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Oldtimer-Betrug: Wie der Betrug eines Mannes eine Branche erschütterte

ABOWI Law
Oldtimer-Betrug- Wie der Betrug eines Mannes eine Branche erschütterte - ABOWI Law
Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt
Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt
Vertrauen ist gut – aber Rechtssicherheit ist Pflicht! Der Fall aus Metzingen hat schmerzhaft offenbart, wie verletzlich selbst ein vermeintlich stabiler Markt wie der für Oldtimer ist. Er zeigt eindrücklich, dass nicht das Fahrzeug selbst das größte Risiko darstellt, sondern der Mensch, dem man es anvertraut. Vertrauen, das jahrzehntelang die Grundlage des Handels mit Klassikern war, reicht im digitalen Zeitalter und angesichts immer raffinierterer Täterstrukturen nicht mehr aus. Als Vertrauensanwalt mit jahrzehntelanger Erfahrung im Kapital- und Wirtschaftsrecht frage ich: Wie kann es sein, dass ein mehrfach vorbestrafter Mann ohne Gewerbeerlaubnis über Jahre hinweg unkontrolliert Fahrzeuge entgegennehmen, weiterveräußern oder verschwinden lassen konnte – ohne dass Behörden, Märkte oder Kunden reagierten? Die Antwort: Es fehlt an präventiver Kontrolle, standardisierten Verfahren – und am juristischen Bewusstsein vieler Beteiligter.

Ein Fall, der den Lack abblättern lässt: Wie sicher ist der Oldtimer-Markt wirklich? Wenn Leidenschaft auf Betrug trifft – was schützt Käufer, Händler und Sammler vor dreisten Maschen im Millionenbereich?

Der Glanz von Chrom, der Duft von altem Leder, das röhrende Starten eines V8 – für viele sind Oldtimer mehr als nur Fahrzeuge. Sie sind Emotion, Erinnerung und Anlageobjekt in einem. Doch was, wenn diese Leidenschaft zur juristischen Falle wird?

Ein aktueller Fall aus Metzingen lässt Sammler und Investoren aufhorchen: Ein vermeintlicher Oldtimer-Experte, ohne Gewerbeerlaubnis, ohne nachvollziehbare Transaktionen, ohne Absicherung – aber mit Charme und scheinbarer Seriosität – konnte über Jahre hinweg Klassiker im Wert von über 500.000 Euro „vermitteln“ und verschwinden lassen. Eigentumstitel? Übergabevereinbarungen? Fehlanzeige. Die betrogenen Kunden gingen leer aus. Und das System funktionierte – wiederholt.

Was bedeutet das für die rechtliche Absicherung auf einem Markt, der von Vertrauen lebt? Wie kann es sein, dass ein einschlägig vorbestrafter Betrüger über Jahre frei agieren konnte, während Käufer glaubten, auf der sicheren Seite zu stehen? Und: Was muss juristisch, institutionell und regulatorisch geschehen, damit der boomende Oldtimer-Markt nicht zur Goldgrube für Betrüger wird?

Dr. Thomas Schulte bringt es auf den Punkt: „Der Fall offenbart ein Vollzugsdefizit zwischen Marktbegeisterung und staatlicher Kontrolle. Wenn niemand prüft, ob jemand überhaupt Fahrzeuge vermitteln darf, dann wird Vertrauen zur Währung – und zur Schwachstelle.“

Serienbetrüger aus Metzingen erschlich sich das Vertrauen

Der Markt für klassische Fahrzeuge erlebt seit Jahren einen Boom. Oldtimer gelten nicht nur als leidenschaftliche Liebhaberstücke, sondern zunehmend auch als stabile Kapitalanlage. Sammler, Investoren und Autoliebhaber investieren Millionen in perfekt erhaltene Fahrzeuge mit Historie – in der Hoffnung auf Wertsteigerung, Exklusivität und eine emotionale Verbindung zur Vergangenheit. Doch der Fall eines Serienbetrügers aus Metzingen hat nun eindrucksvoll vor Augen geführt, wie brüchig das Fundament dieses Marktes sein kann, wenn Vertrauen missbraucht wird.

