Ein Urteil, das Hoffnung schenkt: Der EuGH verlangt Klarheit, fordert Transparenz bei der SCHUFA für den Score, die Bonität und Nachvollziehbarkeit – denn jeder Score verändert dein Leben!
Es ist ein Urteil, das den Puls vieler Verbraucherinnen und Verbraucher höher schlagen lässt. Im Dezember 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine weitreichende Entscheidung getroffen: Die Bonitätsbewertungen, der Score durch Wirtschaftsauskunfteien wie die SCHUFA müssen transparenter, nachvollziehbarer und für Laien verständlicher werden. Denn was bislang ein schwarzes Datenloch war, soll künftig ein Fenster zur Fairness werden. Diese Zahl (über 67 Mio.) bezieht sich auf die Anzahl der gespeicherten Datensätze der SCHUFA zu Personen in Deutschland – eine realistische und belegbare Größenordnung. Sie verdeutlicht: Das Thema betrifft fast jede Bürgerin und jeden Bürger.
Dr. Thomas Schulte, erfahrener Rechtsanwalt aus Berlin mit jahrzehntelanger Spezialisierung auf das SCHUFA-Recht, sieht in dem Urteil einen Meilenstein für den Schufa Score: „Es geht nicht mehr nur um Datenschutz, sondern um wirtschaftliche Teilhabe. Wer keinen Kredit bekommt, kein Handyvertrag abschließen kann oder keine Wohnung findet, weil sein Score zu schlecht ist, wird aus dem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen.“
Das Problem: Ein Zahlencode entscheidet über Existenzen
Viele Verbraucher erleben es tagtäglich: Sie erhalten plötzlich eine Ablehnung für einen Kredit, ein Leasingangebot oder einen Handyvertrag. Der Grund: ein schlechter SCHUFA-Score. Der Clou daran? Die Betroffenen wissen oft nicht, warum. Zwar können sie ihren Score einsehen, aber nicht, wie dieser zustande kommt. Das ist nicht nur frustrierend, sondern auch rechtsstaatlich bedenklich. Denn ein schlechter Score kann zu einem Teufelskreis führen: Wird ein Mietvertrag abgelehnt, muss man umziehen – und häufige Umzüge gelten als negativ. Ein Teilausschluss aus der Wirtschaft ist die Folge.
Wenig Einblick, viel Macht: Die Rechenmodelle der SCHUFA
Die SCHUFA selbst gibt an, keine Informationen über Einkommen, Religion oder Kontostände zu speichern. Doch sie weiß, wie viele Girokonten eine Person hat, welche Kredite angefragt oder laufen, ob es Zahlungsstörungen gab, ob man oft umzieht oder gar eine neue Kreditkarte bekommen hat. All das fließt in den Score ein – und damit in die Einschätzung der Kreditwürdigkeit.
Besonders brisant ist die Praxis der Einordnung in Vergleichsgruppen. Einzelpersonen werden anonymisierten Gruppen zugewiesen, deren Merkmale – wie vergangene Zahlungsstörungen oder bestimmte Kreditmuster – zur Bewertung herangezogen werden. Das führt dazu, dass selbst ordentliche Zahler in Mithaftung genommen werden für das Verhalten anderer. Das Scoring-Verfahren gleicht dabei mehr einer Blackbox als einem nachvollziehbaren System. Dr. Schulte nennt das „algorithmische Vorverurteilung“.
Die Folgen: Ein Schatten über dem Leben
Ein besonders tragischer Fall aus Schultes Kanzlei zeigt die dramatische Wirkung falscher oder veralteter Einträge. Eine alleinerziehende Mutter, die Opfer eines Identitätsdiebstahls wurde, erhielt monatelang keine Wohnung, weil ein negativer SCHUFA-Eintrag sie stigmatisierte. Erst nach juristischer Intervention konnte der Fehler korrigiert werden – doch der soziale Schaden war bereits angerichtet. „Es ist unerträglich, dass ein Algorithmus über die Lebensqualität von Menschen entscheidet, ohne dass diese verstehen, wie das Urteil zustande kam“, sagt Dr. Schulte.
Wenn digitale Fehler reale Armut bedeuten – Die wirtschaftliche Teilhabe steht auf dem Spiel
Ein ungerechtfertigter Negativeintrag bei der SCHUFA ist mehr als nur ein technischer Fehler. Er kann zur sozialen Katastrophe werden. Wer auf einmal keinen Mietvertrag erhält, keinen Handyvertrag abschließen kann oder beim Versuch scheitert, ein Konto zu eröffnen, verliert nicht nur Vertrauen in das System, sondern oft auch den Anschluss an das wirtschaftliche Leben. Gerade für ohnehin benachteiligte Bevölkerungsgruppen wie Alleinerziehende, Berufseinsteiger oder ältere Menschen bedeutet ein fehlerhafter Eintrag nicht selten eine existenzielle Krise. Die Entscheidung des EuGH setzt genau hier an: Sie fordert, dass die Informationsasymmetrie zwischen Auskunfteien und Verbrauchern beseitigt wird. Die besondere Problematik liegt in der Intransparenz der SCHUFA als Blackbox, deren algorithmische Entscheidungen bislang kaum hinterfragt werden konnten. Dabei ist wirtschaftliche Teilhabe ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Wenn digitale Auswertungen im Verborgenen über Kreditwürdigkeit entscheiden, ohne dass Betroffene die Kriterien nachvollziehen, geschweige denn beeinflussen können, ist nicht nur der Datenschutz gefährdet – sondern auch die Chancengleichheit. Dr. Thomas Schulte spricht in diesem Zusammenhang von einer „digitalen Klassengesellschaft“, in der nicht mehr das Verhalten zählt, sondern die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe. Der EuGH hat mit seinem Urteil einen ersten Schritt getan, um diese Dynamik zu durchbrechen. Jetzt liegt es am Gesetzgeber, den rechtlichen Rahmen zu schaffen, um den Zugang zur wirtschaftlichen Teilhabe wieder für alle zu öffnen.
