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Warnung: BaFin geht gegen ProfitBee vor

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Warnung- BaFin geht gegen ProfitBee vor - ABOWI Law

Zwischen Goldrausch und Gesetzesbruch: Was die BaFin-Warnung vor profit-bee.org über die Risiken des digitalen Kapitalmarkts verrät. Wenn Krypto-Versprechen und Finanzdienstleistungen ohne Lizenz locken – warum jetzt rechtliche Wachsamkeit gefragt ist.

Die digitale Finanzwelt boomt – doch mit ihr wachsen auch die Gefahren. Immer mehr Menschen investieren online in Kryptowährungen, automatisierte Anlageplattformen oder scheinbar innovative Finanzmodelle. Die Hoffnung auf schnelle Gewinne ist groß, die Hemmschwelle zur Investition gering. Doch wer hinter den Angeboten steht, bleibt oft im Dunkeln. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat daher kürzlich mit Nachdruck vor den Aktivitäten der Plattform profit-bee.org gewarnt. Dort werden Finanz- und Krypto-Dienstleistungen ohne die erforderliche BaFin-Erlaubnis angeboten – ein klarer und schwerwiegender Verstoß gegen deutsches Finanzaufsichtsrecht.

Im Jahr 2024 leitete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) insgesamt 1.141 Verfahren gegen Anbieter ohne die erforderliche Erlaubnis ein. Diese Zahl verdeutlicht die zunehmende Aktivität der Aufsichtsbehörde im Kampf gegen unerlaubte Finanzdienstleistungen. Besonders im digitalen Raum, wo neue Technologien und Plattformen entstehen, ist die BaFin gefordert, Verbraucher und Anleger vor potenziellen Risiken zu schützen.

Die hohe Anzahl an Verfahren im Jahr 2024 unterstreicht die Notwendigkeit für Verbraucher, bei Finanz- und Kryptoangeboten besondere Vorsicht walten zu lassen. Es ist ratsam, vor Investitionen die Seriosität und die erforderlichen Lizenzen von Anbietern zu überprüfen. Die BaFin stellt hierfür eine Unternehmensdatenbank zur Verfügung, in der überprüft werden kann, ob ein Anbieter über die notwendige Erlaubnis verfügt.

Die BaFin betont, dass sie weiterhin konsequent gegen unerlaubte Finanzdienstleistungen vorgehen wird, um das Vertrauen in den Finanzmarkt zu stärken und Verbraucher vor Schäden zu bewahren.

Die zentrale juristische Frage lautet daher:

Wie kann der Staat mit der rasanten Entwicklung digitaler Finanzprodukte Schritt halten – und welche Instrumente stehen Anlegern zur Verfügung, um sich zu schützen, bevor es zu spät ist?

Die Warnung vor profit-bee.org ist ein warnendes Beispiel und zugleich ein Aufruf zur juristischen Auseinandersetzung mit einer neuen Art digitaler Bedrohung: professionell getarnte Anbieter, die das System unterlaufen – und dabei genau wissen, wie sie das Vertrauen der Anleger ausnutzen. Wer investieren will, braucht heute mehr denn je nicht nur Kapital, sondern rechtliches Bewusstsein und kritisches Urteilsvermögen. Denn die Frage ist nicht, ob es gefährliche Plattformen gibt – sondern, wie man sie erkennt, bevor sie Schaden anrichten.

Fehlende Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz

Nach § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) bedarf jede Person oder jedes Unternehmen, das Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will, der vorherigen schriftlichen Erlaubnis durch die BaFin. Im vorliegenden Fall hat die Aufsichtsbehörde jede Kenntnis von einer solchen Genehmigung für die Betreiber der Webseite profit-bee.org verneint. Dies bedeutet, dass es sich bei deren Tätigkeit laut BaFin um ein sogenanntes unerlaubtes Finanzgeschäft handelt, das gemäß § 37 Abs. 4 KWG öffentlich angeprangert werden darf.

Zitat aus dem Gesetzestext:
„Wer im Inland ohne die nach § 32 erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen erbringt…, hat dies zu unterlassen und unverzüglich zu beenden.“ (§ 37 Abs. 1 KWG)

Diese klare Formulierung lässt keinen Interpretationsspielraum. Sie zeigt eindringlich, dass der Gesetzgeber einen hohen Anspruch auf die Seriosität und Regulierungspflicht der Finanzbranche stellt. Insbesondere geht es ihm darum, Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam zu schützen – vor allem in einem sensiblen und extrem erklärungsbedürftigen Markt wie dem der Kryptoanlagen.