Ein 67-jähriger Mann, der bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten war, nutzte systematisch das Vertrauen von Kunden aus dem gesamten süddeutschen Raum. Obwohl ihm eine Gewerbeerlaubnis fehlte, vermittelte er den Anschein eines seriösen Oldtimer-Händlers. Über Jahre hinweg nahm er Fahrzeuge zur Vermittlung entgegen, ohne jemals eine Rückzahlung oder Übergabe zu gewährleisten. Die betroffenen Kunden vertrauten ihm hochwertige Klassiker im Gesamtwert von über 500.000 Euro an – und sahen ihr Eigentum nie wieder. Das Amtsgericht Reutlingen verurteilte ihn im Jahr 2025 zu zweieinhalb Jahren Haft wegen gewerbsmäßigen Betrugs.

Der Fall ist nicht nur ein Weckruf für Käufer, sondern ein Erdbeben für die gesamte Branche. Denn der Schaden geht über das Finanzielle hinaus – er betrifft das Fundament jeder Transaktion: Vertrauen. „Wer über Jahre hinweg unter wechselnden Identitäten und ohne Genehmigung handeln kann, deckt ein strukturelles Vollzugsdefizit auf“, erklärt Dr. Thomas Schulte, Vertrauensanwalt von ABOWI Law. „Der Oldtimer-Markt braucht mehr als nur Begeisterung für Technik – er braucht verlässliche juristische und institutionelle Sicherungen.“

Das Urteil des Amtsgerichts hatte Signalwirkung

Denn es machte deutlich, dass Wiederholungstäter selbst in einem weitgehend deregulierten Marktsegment mit Konsequenzen zu rechnen haben. Besonders brisant war die Tatsache, dass der Verurteilte trotz mehrerer Vorstrafen weiterhin aktiv war – und sich durch freundliches Auftreten und emotional aufgeladene Geschichten das Vertrauen seiner Opfer erschlich. Genau darin liegt laut Dr. Schulte die besondere Gefahr im Oldtimer-Geschäft: „Es geht hier nicht nur um Zahlen und Technik – es geht um Leidenschaft. Diese emotionale Bindung macht Käufer besonders angreifbar für Manipulation.“

Dass es sich bei Oldtimern um eine lukrative Branche handelt, ist längst kein Geheimnis mehr. Laut Branchenstudien wird der Marktwert auf über 2,5 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Mit steigender Nachfrage steigt jedoch auch das kriminelle Potenzial. Nicht nur der Metzinger Fall zeigt, wie einfach sich Fahrzeughistorien manipulieren, Wertgutachten fälschen oder Besitzverhältnisse verschleiern lassen. Besonders problematisch ist dabei der unzureichende institutionelle Rahmen: Es gibt kein zentrales Register, keine bundesweit verpflichtenden Standards für Händler und nur wenig öffentliche Kontrolle.

Dr. Schulte sieht hier dringenden Handlungsbedarf: „Wir brauchen eine gesetzlich geregelte Zertifizierung von Oldtimer-Händlern. Nur wer über eine geprüfte Sachkunde, eine gewerberechtliche Zulassung und einen Versicherungsschutz verfügt, sollte mit hochpreisigen Klassikern handeln dürfen.“ Der Jurist verweist auf vergleichbare Regelungen in anderen Sektoren, etwa beim Immobilienhandel oder im Finanzwesen. Die Einführung eines solchen Registers könnte nicht nur Missbrauch vorbeugen, sondern auch das Vertrauen in die Branche langfristig stabilisieren.

Die rechtliche Einordnung des Metzinger Falls ist eindeutig. Laut § 263 StGB stellt gewerbsmäßiger Betrug eine Straftat dar, die bei Wiederholung und erheblichem Schaden zu einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren führen kann. Das Amtsgericht Reutlingen entschied sich für eine Haftstrafe ohne Bewährung – ein Zeichen der Härte, das sowohl Opfer als auch Branchenakteure begrüßten. Der Vorsitzende Richter betonte, dass hier nicht nur individuelles Fehlverhalten, sondern eine „systematische Ausnutzung eines strukturell schwachen Marktes“ vorliege.

Doch wie können sich Käufer in Zukunft schützen?

