oder wer nach Dubai ein Mohnbrötchen mitbringt, macht sich strafbar. Oder in Singapur wird das Ausspucken von Kaugummis auf den Boden mit einer Geldstrafe geahndet. ABOWI fragt nach! Bevor die Interviewreihe startet, kommt erst die Arbeitsvorbereitung: Wie funktioniert der Aufbau vom Schreiben eines Interviews und wird zum Erfolg? Der Begriff “Interview” ist aus dem lateinischen „inter“ (dazwischen) und dem englischen „view“ (Meinung) zusammengesetzt und bedeutet eine spezielle Befragungsform.

Interviewformen: strukturiert, unstrukturiert und halbstrukturiert

  • Strukturiertes Interview: strenger Aufbau mit Fragebogen und genauer Abarbeitung.
  • Unstrukturiertes Interview: Interviewpartner erzählt frei ohne Ablenkung.
  • Halbstrukturiertes (semistrukturierte) Interview: Leichte Lenkung, Flexibilität der Fragen und Reihenfolge, das Ziel ist die Dynamik des Gesprächs.

Fragen und Antworten: Das Interview schreiben

Eine Geschichte zu schreiben, bedeutet Freiheit in der Umsetzung. Wichtig ist, dass die Geschichte gut sein muss, die erzählt wird. Ein Interview dagegen setzt dem Verfasser deutliche Grenzen. Grundlage des Textes ist das Gesprochene, und der Befragte hat ein Recht darauf, dass seine Antworten wahrheitsgetreu wiedergegeben werden, ohne dass eine Verfälschung stattfindet. Damit liegt der Fokus in der Vorbereitung des Interviews.

Festzuhalten ist, dass das Interview nicht eins zu eins, sprich mit jedem Versprecher und Hüsteln des Gesprächspartners niedergeschrieben werden muss.

Erlaubt sind leichte Änderungen, einzelne Passagen können weggelassen werden, um den Text zu kürzen, aber ohne den Sinn der Aussagen zu verändern. Genauso wenig darf die Reihenfolge der Fragen geändert werden. Nach der Ausarbeitung entsteht das sogenannte “geformte Interview”, das für den Leser einen Mehrwert darstellt und optimalerweise wie folgt aufgebaut ist:

  1. Einleitung: kurze Vorstellung des Themas und Gesprächspartners.
  2. Die Fragen für eine Orientierung
  3. Das Interview als dramaturgischer Aufbau – mit Tiefe in das Thema einsteigen und Spannung erzeugen.
  4. Fragen kurz halten – Antworten länger.
  5. Schlussteil vereint das Thema, kurzes Fazit mit prägnanter Aussage.

Das Einverständnis des Interviewten ist komplex. Vorab oder spätestens für das fertiggeschriebene Interview ist das Einverständnis einzuholen, bevor eine Veröffentlichung erlaubt ist. Zu beachten gilt: Zitate: “Wer allerdings ein Interview in dem Wissen gibt, dass es gesendet oder gedruckt werden soll, erteilt durch sein schlüssiges Verhalten die Einwilligung zur Veröffentlichung (LG Köln, 28 O 134/89). Von diesem Verhalten ist auszugehen, wenn ihm z.B. ein Mikrofon offensichtlich hingehalten wird und ein Aufnahmegerät auf ihn gerichtet ist und er sodann auf Fragen antwortet bzw. auf den Interviewer eingeht.“ „Denn das Recht am gesprochenen Wort gehört zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht, welches durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG garantiert wird. Dies beinhaltet die Befugnis, selbst zu bestimmen, ob der Kommunikationsgehalt einzig dem Gesprächspartner, einem bestimmten Personenkreis oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll (BGH, XII ZR 227/03; BGH, XII ZR 210/04). Wenn also der Interviewte einen Gesprächstermin wahrnimmt, so verfügt er über sein Recht am eigenen Wort.“

Ein Leitfaden schafft Vertrauen und hilft den Gesprächspartnern, die angedachte Struktur beizubehalten, damit sichergestellt werden kann, dass die wesentlichen Themen nicht vergessen werden.

„Der Einfachheit halber wird im gesamten Text die männliche Form verwendet; die […] weibliche Form ist selbstverständlich eingeschlossen“.

V.i.S.d.P.:

stud. iur. Josefine Antonia Schulte

Kontakt:
ABOWI UAB
K. Kalinausko g. 24
03107 Vilnius

Email: law@meet-an-expert.com

Über ABOWI:
Across Borders With Information – ABOWI, eine Interviewreihe von Josefine Schulte Jurastudentin aus Berlin in Deutschland. Fragen und Antworten: Eine Reise um die Welt, die Unterschiede und Vorurteile aufdeckt. Was bewegt die Anwälte dieser Erde, Josefine Schulte fragt sich von Aserbaidschan bis Zypern durch.