Email: law@meet-an-expert.com
Telefon: +370 (5) 214 3426

Ziele der BaFin – Strategien für Vertrauen und Stabilität

ABOWI Law
Ziele der BaFin – Strategien für Vertrauen und Stabilität - ABOWI Law

BaFin 2026–2029: Strategiewechsel für einen Finanzmarkt im Umbruch: Wenn Milliarden in Sekunden bewegt werden und KI-gestützte Algorithmen ganze Märkte lenken – reicht dann eine klassische Aufsicht noch aus?

Mit ihren neuen strategischen Zielen für 2026 bis 2029 stellt die BaFin die Weichen für die Zukunft: mehr Transparenz, stärkere digitale Kontrolle und konsequentere Anleger­schutz­maßnahmen. Schon 2024 wurden über 6000 Hinweise auf potenziell illegale Finanzgeschäfte geprüft – ein Beleg dafür, wie stark sich der Finanzmarkt in digitale Grauzonen verlagert hat. Doch während die Aufsicht ihre Instrumente modernisiert, bleibt die juristisch kritische Frage: Schafft sie es wirklich, der Dynamik internationaler Finanzströme und technologischer Innovationen standzuhalten – oder hinkt das Recht der Realität gefährlich hinterher?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat sich für die Jahre 2026 bis 2029 neue strategische Ziele gesetzt. Das ist nicht nur eine organisatorische Notwendigkeit, sondern spiegelt ein grundsätzliches Umdenken im Umgang von Aufsichtsbehörden mit den Herausforderungen eines sich rasant wandelnden Finanzsektors wider. Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte verfolgt mit großer Aufmerksamkeit diese Entwicklungen. In seiner täglichen Praxis zeigen Mandantinnen und Mandanten mit regulatorischen Fragen immer wieder auf, wie wichtig eine klar strukturierte, planvolle und dennoch moderne Aufsicht ist. Die strategischen Ziele der BaFin sind in diesem Zusammenhang ein Schritt in die richtige Richtung – hin zu mehr Transparenz, Fairness und rechtlicher Sicherheit im deutschen Finanzsystem.

Rechtliche Grundlagen und der Wille zur besten Umsetzung

Zunächst sei daran erinnert, dass sich die BaFin auf eine rechtlich klare Grundlage stützt: Sie erfüllt ihren gesetzlichen Auftrag zur Finanzaufsicht gemäß § 6 Abs. 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG). Dort heißt es: „Die Bundesanstalt hat die Aufgabe, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen, die für die Finanzmärkte sowie für Institute, Finanzunternehmen, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds und Kapitalverwaltungsgesellschaften gelten.“ Das ist ein weiter, inhaltlich eng verzahnter Aufgabenbereich, der stetige fachliche und strategische Weiterentwicklung notwendig macht.

BaFin-Präsident Mark Branson unterstreicht diesen Anspruch mit einer bemerkenswerten Klarheit: Zitat „Uns geht es jedoch nicht nur darum, unser Mandat irgendwie umzusetzen – wir wollen es bestmöglich erfüllen.“ Diese Haltung ist aus juristischer Perspektive begrüßenswert. Zivilrecht, Kapitalmarktrecht und europarechtliche Vorgaben verlangen von Aufsichtsbehörden gleichermaßen Effizienz wie auch Flexibilität. Wer seine Ziele nicht priorisiert, riskiert ein Verhalten, das im Ergebnis weder wirtschaftlich ausgewogen, noch grundrechtskonform ist.

Die Priorisierung begrenzter Ressourcen ist geboten

In der juristischen Praxis stellt sich oft die Frage: Was darf und muss eine Behörde tatsächlich leisten? Die Antwort ergibt sich aus praktischer Vernunft und gesetzlichen Maßgaben. Ressourcen, selbst in einer großen Institution wie der BaFin mit rund 3000 Mitarbeitenden, sind begrenzt. Die strategische Kraft liegt gerade in der bewussten Fokussierung. Aus juristischer Sicht erkennen wir hierin eine Ausprägung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit, ein tragendes Element des deutschen Verwaltungsrechts.

Dieses Prinzip schützt auch Aufsichtsbehörden selbst: Sie dürfen keine vollständige Kontrolle anstreben, wo sie faktisch unmöglich ist. Stattdessen müssen sie Risiken gewichten, interdisziplinäre Kompetenzen bündeln und mittels strategischer Ziele eine effektive, faire Ordnungspolitik betreiben. Die jüngst kommunizierten Ziele der BaFin gehen diesen Weg, und das erfreulicherweise mit klarer Botschaft: Man will Wirkung zeigen – nicht irgendwann, sondern so schnell wie möglich.

