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Teure Buchfalle: Wie Sammler mit Fake-Faksimiles abgezockt werden

ABOWI Law
Teure Buchfalle: Wie Sammler mit Fake-Faksimiles abgezockt werden
Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt
Dr. Thomas Schulte – Rechtsanwalt
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Buchfalle Faksimile: Wie angebliche Sammlerstücke zu teuren Täuschungen werden

Was aussieht wie ein wertvolles Kulturgut, entpuppt sich allzu oft als dreiste Täuschung – und die Opfer zahlen mit Geld, Vertrauen und Würde. Unter dem edel klingenden Begriff Faksimile, abgeleitet vom lateinischen fac simile – „mach es ähnlich“ –, verbirgt sich heute nicht selten eine perfide Masche: Kriminelle bieten angeblich hochwertige Nachbildungen seltener Bücher oder Handschriften an, preisen sie als streng limitierte, kulturell bedeutende Sammlerstücke – doch was verkauft wird, ist oft wertloser Druck, massenhaft produziert und völlig überteuert.

Besonders betroffen: ältere Menschen. Sie sind empfänglich für die emotionale Aufladung, die den Angeboten oft beiliegt – sei es die Erinnerung an eine große Bibliothek, an Bildungsideale oder an eine vermeintlich lohnende Geldanlage. Die Täter sind keine Dilettanten. Sie treten rhetorisch geschult auf, wirken vertrauenswürdig und bedienen sich psychologischer Tricks, um Nähe herzustellen. Wer zögert, wird charmant bedrängt – und wer bestellt, verliert nicht selten mehrere tausend Euro. Die persönlichen Daten dienen den Betrügern zudem als Eintrittskarte für weitere Angriffe.

Die sogenannte Faksimile-Buchfalle ist kein Einzelfall mehr, sondern ein wachsendes Phänomen auf dem Graumarkt zwischen Sammelleidenschaft und Betrug. Dabei stellt sich eine brisante Frage: Wo endet die Begeisterung für kulturelle Werte – und wo beginnt der kalkulierte Betrug mit der Illusion von Exklusivität?

Der Schein trügt: aufwendig, aber wertlos

Faksimiles sind in der Regel Kopien von historischen Dokumenten, Büchern oder Kunstwerken, die in hoher Qualität nachgebildet werden. Sie sind oft in edelster Ausstattung erhältlich: Goldschnitt, Lederbindung und hochwertige Verpackungen sorgen dafür, dass die Produkte wie wahre Sammlerstücke erscheinen. Doch der wahre Wert dieser Faksimiles ist oft minimal. Obwohl Käufer im Glauben, ein wertvolles Stück zu erwerben, bis zu 5.000 Euro zahlen, ist der tatsächliche Marktwert häufig unter 250 Euro.

Die Verkäufer geben sich in der Regel als Experten oder Verlagsvertreter aus und locken die Käufer mit Versprechungen von Renditen, Sammlerwert und einer Absicherung der Altersvorsorge. Diese Versprechen sind jedoch nichts weiter als ein Täuschungstrick, der gezielt darauf abzielt, die Opfer zu übervorteilen. Die scheinbare Exklusivität und die ansprechende Aufmachung der Produkte verstärken das Vertrauen der Käufer, wodurch diese eher geneigt sind, größere Summen zu investieren.

Die Rückkehr alter Bekannter: Kundendaten im Spiel

Besonders ins Auge fällt ein weiteres Element des Betrugs: Die Täter nutzen häufig alte Kundendaten, um ihre potenziellen Opfer zu erreichen. Vor allem Menschen, die früher Mitglied in einem bekannten Buchclub wie dem Bertelsmann-Buchclub oder bei Inmediaone waren, geraten in den Fokus. Die Täter kennen diese Kundendaten, was es ihnen ermöglicht, mit einem vermeintlich bekannten Namen und dem Vertrauen, das diese früheren Mitgliedschaften wecken, gezielt Opfer anzusprechen.

Ein weiteres Problem: Einmal gestohlene Daten bleiben lange im Umlauf und können von den Tätern mehrfach verwendet werden. Dies bedeutet, dass die Opfer immer wieder auf neue Betrüger stoßen, die mit den gestohlenen Daten Vertrauen erschleichen und erneut hohe Beträge verlangen. Opfer, die beim ersten Mal auf einen Betrug hereinfallen, werden immer wieder von denselben Tätern unter verschiedenen Namen kontaktiert.

Verkaufsplattformen: Das Versprechen vom großen Gewinn

Ein neuer Betrugstrick ist der Zugang zu angeblich exklusiven Sammlerplattformen im Internet. Diese Plattformen versprechen, dass Nutzer nur gegen hohe Gebühren Zugang zu besonderen Sammlerstücken erhalten. Neben den Eintrittskosten werden oft noch zusätzliche Zahlungen für Expertisen oder den Kauf weiterer fehlender Bücher verlangt, um die Sammlung zu vervollständigen.