Identische Inhalte auf verschiedenen Domains

Brisant ist auch, dass die BaFin Hinweise darauf hat, dass dieselben Betreiber zuvor unter der nahezu identischen Domain profit-bee.com tätig waren. Dieses Verhalten deutet auf ein systematisches Vorgehen hin, das sich typischen Betrugsmustern bedient. Eine Domain wird vorübergehend zur Täuschung von Investoren genutzt, abgeschaltet und anschließend durch eine ähnliche ersetzt.

Die Wiederholung betrügerischer Angebote unter verschiedenen Web-Adressen ist ein bekanntes Muster im Bereich des Cyberbetrugs. Als Jurist betont Dr. Thomas Schulte: „Hier sind nicht nur Ermittlungsbehörden gefordert, sondern auch eine Sensibilisierung der Nutzer und ein rechtlicher Rahmen, der konsequent wahrgenommen und durchgesetzt wird.“

Rechtlich sensibles Terrain: Kryptowerte

Ein zusätzlicher Aspekt dieses Falls ist, dass die Anbieter auch Dienste im Bereich der Kryptowerte offerieren, einem besonders dynamischen und noch jungen Segment der Finanzwelt. Der Gesetzgeber hat auf diese Entwicklung mit dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KryptoMaAufsG) reagiert, welches in § 10 Abs. 7 der BaFin ebenfalls die Kompetenz einräumt, Warnungen auszusprechen:

„Die Bundesanstalt kann vor unerlaubt erbrachten Kryptodienstleistungen öffentlich warnen und entsprechende Maßnahmen zur Information der Öffentlichkeit treffen.”

Das bedeutet konkret: Auch wenn es sich nicht um klassische Finanzprodukte handelt, steht das Angebot von Wallet-Services, Token-Management oder dezentralisierten Finanzdienstleistungen unter schärfster Beobachtung. Bereits das Bewerben solcher Dienstleistungen ohne Lizenz stellt einen rechtswidrigen Zustand dar.

Verbraucherschutz statt Leichtsinn

Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt
Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt

Die Warnung der BaFin ist somit nicht nur ein Akt staatlicher Autorität, sondern ein Akt des Verbraucherschutzes. Gerade im Internetzeitalter, in dem durch verlockend aufgemachte Webseiten und aggressives Online-Marketing leicht Vertrauen gewonnen wird, bedarf es besonderer Vorsicht der Anleger.

Der Bundeskriminalpolizei (BKA) sowie den Landeskriminalämtern zufolge ist ein überdurchschnittlicher Anstieg von Betrugsfällen im Bereich der Online-Kapitalanlagen zu verzeichnen. Viele Betroffene werden mit unrealistischen Versprechungen von Gewinnen – teilweise durch gefälschte Plattformen – in die Falle gelockt. Ob Krypto-Trading, Forex-Konten oder digitale Assets – oft handelt es sich um rein virtuelle Hüllen ohne Substanz.

Dr. Schulte kennt viele solche Fälle aus der Kanzleipraxis. „Die rechtliche Rückverfolgung und Durchsetzung von Ansprüchen sind oft schwer – aber nicht aussichtslos“, betone Dr. Schulte. Es kommt darauf an, frühzeitig juristischen Rat einzuholen und alle verfügbaren rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um Schadensbegrenzung zu betreiben.

Illegale Anbieter: Zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen

Anbieter ohne Lizenz setzen sich nicht nur aufsichtsrechtlichen Maßnahmen aus, sondern können auch zivil- und strafrechtlich belangt werden. Für Geschädigte bedeutet dies die Möglichkeit, nach § 823 BGB Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Auf strafrechtlicher Ebene kommt häufig der Anfangsverdacht auf Betrug (§ 263 StGB) ins Spiel, ergänzt durch Verstöße gegen das Kreditwesengesetz (§ 54 KWG) und das neue Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Die Justiz hat damit ein Arsenal an rechtlichen Reaktionen zur Verfügung, doch diese müssen auch konsequent eingeleitet werden. Viele Ermittlungen verlaufen im Sande, weil die Anbieter im Ausland sitzen oder mit anonymisierten Zahlungsmitteln wie Bitcoin agieren.