Fokus auf Proportionalität und Abbau der Komplexität

Ein besonders begrüßenswertes Ziel ist aus meiner juristischen Sicht die ausdrückliche Aufnahme von Proportionalität und Komplexitätsabbau in den strategischen Zielkatalog. Beide Begriffe finden im Gesetz zwar keine plakative Ausformung, sind jedoch zentrale Leitgedanken einer guten und verfassungskonformen Verwaltung. Die Realität im Finanzwesen zeigt: Überregulierung kann ebenso schädlich sein wie unzureichende Kontrolle. Gerade kleine Finanzdienstleister, FinTechs oder InsurTechs stoßen immer häufiger an regulatorische Grenzen, die nicht selten zu Wettbewerbsnachteilen führen.

Als erfahrener Jurist erkennt Dr. Schulte hierin die Notwendigkeit zur Entbürokratisierung, wie sie seit Jahren auch im europäischen Kontext gefordert wird.

Die BaFin formuliert dazu: „Wir setzen uns national und europäisch dafür ein, die Regulierung und Aufsicht weniger komplex zu gestalten, proportionaler und risikobasierter vorzugehen.“

Es ist zu hoffen, dass dieser Anspruch auch Eingang in die Ausgestaltung neuer Verwaltungspraxis findet. Denn zwischen Rechtsverordnung und Alltagsprüfung bleibt häufig ein kaum sichtbarer Spielraum – ein sogenannter „Ermessensspielraum“, der von Beamten oftmals formelhaft, aber nicht flexibel genutzt wird.

Modernisierung der Aufsicht und Einfluss gesellschaftlicher Trends

Die Einbindung von Megatrends wie der Digitalisierung, dem demographischen Wandel und der Klimakrise in die Ziele der BaFin zeigt, wie sehr sich das Verständnis von Regulierung auch auf gesellschaftliche Entwicklungen bezieht. Das ist nicht selbstverständlich, sondern Ausdruck einer modernen Verwaltungskultur, die dem Prinzip des „gouvernement intégré“ folgt – also einer integrierten Governance, bei der Fachpolitik, Gesellschaft und rechtliche Steuerung Hand in Hand gehen.

Dabei ist insbesondere die Rolle des Klimaschutzes hervorzuheben. Die europäische Sustainable-Finance-Initiative – etwa in Gestalt der SFDR-Verordnung (Sustainable Finance Disclosure Regulation) – verlangt von Marktteilnehmern zunehmend mehr Transparenz in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken. Auch hier ist die BaFin gefordert, mit klaren Auslegungs- und Prüfungsmaßstäben zu arbeiten, um das Vertrauen der Marktteilnehmer zu sichern. Als Rechtsanwalt begleite ich regelmäßig Mandate, bei denen Greenwashing-Vorwürfe drohen, allein weil Regeln unklar sind. Die strategische Zielsetzung der BaFin, Transparenz zu erhöhen und widerspruchsfreier zu arbeiten, könnte diesem Problem langfristig entgegenwirken.

Ein Maßstab für Effizienz und Innovation

Durch die strategischen Ziele will sich die BaFin, so Branson, auch selbst messbar und vergleichbar machen. In der Verwaltungsrechtswissenschaft sprechen wir in diesem Zusammenhang von „Zielvereinbarungen“, mit denen öffentliche Aufgaben mit operativen Erfolgskriterien verknüpft werden. Das ist nicht nur politisch klug, sondern eröffnet auch juristisch neue Möglichkeiten zur Kontrolle der Angemessenheit staatlichen Handelns.

„Wir machen transparent, was unsere Ziele sind und definieren, wie eine erfolgreiche Zielerreichung für uns aussieht.“ Solche Aussagen sind Beweismittel, wenn es etwa um die Verwaltungspraxis einzelner Prüfverfahren geht. Sie können helfen, die Kriterien behördlichen Ermessens nachvollziehbarer zu machen – eine wesentliche Voraussetzung für rechtstaatlichen Umgang.

