Schufa zerstört Existenzen? Jedenfalls gibt es schlaflose Nächte. Dr. Thomas Schulte kämpft für Gerechtigkeit!
Ein fehlerhafter Schufa-Eintrag kann schwerwiegende Folgen haben. Kredite werden verweigert, Mobilfunkverträge abgelehnt, selbst Wohnungssuchende haben oft keine Chance. Ohne finanzielle Handlungsfreiheit geraten Menschen in existenzielle Schwierigkeiten. Doch dagegen lässt sich etwas unternehmen. Der erfahrene Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte sorgt dafür, dass Verbraucher sich nicht schutzlos solchen Fehlern ausgesetzt sehen.
In einem aktuellen Fall erstritt er vor Gericht 1.000 Euro Schadensersatz für seinen Mandanten. „Die Wirtschaftsauskunfteien tragen eine große Verantwortung. Unrichtige oder unbegründete Einträge zerstören Existenzen. Hier müssen Verbraucher konsequent ihre Rechte einfordern“, sagt Dr. Schulte. Das Urteil setzt ein wichtiges Zeichen.
Unrechtmäßige Schufa-Einträge: Dr. Thomas Schulte setzt Maßstäbe
Ein Mandant von Dr. Schulte erhielt ohne erkennbaren Grund einen negativen Schufa-Eintrag. Unternehmen hatten eine Forderung gemeldet, die längst beglichen war. Die Schufa übernahm diesen ohne genauere Prüfung. Es ist kein Einzelfall. Laut einer Studie der Universität Göttingen aus dem Jahr 2021 haben rund 20 % der deutschen Verbraucher mindestens einmal im Leben mit einem fehlerhaften Eintrag zu kämpfen. Die Folgen sind oft gravierend:
- Kreditverweigerung: Banken lehnten Darlehensanfragen ab, was finanzielle Pläne zunichtemachte.
- Image-Schaden: Ein falscher Eintrag kann in geschäftlichen und privaten Beziehungen zu erheblichen Nachteilen führen.
- Psychische Belastung: Der Druck, sich finanziell rechtfertigen zu müssen, löst Stress aus. Studien zeigen, dass finanzielle Unsicherheiten oft Depressionen und Angststörungen begünstigen.
Dr. Schulte setzte sich vehement für seinen Mandanten ein und brachte den Fall vor Gericht. „Kein Verbraucher sollte sich mit solchen Fehlern abfinden. Die Auskunfteien müssen korrekt arbeiten – und wer das nicht tut, muss Konsequenzen fürchten“, betont der Anwalt.
Fehlerhafte Schufa-Einträge sind keine Seltenheit
Forschungen zeigen, dass einige Einträge in Wirtschaftsauskunfteien fehlerhaft oder veraltet sind. Oft werden Daten nicht regelmäßig aktualisiert oder unzweifelhaft beglichene Forderungen weiterhin als offen geführt. Die gesetzlichen Verpflichtungen nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind hierbei eindeutig: Unrichtige oder veraltete Daten dürfen nicht gespeichert oder weitergegeben werden.
Gericht bestätigt: 1.000 Euro Schadensersatz für den Betroffenen
Das Amtsgericht Lüneburg sah in der unrechtmäßigen Datenübermittlung einen klaren Datenschutzverstoß. Unternehmen dürfen Schuldnerdaten nicht ungeprüft weitergeben. In seiner Entscheidung (Az.: 9 C 141/24) stellte das Gericht klar:
- Dem Betroffenen steht 1.000 Euro Schadensersatz zu. Der psychische Druck und die damit verbundenen Einschränkungen wurden berücksichtigt.
- Die Wirtschaftsauskunftei muss den fehlerhaften Eintrag löschen, um weitere Nachteile für den Mandanten zu verhindern.
- Bei zukünftigen Verstößen droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, um Unternehmen zur Einhaltung des Datenschutzes zu zwingen.
„Dieses Urteil stärkt Verbraucherrechte erheblich“, erklärt Dr. Schulte. „Unternehmen werden damit verpflichtet, Daten sorgfältiger zu prüfen, bevor sie an die Schufa weitergeleitet werden.“
Dr. Thomas Schulte: Starker Partner im Verbraucherrecht
Als einer der führenden Anwälte im Kampf gegen fehlerhafte Einträge setzt sich Dr. Thomas Schulte seit Jahren für Betroffene ein. Viele Verbraucher wissen nicht, dass sie sich gegen unberechtigte Schufa-Einträge wehren können. Hier kommt seine Kanzlei ins Spiel.
Sein Vorgehen ist klar strukturiert:
- Präzise Prüfung der Forderungen und der Eintragungsgrundlage.
- Direkter Druck auf die Schufa und die meldenden Unternehmen, um eine Löschung zu erwirken.
- Einklagen von Schadensersatz, wenn unnötige oder unrechtmäßige Einträge die Kreditwürdigkeit beeinträchtigen.
Ein Löschungsantrag kann oft bereits ausreichend sein. Falls nicht, bleibt der Rechtsweg offen. Laut einer Untersuchung der Universität Heidelberg aus dem Jahr 2022 haben Verbraucher, die sich aktiv gegen falsche Einträge wehren, in mehr als 80 % der Fälle Erfolg.
Fazit: Schufa-Fehler nicht hinnehmen!
Wer einen unrechtmäßigen Schufa-Eintrag entdeckt, sollte sofort handeln. Regelmäßige Selbstauskünfte helfen dabei, fehlerhafte Daten frühzeitig zu erkennen. Stiftung Warentest empfiehlt, mindestens einmal pro Jahr eine kostenlose Schufa-Auskunft anzufordern.
Dr. Thomas Schulte rät allen Betroffenen, nicht zu zögern: „Wer finanzielle Nachteile wegen falscher Schufa-Einträge erleidet, sollte sich rechtlich beraten lassen. Unternehmen müssen für Fehler geradestehen, und dafür gibt es klare gesetzliche Vorgaben.“ Mehr Artikel bei www.dr-schulte.de
Autor: Maximilian Bausch