Forderung an den Gesetzgeber und Behörden

Es bedarf dynamischer Reaktionsmechanismen, schnellerer internationaler Kooperationen und verbesserter Kontrollalgorithmen staatlicher Stellen. So wie sich der digitale Finanzmarkt rasant weiterentwickelt, müssen sich auch die Kontrollmechanismen anpassen. Ein flexibles Aufsichtsrecht, das dennoch Verantwortlichkeiten klar definiert, ist das Gebot der Stunde.

Dabei ist auch das Zusammenspiel zwischen der BaFin, Polizei und Justiz von entscheidender Bedeutung. Es handelt sich um eine interdisziplinäre Herausforderung, die juristische, technische und aufsichtsrechtliche Expertise bündelt.

Fazit: Nur ein wacher Markt ist ein sicherer Markt – warum Aufklärung, Kontrolle und rechtliche Begleitung das Gebot der Stunde sind

Wer heute in digitale Finanzprodukte investiert, betritt kein übersichtliches Börsenparkett mehr, sondern oft ein undurchsichtiges digitales Terrain. Plattformen wie profit-bee.org zeigen exemplarisch, wie gefährlich es werden kann, wenn rechtliche Genehmigungen fehlen, Kontrollmechanismen umgangen und Verbraucher mit scheinbarer Professionalität in die Irre geführt werden. Die BaFin warnt nicht zum Selbstzweck, sondern weil der Gesetzgeber ihr die Schutzfunktion für das Gemeinwohl und das Vertrauen in den Finanzmarkt anvertraut hat.

Doch jede Warnung ist nur so wirksam, wie sie wahrgenommen wird. Leider zeigt die Erfahrung: Schwarze Schafe werden nicht weniger – sie werden raffinierter. Sie agieren anonym, international und mit einer Strategie, die gezielt auf Informationslücken bei Anlegern abzielt. Die Folgen sind nicht nur individuelle Verluste, sondern strukturelle Schäden: Das Vertrauen in Finanzinnovationen sinkt, seriöse Anbieter geraten unter Generalverdacht, und die gesellschaftliche Akzeptanz für digitale Transformation im Finanzwesen leidet.

Die rechtliche Perspektive ist eindeutig: Wer in Deutschland Finanz- oder Kryptodienstleistungen anbieten möchte, braucht eine gültige Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG). Anbieter ohne diese Zulassung handeln illegal. Anleger, die hier investieren, haben weder Anspruch auf Schadensersatz noch Schutz durch staatliche Einlagensicherungssysteme. Wer investiert, muss sich also selbst schützen – durch Information, Kontrolle und rechtliche Prüfung.

Dr. Thomas Schulte, erfahrener Rechtsanwalt für Kapitalmarkt- und Digitalrecht, bringt es auf den Punkt:
Die Digitalisierung ist kein rechtsfreier Raum. Aber nur, wenn wir gemeinsam – als Verbraucher, Juristen, Medien und Aufsichtsbehörden – hinsehen, aufklären und handeln, können wir diesen Raum sicher gestalten. Vertrauen ist die Währung der Zukunft – und sie darf nicht durch Untätigkeit entwertet werden.“

Deshalb gilt:

  • Vertrauen Sie nicht blind digitalen Versprechen.

  • Konsultieren Sie die BaFin-Datenbank oder EU-weite Register.

  • Lassen Sie sich bei Unsicherheit rechtlich beraten, bevor Sie investieren.

  • Melden Sie dubiose Anbieter – jeder Hinweis kann andere schützen.

Nur eine aufgeklärte und rechtlich sensibilisierte Gesellschaft kann gemeinsam die Riegel finden, um den Einfallstoren betrügerischer Anbieter effektiv entgegenzutreten. Die Verantwortung liegt bei jedem Einzelnen – denn der digitale Kapitalmarkt gehört uns allen.

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Maximilian Bausch

Maximilian Bausch, Gründer von ABOWI UAB, erfahrener Berater für Unternehmen im Bereich Online-Reputation. Als studierter Wirtschaftsingenieur und mit einer Ausbildung als Industriemechaniker bringt er eine einzigartige Kombination aus technischem Wissen und betriebswirtschaftlichen Fähigkeiten mit. Früh zeigte er Interesse an technologischem Fortschritt, was ihn dazu befähigt, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln. Mit seiner Expertise hilft er Unternehmen, ihre digitale Präsenz zu optimieren und rechtliche Herausforderungen im Online-Bereich zu meistern. Maximilian Bausch vereint technisches Verständnis, betriebswirtschaftliches Know-how mit unternehmerischer Kompetenz, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

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