Stärkung des Vertrauens in Finanzsysteme durch Rechtsklarheit

Ein leistungsstarkes Finanzsystem basiert maßgeblich auf Vertrauen. Und Vertrauen wiederum entsteht durch Klarheit, Berechenbarkeit und Transparenz. Das trifft in besonderem Maß auf Finanzaufsichtsbehörden zu. Durch strategische Ausrichtung gewinnt nicht nur die Fachaufsicht an Profil, sondern auch die Rechtsdurchsetzung an Kraft: „Wir setzen uns für ein stabiles, widerstandsfähiges und integres Finanzsystem ein.“ Dieser Satz steht nicht nur in der Mitte des Aufsichtsideals der BaFin, sondern auch an der Schnittstelle zum legalen Ordnungsrahmen des europäischen und deutschen Kapitalmarktrechts.

Vieles deutet darauf hin, dass der Balanceakt zwischen Marktinteressen, Gemeinwohlorientierung und digitaler Transformation künftig noch komplexer wird. Umso mehr braucht es ein scharfes juristisches Auge, um zu bewerten, wann regulatorische Maßnahmen überzogen oder eben aus legitimem Schutzinteresse geboten sind.

Ausblick: Neue Rolle der Aufsicht im digitalen Zeitalter

Die Finanzaufsicht steht also an einem Wendepunkt. Während klassische Prüfungsgesetze wie das Kreditwesengesetz (KWG) oder das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) weiterhin Rahmen bieten, müssen sie durch digitale Innovationsnormen (etwa DORA, MiCA oder AI-Act) ergänzt und interpretiert werden. Dies ist Aufgabe von Juristen, Wissenschaftlern und auch Praktikern, die sich in den neuen Regulierungswelten souverän bewegen können.

Die strategischen Ziele der BaFin könnten also der Beginn einer neuen Ära sein – einer Ära der Aufsicht, die nicht mehr nur auf Verfahren achtet, sondern auf Wirkung. Als Anwalt begrüße ich diese Entwicklung im Interesse meiner Mandantschaft. Denn wer klare Regeln kennt und angemessen behandelt wird, wendet sich nicht gegen das System, sondern stärkt es.

Abschließende Worte eines Juristen mit Leidenschaft für Gerechtigkeit und Transparenz

Dr. Thomas Schulte Hilfe bei der Schufa
Dr. Thomas Schulte, Rechtsanwalt

Dr. Thomas Schulte bewertet die strategische Neuausrichtung der BaFin nicht nur als organisatorischen Schritt, sondern als Weichenstellung für die Zukunft des Finanzmarkts. Mehr Rechtssicherheit, höhere Effizienz und vor allem ein gestärktes Vertrauen in den regulierten Markt sind dabei zentrale Aspekte. Doch entscheidend ist: Behörden dürfen niemals zum Selbstzweck erstarren. Ihre Legitimation erwächst allein aus ihrer Aufgabe, Bürgerinnen und Bürger, Anlegerinnen und Anleger wirksam zu schützen – und dabei selbst Maßstäbe für Transparenz, Verantwortlichkeit und Fairness zu setzen.

Das neue Strategiepapier der BaFin ist in diesem Sinne mehr als eine Verwaltungsvorschrift: Es ist ein Versprechen an die Öffentlichkeit. Doch hält dieses Versprechen stand, wenn der Druck internationaler Finanzströme, künstlicher Intelligenz im Trading und globaler Kryptowährungsentwicklungen weiter zunimmt? Oder droht der deutschen Aufsicht ein Rückstand gegenüber dynamischen Märkten, die sich immer schneller von nationalen Grenzen lösen?

Genau hier setzt die juristisch kritische Betrachtung an: Die kommenden Jahre werden zeigen, ob die BaFin die Balance zwischen wirksamer Kontrolle und notwendiger Innovationsfreiheit findet. Für die Praxis bedeutet das: Jeder Anleger, jeder Anbieter und jeder Rechtsberater muss die Entwicklung genau verfolgen – denn die strategischen Ziele der Behörde sind keine abstrakten Leitbilder, sondern werden darüber entscheiden, wie gerecht, transparent und sicher der Finanzmarkt von morgen tatsächlich sein wird.

Bild von Valentin Schulte

Valentin Schulte

Als Mitgründer von ABOWI LAW und Dipl.-Jur. ist Valentin Schulte wissenschaftlicher Mitarbeiter von ABOWI Law. Neben des Studiums der Rechtswissenschaften erlangte er einen Magisterabschluss in Wirtschaftswissenschaften.

Was benötigen Sie für Ihren Autokauf?

Ihre Frage zu Ihrem Autokauf