Das Ziel: Kontrolle zurück in Verbraucherhand
Der EuGH greift nun ein und fordert: Der Score muss erklärbar sein. Es muss deutlich werden, welche Merkmale in welcher Gewichtung eingeflossen sind. Damit bekommen Verbraucher ein Instrument in die Hand, um sich aktiv um einen besseren Score zu bemühen – Fehler können früher erkannt, Verhaltensänderungen gezielter vorgenommen werden. Der neue SCHUFA-Score, der 2025 eingeführt werden soll, ist eine Reaktion auf diese Anforderungen. Er soll nicht nur transparenter sein, sondern auch Simulationen ermöglichen: Verbraucher sollen vorab sehen können, wie sich bestimmte Entscheidungen auf ihre Bonität auswirken.
Die Politik reagiert: Reform des Datenschutzgesetzes geplant
Auch der Gesetzgeber bleibt nicht untätig. Anfang 2025 wurde ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes vorgelegt. Ziel: Bestimmte Informationen, etwa zur Wohnsituation oder aus Social-Media-Nutzung, sollen nicht mehr zur Bonitätsbewertung herangezogen werden dürfen. Damit wird ein weiteres Einfallstor für Diskriminierung geschlossen. Dr. Schulte begrüßt das Vorhaben, fordert aber weitergehende Maßnahmen: „Wir benötigen ein gesetzlich verankertes Recht auf Transparenz und Korrektur. Und zwar nicht nur für grobe Fehler, sondern auch für fragwürdige Bewertungslogiken.“
Auch die SCHUFA begrüßt den Kurswechsel – und wird an ihren Versprechen gemessen werden
Erfreulich sei, so Dr. Thomas Schulte, dass auch die SCHUFA Holding AG das Urteil des Europäischen Gerichtshofs positiv bewertet: „Wenn sich die größte Auskunftei des Landes öffentlich zur Transparenz verpflichtet, ist das ein wichtiges Signal – auch wenn die Praxis diesen Anspruch noch dauerhaft unter Beweis stellen muss.“ Die SCHUFA selbst sieht sich in ihrem Weg bestärkt, den sie bereits 2021 mit ihrer Transparenzoffensive eingeschlagen habe. Sie verweist auf Maßnahmen wie die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO und die Veröffentlichung von Score-Simulatoren für Verbraucher. Auch der neue SCHUFA-Score, der 2025 eingeführt werden soll, steht laut Eigendarstellung ganz im Zeichen der besseren Verständlichkeit. Doch Dr. Schulte mahnt zur Wachsamkeit: „Die begrüßenswerten Worte müssen sich in der alltäglichen Anwendung beweisen. Verbraucher brauchen keine Marketing-Kampagne, sondern ein belastbares, verständliches und faires System, das ihnen wirklich hilft.“ Das EuGH-Urteil verpflichtet alle Beteiligten – und eröffnet zugleich die Chance, Vertrauen in das Scoring zurückzugewinnen. Entscheidend sei, dass dieser Wandel nicht bei Absichtserklärungen stehen bleibt.
Fazit: Die digitale Bürgerschaft verteidigen
Die Entscheidung des EuGH ist mehr als ein datenschutzrechtliches Detail. Sie ist ein Signal gegen die zunehmende Entmündigung durch undurchsichtige Algorithmen. Der SCHUFA-Score darf kein Orakel sein, das über Aufstieg oder Fall entscheidet, sondern muss ein fairer Indikator sein, der durchsichtige Regeln befolgt. Für Millionen Menschen bedeutet das Urteil eine neue Chance. Und für die Gesellschaft ein Versprechen: Dass die digitale Bonitätsbewertung nicht zum sozialen Ausschluss führt, sondern zur Teilhabe am Wirtschaftsleben beiträgt – gerecht, nachvollziehbar und menschlich.
Wenn Sie von einem negativen SCHUFA-Eintrag betroffen sind oder den Verdacht haben, dass Ihre Bonitätsbewertung fehlerhaft ist, zögern Sie nicht, sich rechtlich beraten zu lassen. Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte aus Berlin steht Ihnen mit jahrzehntelanger Erfahrung im Schufa-Recht zur Seite. Informieren Sie sich über Ihre Rechte, lassen Sie fehlerhafte Einträge löschen und setzen Sie sich aktiv für Ihre wirtschaftliche Teilhabe ein – bevor ein Algorithmus Ihre Chancen im Leben begrenzt. Mehr Informationen finden Sie unter www.dr-schulte.de oder kontaktieren Sie uns direkt.