Doch der Schock folgt nach der Zahlung: Die Plattformen verschwinden nach kurzer Zeit spurlos, und das versprochene Sammlerstück existiert nicht. Was bleibt, ist eine bittere Enttäuschung und der Verlust eines erheblichen Geldbetrages. Hinter diesen Plattformen steht oft ein klarer Leistungsbetrug, bei dem die Opfer ohne Gegenwert zur Zahlung aufgefordert werden.

Die rechtliche Lage: Welche Optionen bestehen?

Trotz der Schwere dieses Betrugs gibt es rechtliche Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Nach § 355 BGB haben Verbraucher das Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen, wenn der Kauf außerhalb von Geschäftsräumen erfolgt ist. Doch viele Anbieter versuchen, dieses Widerrufsrecht zu umgehen, indem sie personalisierte Produkte verkaufen – etwa mit Namen versehen oder auf den Käufer zugeschnitten.

In solchen Fällen können Käufer trotzdem Rechtsmittel einlegen:

  1. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB): Wird ein Kauf durch Täuschung abgeschlossen, kann dieser Vertrag angefochten werden.

  2. Anfechtung wegen Irrtums (§ 119 BGB): Wenn der Käufer einen Vertrag aufgrund falscher Annahmen unterschreibt, kann der Vertrag angefochten werden.

  3. Rückabwicklung aufgrund von Wucher (§ 138 BGB): Wenn der Preis des Faksimiles weit über dem Marktwert liegt, kann eine Rückabwicklung des Vertrages aufgrund von Wucher angestrebt werden.

  4. Kreditwiderruf bei fehlerhafter Belehrung, wenn der Kauf über einen Kredit finanziert wurde.

Für eine erfolgreiche rechtliche Auseinandersetzung ist es wichtig, einen fachkundigen Anwalt hinzuzuziehen, der die rechtlichen Schritte prüft und die besten Optionen einleitet.

Klare Warnung – deutliche Empfehlungen von Polizei und Fachanwälten

Die Polizei und Fachanwälte empfehlen entschlossenes Handeln und die konsequente Vermeidung von weiteren Täuschungsversuchen. Die wichtigsten Tipps lauten:

  1. Keine Vertreter unangemeldet in die Wohnung lassen: Falls ein Vertreter unangekündigt vor der Tür steht und zu einem Kauf drängt, sollte immer ein skeptischer Blick geworfen werden.

  2. Nichts sofort unterschreiben: Verträge sollten niemals sofort unterschrieben werden, ohne sie gründlich zu prüfen.

  3. Verträge immer zuerst prüfen lassen: Wer einen Vertrag abschließt, sollte diesen stets von einem Anwalt prüfen lassen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

  4. Besonderes Augenmerk bei personalisierten Produkten: Besonders bei personalisierten Produkten, die angeblich auf den Käufer zugeschnitten sind, ist Vorsicht geboten.

  5. Bei Täuschung: Vertrag anfechten: Falls Täuschung vorliegt, sollte der Vertrag umgehend angefochten werden.

  6. Unbedingt Anzeige erstatten: Auch wenn es unangenehm ist, sollte immer Anzeige erstattet werden. Jede Meldung ist wichtig, um den Tätern auf die Spur zu kommen.

Ein offenes Gespräch in der Familie über mögliche Risiken solcher „Buchgeschäfte“ kann ebenfalls hilfreich sein, um ältere Menschen zu schützen und sie zu einer fundierten Entscheidung zu bewegen.

Zahlreiche Opfer – geringe Strafverfolgung?

Die Hemmschwelle, eine Anzeige zu erstatten, ist oft hoch. Besonders in Fällen, in denen das Vertrauen in die Verkäufer bereits zerstört wurde, fällt es den Opfern schwer, den Vorfall zur Anzeige zu bringen. Doch nur so können Täter identifiziert und möglicherweise zur Rechenschaft gezogen werden. Trotz der Schwierigkeit, die Täter in vielen Fällen zu fassen, konnten einige Betroffene ihr Geld durch Vertragsrückabwicklungen, Kreditwiderrufe und Schadenersatzklagen zurückerhalten.

Die Chancen auf eine Rückerstattung steigen erheblich, wenn ein erfahrener Anwalt eingeschaltet wird, der die rechtlichen Möglichkeiten prüft und die richtigen Schritte einleitet.

Vorbeugen hilft: Familien müssen eingebunden werden

Ein starkes soziales Umfeld spielt eine wichtige Rolle beim Schutz vor Betrug. Angehörige sollten aufmerksam sein und ältere Familienmitglieder auf die Risiken solcher „Buchgeschäfte“ hinweisen. Aufklärung ist der erste Schritt, um zu verhindern, dass Menschen in die Fänge von Betrügern geraten.

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Valentin Schulte

Als Mitgründer von ABOWI LAW und einem Master in Volkswirtschaft, sowie als Jurastudent, besitzt er ein tiefes Verständnis für ökonomische Zusammenhänge und rechtliche Fragestellungen. Seine vielseitige akademische Ausbildung ermöglicht es ihm, fundierte, strategische Beratungen anzubieten und maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln.

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