ABOWI: Jura im Wandel der Zeit

Reise von der Antike ins Heute – Interviews mit “Die Anwälte der Welt” – eine Interviewreihe von Josefine Schulte aus Berlin, Deutschland

König Hammurabi I. von Babylon revolutionierte im 18. Jahrhundert vor Christus mit seinen juristischen Schriften “Codex Hammurabi” die Jurazeit.

Als Meilensteine in der Antike gelten die Gesetzesreformen Drakons und Solons rund 620 vor Christus im antiken Griechenland. Die Auswirkungen des 12-Tafel-Gesetzes um 449 vor Christus im antiken Rom dienten der Rechtswissenschaft als Fundament. Die erste Definition zur Rechtswissenschaft entstand durch den römischen Juristen Ulpian um 220 nach Christus. Zum Ende des 14. Jahrhunderts entstand in Deutschland die juristische Ausbildung, bis dahin galt das gelehrte römische Recht als vorbildlich. Der Wandel der Zeit in der Juristerei – wie verändern sich die juristischen Probleme, was wird wo und wie gelehrt? In welchen Ländern finden sich heute noch die Anfänge der weltlichen juristischen Ausbildung? ABOWI – Across Borders With Information – will es wissen und fragt in 197 Staaten der Welt nach. Gemeinsam auf die Reise gehen und nachfragen, Antworten suchen, finden und veröffentlichen. Wie gestaltet sich ein Interview erfolgreich ohne Grenzen und mit Wissensvermittlung?

Welche Frageformen gibt es bei einem Interview?

Eine geschlossene Frage lässt nur eine Antwortmöglichkeit zu, damit eine klare Information. Nachteil einer geschlossenen Frage ist, dass sie den Gesprächsverlauf zum Stocken bringen kann. Freiheiten für den Interviewten entstehen durch offene Fragen.

Direkte Fragen wie “Was ist Ihre Meinung dazu?” ermöglichen einen offenen Bezug zum Thema und schaffen Vertrauen. Indirekte Fragen – “Was meinen Sie, was XYZ dazu sagen würde?”- erzielen einen ähnlichen Effekt. Die gestützte Frage, die Antwortmöglichkeiten enthält, hilft dem Gesprächspartner und macht Sinn bei Unsicherheit. Um einen Redefluss zu generieren, ist die ungestützte Frage, die zahlreiche Antwortmöglichkeiten offenlässt, geeignet.

Die suggestive Fragetechnik ist für ein offenes Gespräch schwierig. Die Antwort wird bereits vorweggenommen oder in der Frage eine Antwort angeboten, wie beispielsweise „War es XYZ, der Ihnen diesen Vorschlag gemacht hat?“. Die rhetorische Fragetechnik dient in ihrer formalen Struktur, die Statements sind inhaltlich gesetzt. Suggestivfragen und rhetorische Fragen sind mit Vorsicht zu genießen; Gespräche kippen, verstummen oder führen zur Eskalation.

Um neue Themen und inhaltliche Aspekte anzusprechen beziehungsweise das Gespräch zu lenken, eignen sich Steuerungsfragen. Um ein Interview in Gang zu halten, werden Aufrechterhaltungsfragen, ohne einen neuen inhaltlichen Aspekt zu berühren, gestellt. Dies erfolgt in der Erzählsituation: „Wie war das für Sie?“ oder „Wie ging es dann weiter?“.

“In der Kürze liegt die Würze” – Dauer und Länge des Interviews

Pro halbe Stunde sollten circa 15 Fragen notiert werden, das gilt als allgemeiner Richtwert für ein Interview, das letztlich gelesen wird. Für spezielle Experteninterviews wird empfohlen die eine größere Zeitspanne einzuplanen. Für das Gespräch sollte genügend Zeit eingeplant werden, damit sich für die Gesprächspartner eine Gesprächsatmosphäre aufbaut, um in den Redefluss zu gelangen. Verläuft ein Gespräch sehr zäh, braucht es unterschiedliche Frageformen, um verwertbare Antworten zu bekommen. Der vorbereitete und erarbeitete Leitfaden dient als Hilfestellung, um gemeinsam durch das Gespräch zu gehen. Wichtig ist, den Gesprächspartnervon sich erzählen zu lassen. Der Leitfaden hilft, um “den Gesprächspartner*in auch wieder einzufangen, wenn dieser sich zu sehr vom Thema entfernen sollte.

Inwieweit dürfen Antworten verändert werden?

In diesem Zusammenhang stellt sich das Thema Datenschutz. Sowohl in der Vorbereitung als auch am Anfang des Interviews sollten die Einwilligung und Zustimmung des Gesprächspartners für die Aufnahme und Veröffentlichung des Interviews eingeholt werden. Empfohlen wird, eine kurze Datenschutzerklärung zu erstellen und unterzeichnen zu lassen. Für den Gesprächspartner wird dadurch sichergestellt, dass seine Rechte gewahrt werden. Was der Befragte sagt, sollte so weit wie möglich wörtlich wiedergegeben werden. Ausnahmen gelten für offensichtliche Versprecher oder grammatische Fehler. Diese können korrigiert werden. Das Interview darf auch sprachlich überarbeitet werden, wenn zum Beispiel Umgangssprache in Schriftsprache übertragen wird.

Wichtig: Veränderungen sind die absolute Ausnahme. Denn der Sinn des Gesprochenen sollte stets bestehen bleiben.

„Der Einfachheit halber wird im gesamten Text die männliche Form verwendet; die […] weibliche Form ist selbstverständlich eingeschlossen“.

V.i.S.d.P.:

stud. iur. Josefine Antonia Schulte

Kontakt:
ABOWI UAB
K. Kalinausko g. 24
03107 Vilnius

Email: law@meet-an-expert.com

Über ABOWI:
Across Borders With Information – ABOWI, eine Interviewreihe von Josefine Schulte Jurastudentin aus Berlin in Deutschland. Fragen und Antworten: Eine Reise um die Welt, die Unterschiede und Vorurteile aufdeckt. Was bewegt die Anwälte dieser Erde, Josefine Schulte fragt sich von Aserbaidschan bis Zypern durch.