Dr. Thomas Schulte empfiehlt konkrete Maßnahmen: „Lassen Sie sich immer einen aktuellen Gewerbenachweis zeigen. Prüfen Sie den Ruf des Händlers durch Bewertungen, recherchieren Sie Standort und Firmenhistorie. Vertrauen Sie nie auf mündliche Absprachen – bestehen Sie auf schriftlichen Verträgen. Und wenn es um hohe Summen geht: Ziehen Sie einen Anwalt hinzu, bevor Sie unterschreiben.“

Auch der Umgang mit Zahlungen sollte kritisch hinterfragt werden. Treuhandkonten, wie sie in der Immobilienbranche üblich sind, könnten auch im Oldtimer-Handel zur Anwendung kommen, um die Rechte beider Parteien abzusichern. Wer sich für ein Fahrzeug interessiert, sollte außerdem die vollständige Dokumentation – von der Fahrgestellnummer bis hin zu Werkstattrechnungen – verlangen. Ein unabhängiges Gutachten durch einen geprüften Sachverständigen ist gerade bei hochpreisigen Klassikern kein Luxus, sondern Pflicht.

Interessant ist, wie die Branche selbst auf solche Fälle reagiert. Nach dem Urteil in Metzingen bemühen sich zahlreiche Händlerverbände um mehr Transparenz. Der Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V. plant aktuell ein Gütesiegel, das qualifizierte Händler sichtbar macht. Schulungsangebote für Verkäufer, rechtliche Leitfäden und ein zentrales Händlerregister sollen dazu beitragen, schwarze Schafe auszusortieren. Auch Versicherungen zeigen inzwischen Interesse an einer Kooperation mit solchen Modellen, da sie eine Risikominimierung im Portfolio bedeuten könnten.

Die wirtschaftlichen Folgen des Vertrauensverlusts sind bereits spürbar. Einzelne Händler berichten von Umsatzrückgängen von bis zu 15 Prozent, insbesondere im Privatkundensegment. Auch Sammler halten sich seit Bekanntwerden des Falls verstärkt zurück. Diese Zurückhaltung wirkt sich wiederum auf Restauratoren, Teilehändler und Dienstleister rund um Oldtimer aus – ein Dominoeffekt, der eine ganze Subbranche betrifft. „Wir reden hier nicht nur über ein paar Luxusfahrzeuge“, sagt Dr. Schulte. „Es geht um eine ganze Wertschöpfungskette, die durch unseriöse Akteure ins Wanken geraten kann.“

Was lässt sich also aus dem Fall lernen? Zum einen, dass Reputationsschutz auch im klassischen Autohandel keine Nebensache mehr ist. Plattformen wie ABOWI UAB beraten Händler bereits heute präventiv in Fragen der öffentlichen Darstellung, juristischer Absicherung und digitaler Transparenz. Zum anderen zeigt der Fall, dass klare rechtliche Regeln, transparente Geschäftsprozesse und professionelle Kommunikation Vertrauen schaffen – und somit Betrug erschweren.

Dr. Thomas Schulte bringt es auf den Punkt: „Vertrauen ist keine Emotion, sondern ein Ergebnis klarer Regeln. Wer Oldtimer kauft oder verkauft, braucht Struktur, Kontrolle und Transparenz – nicht bloß Begeisterung für glänzenden Lack und alte Technik.“

Der Metzinger Fall ist ein Lehrstück für eine ganze Branche – und eine Mahnung, sich nicht auf den Mythos Oldtimer zu verlassen, sondern auf verlässliche Standards. Käufer und Verkäufer stehen gleichermaßen in der Verantwortung. Nur wenn beide Seiten präventiv handeln und bei Unsicherheiten rechtliche Unterstützung einholen, lässt sich der Markt dauerhaft sichern.

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Maximilian Bausch

Maximilian Bausch, Gründer von ABOWI UAB, erfahrener Berater für Unternehmen im Bereich Online-Reputation. Als studierter Wirtschaftsingenieur und mit einer Ausbildung als Industriemechaniker bringt er eine einzigartige Kombination aus technischem Wissen und betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten mit. Früh zeigte er Interesse an technologischem Fortschritt, was ihn dazu befähigt, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Mit seiner Expertise hilft er Unternehmen, ihre digitale Präsenz zu optimieren und rechtliche Herausforderungen im Online-Bereich zu meistern. Maximilian Bausch vereint technisches Verständnis, betriebswirtschaftliches Know-how mit unternehmerischer Kompetenz, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

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